Hallo,
Gandolf hat ein sehr interesssantes Thema der (Völker-)Rechtsgeschichte dargestellt. Ich möchte das um einen Aspekt erweitern, nämlich die deutsche Betrachtungsweise des Paktes und ihre Entwicklung von 1929-1945.
Quellen: findet man hier:
http://www.zaoerv.de
Interessant ist zunächst der Aufsatz von Mandelsloh, zur Auslegung des Paktes durch Stimson. Zur Einordnung: Der Aufsatz wurde im Dezember 1932 abgeschlossen und ist in der 33er Ausgabe veröffentlicht. Viele der diskutierten Problem sind darin bereits angesprochen, die Zusatznoten einzelner Staaten bei Unterzeichnung, das Konsultationsverfahren, den Unterschied zum Vökerbundspakt, die Abgrenzung vom Angriffskrieg zum Selbstverteidigungsrecht der Völker.
Graf Mandelsloh, Die Auslegung des Kelloggpaktes durch den amerikanischen Staatssekretär Stimson, Zaörv 1933.
Man kann in mehreren Beiträgen die deutsche Einstellung zum Pakt betrachten, die dann in den - natürlich später politisch/nationalsozialistisch motivierten Beiträgen - von 1940 ihren Abschluss findet. Der Pakt wird instrumentalisiert (nebenbei wird damit erstaunlicherweise seine Anwendbarkeit von Völkerrechtlern im Dritten Reich bestätigt, natürlich Nürnberg noch nicht vor Augen) und zum Vorwurf gegen Grossbritannien und Frankreich aufgrund ihrer Kriegserklärung verwendet:
Bilfinger: Die Kriegserklärungen der Westmächte und der Kelloggpakt, Zaörv 1940, dort zu finden.
Wie immer bei juristischen Fragestellungen kommt es dabei entscheidend darauf an, ob der Sachverhalt richtig aufgeklärt ist. Und insoweit geht der Beitrag von Bilfinger von unrichtigen Sachverhalten aus und ist nur mit äußerster Vorsicht zu genießen.
Kernprobleme würde ich wie angesprochen in der Feststellung des Angriffskrieges sehen, daneben in der Umsetzung des Vertrages vom Völkerrecht zum "Völkerstrafrecht", wie später erfolgt. Literatur dazu:
Schlepple, Eberhard,
Das Verbrechen gegen den Frieden und seine Bestrafung
Unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes «nulla poena sine lege»
Reihe Europäische Hochschulschriften, III/187, aus 1982 (allerdings Nachdruck einer Dissertation aus den 50ern)