Blanka von Kastilien übernahm 1226 in Frankreich nach dem Tod ihres Mannes, König Ludwig VIII., die Regentschaft für ihren Sohn Ludwig IX.. Als dieser 1248 zum Kreuzzug in den Orient aufbrach, wurden ihr erneut die Zügel des Staates anvertraut.
In Spanien konnte 1109 sogar die schon erwähnte Königin Urraca als erste Monarchin Europas überhaupt aus eigenem Erbrecht, die Herrschaft über das Reich ihres Vaters König Alfons VI. antreten.
Herrschaft erben und ausüben, dass konnten Frauen im Mittelalter sehr wohl, sofern ihnen das anerkannte Erbrecht die dynastische Nachfolge in einem feudalherrlichen Rechtstitel erlaubte. Und dort wo nicht, konnten Frauen unter Umständen im Namen ihrer Männer, oder Söhne Herrschaft übernehmen. Im Großen, also bei Königinnen und Kaiserinnen, geschah das sicher etwas seltener als bei den "Kleinen", den vielen Feudalherrschaften (Herzöge, Grafen, Herren/Seigneurs ect.). Dort konnten Frauen, sofern sie keine Brüder hatten, direkt das Erbe des Vaters antreten, oder hatten hier viel öfter ihre abwesenden Männer und unmündigen Söhne vertreten müssen.