Burglehen

Silli

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Das ist nicht gerade mein Spezialgebiet, aber mich würde interessieren, ob die vergebenen Burglehen in der Größe mehr oder weniger stark variierten und wovon dies abhing. Grenzten diese immer direkt an die Burg selbst ? Oder konnten das durchaus weiter entfernt liegende Grundstücke sein ? Außerdem wurde das Burglehen wohl Ende des 13. Jh's von einer naturellen Pflich in eine Geldpflicht geändert. Wie schnell setzte sich dies durch. Mein Internetrecherche war da nicht so ergiebig.

Mir geht es darum, in der Regionalgeschichte eine überlieferte Burg (die Lage des Burglehengrundstück ist bis in die Neuzeit gesichert überliefert) zeitlich und räumlich mit anderen Daten abzugleichen.
 
Ich bin mir nicht sicher, ob du nicht Lehen (das Land, welches ein Adeliger oder ein Kloster von seinem Lehnsherren erhält) mit der durch unfreie oder hörige Bauern bewirtschafteten Fläche verwechselst.
 
Ich bin mir nicht sicher, ob du nicht Lehen (das Land, welches ein Adeliger oder ein Kloster von seinem Lehnsherren erhält) mit der durch unfreie oder hörige Bauern bewirtschafteten Fläche verwechselst.
Ja, den Verdacht hatte ich auch schon. Zumal meist der "Burg-Dienst", also die Burgwache auch als Burglehen bezeichnet wurde.
 
Kann sein, daß ich da was durcheinander gebracht habe. Das ging aus dem mir vorliegenden Unterlagen nicht so heraus, erscheint nach Eurer Aussage jedoch plausibel.
Trotzdem bleibt meine Frage nach der räumlichen Anlage dieser Grundstücke. Die Größe richtete sich bestimmt nach der Burgbesatzung und dem Bedarf. Weiter offen: "Grenzten diese immer direkt an die Burg selbst ?"
 
Also, wenn man mal die Werdener Urbare (karolingisch) als Quelle nimmt, darin sind die Gehöfte der Abtei Werden (heute Essen-Werden) aufgeführt. Diese sind breit gestreut, einen territorialen Zusammenhang gibt es nicht. Dass es Einheitsgrößen bei den Gehöften gebe, möchte ich ebenfalls bezweifeln.
 
Einheitsgrößen meinte ich nicht. Eher laß ich, daß sich Größe und Anzahl der Burglehn an dem jeweiligen Bedarf (Größe der Besatzung) orientierte. Aber nach Deiner Aussage könnten sie also doch etwas ungeordnet gelegen haben. Ich bezweifeln nämlich, daß die Lage der hiesigen Burg nach dem Burglehn bestimmt werden kann und somit würde eine alte vergessene Überlieferung für den Standort der Burg greifen.
Wobei ich fast glaube, daß man eine Abtei mit einer Burg (Verwaltung) kaum vergleichen kann. Grund meiner Annahme? Eine Burg wurde bereits gleich für einen bestimmten Zweck und somit Größe angelegt und danach auch kaum ausgebaut (bei uns in der Region überhaupt nicht). Eine Abtei konnte wachsen. Dann mußte man natürlich weiteres Land zur Verfügung haben, welches nachträglich aquiriert werden mußte.
 
Der Begriff Burglehen ist - zumindest im mittelalterlichen Recht - nicht eindeutig, denn er kann sowohl (a) die vom König verliehene Burg samt allem, was dieser Burg zum Leihezeitpunkt zugehörig ist, meinen als auch (b) die zur Burg gehörenden, jedoch außerhalb ihrer Mauern gelegenen Bereiche*, in welchen sich die Wohn- und Lebensbereiche (dies meint zumeist v.a. die Häuser) der Burgmannen/Dienstmannen befanden.

* Diese Gebiete konnten bspw. auch in einer Stadt liegen; weder Häuser noch Bewohner unterlagen dann jedoch dem Stadtrecht, sondern nach wie vor dem Burgrecht, und Gerichtsherr war und blieb der Burgherr.

Hier noch etwas juristischer Lesestoff dazu: Burglehen (Deutsches Rechtswrterbuch - DRW)
 
Der Begriff Burglehen ist - zumindest im mittelalterlichen Recht - nicht eindeutig, ...

Eben ! Und genau darum ging es mir auch, ob es genauer zu definieren wäre. Denn diese Möglichkeiten lassen eben die genaue Lokalisierung der hiesigen Burg nach den bekannten Burglehngrundstücken nicht zu.

Muß ich mich wohl mit abfinden. :grübel:
 
Ich habe mal eine Karte gescannt. Der graue Teil ist als Burglehn bekannt. Ob der untere grünere Teil des Schloßgartens dazu gehörte weiß ich nicht. Den eventuellen Standort der Burg zeigt das rote 5-Eck an.
Nun gibt es eine mdl. Überlieferung, daß die Burg woanders gestanden haben soll. Für den eingezeichneten Standort gibt es keine schriftlichen oder mündlichen Hinweise, auch nicht archäologisch.
Ich habe auch ein Problem mit dem Begriff Burgfreiheit. Das Gelände war bis Ende des 17. Jahrhunderts praktisch unbebaut und befand sich außerhalb der eigentlichen Stadtgrenzen. Ich vermute da eher eine einfache Rückführung des Begriffes Schloßfreiheit, der aber zweifelhaft ist.
Die Katharinenkirche wurde im späten 13. Jhd errichtet. Beißt sich das mit dem eingetragenen Burgendatum um 1330 ? Am unteren Ende des Bildes grenzt das Gebiet an den Oder-Strom. Ergibt das Ganze im Zusammenhang mit dem eingezeichneten Burgenstandort einen Sinn ? Der eigentliche Oderübergang (den die Burg sichern sollte) mit Fähre hat sich definitiv 250 Meter weiter links vom eingezeichneten Burgenstandort (außerhalb des Bildes) befunden. Und für diesen Bereich besagt auch die mdl. Überlieferung den Standort. Gibt es da Meinungen von Euch ?
 

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