Capitulare de villis

G

Gast2608

Gast
Hallo,

ich benötige Literatur zur frühmittelalterlichen Quelle "capitulare de villis", besonders hier zu rechtlichen Fragen. Kann mir jemand welche empfehlen oder mir Tipps geben wo ich solche finde? Danke!
 
Das Capitulare de villis ist Gemeingut der Mediävistik. Dementsprechend gibt es Beiträge zu seiner Erforschung in allen wichtigen europäischen Sprachen: die genauste Edition ist z.B. deutscher, der gültige Beitrag zur Datierung belgischer, der neuste Kommentar italienischer Herkunft.

Edition und Übersetzung:

Neben der guten alten Edition durch Alfred Boretius (in den Monumenta Germaniae Historica, Legum Sectio II, Capitularia Regum Francorum, Bd 1. Hannover 1883, Nr. 32 S. 82-91) gilt heute folgende als die beste Edition: Capitulare de villis. Cod.Guelf. 254 Helmst. der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, hg. un eingel. v. Carlrichard Brühl, Stuttgard 1971.

Quellenkunde:

Aufsatz von Hubert Mordek, Karolingische Kapitularien in Überlieferung und Geltung normativer Texte des frühen und hohen Mittelalters, hg. v.H. Mordek, Sigmaringen 1986, S. 25-50 (=Quellen und Forschungen zum Recht im Mittelalter Bd 4)


Sekundärliteratur:

Wolfgang Metz, Das karolingische Reichsgut. Eine verfassungs- und verwaltungsgeschichtliche Untersuchung, Berlin 1960

Leider habe ich keine neuere Literatur zur CV
 
Wenn man sich mit den geografischen Strukturen des Mittelalters beschäftigt tauchen immer wieder Einteilungen in Amtsbezirke auf.
So erbt eben einmal ein Graf das Amt XY oder kaufte AMTzz hinzu.

Was bedeutet nun so ein AMtsbezirk ? Sind dies Bezirke denn wirklich auf das capitulare de villis vom alten Karl zurückzuführen ?
 
Das Prinzip war schon früher bekannt, dass man Herrschaftsgebiete in gebietsmässige Verwaltungseinheiten unterteilte.

Solche Verwaltungseinheiten haben Zwecke wie Steuererhebung, Wahlen, Gerichtbarkeit, Polizei, Militärrekrutierung, religiöse Führung etc.

Bei den Römern war das Reich ebenfalls bereits schon in Provinzen unterteilt (z.B. Gallia Narbonensis). Verwaltet wurden eine Provinz durch den Praefectus civitatis. Bekanntestes Beispiel hier Pontius Pilatus in der Provinz Judäa.

Bei den Kelten gab es Kantone (das Wort Kanton ist ein keltisches Wort). Noch heute gibt es in der Schweiz und Frankreich Kantone (deren Grenzen sich natürlich gegenüber früher verändert haben könnten bzw. auch verändert haben).

Man müsste sich die Frage stellen, wie das betreffende Gebiet vorher unterteilt war: so wurde z.B. das Fränkische Reich nach dem Tode Chlodwigs im Jahre 511 an seine vier Söhne aufgeteilt.

Je weiter man in der Geschichte zurückgeht, desto spärlicher werden die Quellen, wenn wir von den Römern absehen, welche ziemlich viel dokumentiert haben.
 
Zurück
Oben