Die Entwicklung zum Fürstbistuk zeigt sich am Übergang von der römischen zur fränkischen Stadt. In spätrömischer Zeit hatten wir eine Dualität zwischen Bischof als geistlichem und Dux als weltlichem Stadtoberhaupt, wobei der Herrschaftsbereich des Dux Mogontiacensis sich,folgt man der NotitiaDignitatum von 425 , von Koblenz bis nach Selz im Nordelsass erstreckte . ... Hier liegt m.E. bereits der Beginn der geistlichen und reichsfürstlichen Doppelfunktion ,die sich im Hochmittelalter dann zum Fürstbistum verfestigte
Was die Institution geistlicher Reichsfürsten betrifft, kann man nicht bis in die Spätantike oder ins frühe Mittelalter zurückgehen. Mächtige Bischöfe mit Ländereien und als Ratgeber von Königen finden wir auch in Frankreich oder England. Das allein umschreibt noch nicht die Stellung eines
Reichsfürsten.
Kennzeichnend für Reichsfürsten - geistliche und weltliche - ist vielmehr, dass sie vom Kaiser ausdrücklich zu "Fürsten des Reichs" - zu
princeps imperii - erhoben und damit Glieder des Reichs und ein eigener Stand mit verfassungsmäßigen Rechten und Pflichten wurden: sie waren reichsunmittelbar, unterstanden also keiner anderen Herrschaft als der des Kaisers, und hatten Sitz und Stimme im Reichstag; und zwar eine
Virilstimme (Einzelstimme) im Gegensatz zu den Kuriatstimmen der Reichsgrafen- oder Reichsprälatenkollegien.
Zu diesen Reichsfürsten, die sich als eigener Stand erst im 12. Jh. bildeten, traten als Sonderfall im
Heiligen Römischen Reich die geistlichen Reichsfürsten mit ihrer Doppelfunktion als geistliche Leiter ihrer Diözesen und Landesherren reichsfürstlicher Territorien. Dazu konnte es allerdings nur kommen, weil die Ottonen und Salier im 10./11. Jh. die Bischöfe als Gegengewicht zu den Herzögen vermehrt mit weltlicher Macht ausstatteten und ihnen Grafschaften und anderen Landbesitz übertrugen.
So entstand eine "Reichskirche" mit imperialen Rechten und Pflichten, was in dieser Form in Europa einmalig war. Das nannten moderne Historiker
ottonisch-salisches Reichskirchensystem, ein Begriff, der mittlerweile insofern umstritten ist, als die Bezeichnung "System" nicht allen Mediävisten einleuchtet. Diese Doppelfunktion brachte Probleme mit sich, wie sie z.B. im Investiturstreit zum Ausbruch kamen, der erst mit dem Kompromiss des
Wormser Konkordat ? Wikipedia im Jahr 1122 notdürftig gelöst wurde.