Entstehung der Landesherrschaft!

Tausret

Neues Mitglied
Hi Leute!

Lerne grad fürs Abi im Geschichts-LK und habe im meinen Rahmenrichtlinien einen Punkt gefunden mit dem ich absolut nichts anfangen kann und zwar gehts es um "die Entsteheung der Landesherrschaft in Auseinandersetzung mit Zentralgewalt und städtischer freiheit".
Vielleicht kennt ja irgendwer einen Link oder so wo ich mich informieren kann.
Danke schon mal im voraus!:winke:
 
Hab ich nicht so genau. Der Satz in Anführungszeichen stand so isoliert in meinen Richtlinien. Kann das zeitlich nicht so genau einordnen, aber Mittelalter irgendwann!
 
Hallo Tausret,

es geht wohl um einen Prozeß, dessen Wurzeln im Heiligen Römischen Reich bereits im Hochmittelalter gelegt waren, und der dann im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit zur vollen Ausprägung kam.
Anm.: Aufgrund dieses Prinzips der Landesherrschaft und der Selbstverwaltung der Städte wurde Deutschland bspw. kein Zentralstaat wie Frankreich...

In einem Kurzabriß läßt sich für das Heilige Römische Reich (das später Deutschland) sagen:
Ansätze zur Bildung von Landesherrschaften liegen in der Immunität, im Lehnswesen und in der Reichspolitik durch
- Leihezwang und Erblichkeit der Lehen
- Übertragung von Reichsrechten (Regalien), v.a. durch die Fürstengesetze (1220 und 1232)
Eine Ausbildung der Landesherrschaften geschieht durch
- Unabhängigkeit der Fürsten während des Interregnums
- Sanktionierung der kurfürstlichen Herrschaft in der Goldenen Bulle (1356)
Diese Punkte stellen zugleich die Entwicklungsphasen der fürstl. Landeshoheit dar.
Grob dargestellt: Ursprünglich ein Personenverbandsstaat wurde das Reich durch die Landesherrschaft (den fürstlichen Gebietsstaat, ergo "Staaten im Staate") immer mehr verdrängt und schließlich de facto aufgelöst im Westfälischen Frieden (1648).

Tausret schrieb:
"die Entsteheung der Landesherrschaft in Auseinandersetzung mit Zentralgewalt und städtischer freiheit".
Vielleicht kennt ja irgendwer einen Link oder so wo ich mich informieren kann.

Folgende Seiten habe ich im Netz gefunden, die Definitionen und Beschreibungen beinhalten:
http://www.lexhist.ch/externe/protect/textes/d/D8979-3-711.html
http://www.infobitte.de/free/lex/allgLex0/l/landesherrschaft.htm
(ACHTUNG: Die Seite hat leider lästige Pop-Ups!!!)
http://brydesworld.fateback.com/magate/ma_texte/lehnswesen.html

Unabhängig davon empfehle ich dennoch auch den Gang in eine Bibliothek; sehr umfassende Darstellungen und Abhandlungen zu den Territorien und den Städten findet man bspw. in Wilhelm Volkert "Von Adel bis Zunft. Ein Lexikon des Mittelalters"

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

In diesem Sinne

Timo
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
danke für die Links. Ich schreibe auch nächste Woche Mittwoch ABI und muss den sch*** über Mittelalter auch können :)
Genau die gleiche Frage hatte ich nämlich auch..... :)
 
Hi eine Frage habe ich aber noch. Die Landesherrschaft lässt sich also zwischen Personenverbandsstaat und Territorialstaat einordnen, oder?!
Und eine andere Frage, was ist dann ein Territorialstaat?

Landesherrschaft scheint ja die Herrschaft der jeweiligen Fürsten zu sein, die immer größer wird, das der König z.b. Ldas Land nach dem Tod des Vasallen wieder verleihen muss und durch die Allodialisierung einige Fürsten immer stärker werden und dann als Landesherren bezeichnet werden, oder?!
 
Gast schrieb:
Die Landesherrschaft lässt sich also zwischen Personenverbandsstaat und Territorialstaat einordnen, oder?!
Und eine andere Frage, was ist dann ein Territorialstaat?

Landesherrschaft führt zur Bildung von Territorialstaaten und ggf. zur Auflösung des Personenverbandsstaates.
Ein Territorialstaat ist ein fürstlicher Gebietsstaat - ergo ein Staat in einem Staatsgebilde, im konkreten fall im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation).

Gast schrieb:
Landesherrschaft scheint ja die Herrschaft der jeweiligen Fürsten zu sein, die immer größer wird, das der König z.b. Ldas Land nach dem Tod des Vasallen wieder verleihen muss und durch die Allodialisierung einige Fürsten immer stärker werden und dann als Landesherren bezeichnet werden, oder?!

Die Landesherrschaft ist das Herrschaftsprinzip fürstlicher Eigenständigkeit, welches zur Bildung der Territorialstaaten führt.

Stand doch alles so in dem vorigen Beitrag bzw. den Links... :grübel:
 
timotheus schrieb:
Landesherrschaft führt zur Bildung von Territorialstaaten und ggf. zur Auflösung des Personenverbandsstaates.
Ein Territorialstaat ist ein fürstlicher Gebietsstaat - ergo ein Staat in einem Staatsgebilde, im konkreten fall im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation).



Die Landesherrschaft ist das Herrschaftsprinzip fürstlicher Eigenständigkeit, welches zur Bildung der Territorialstaaten führt.

Stand doch alles so in dem vorigen Beitrag bzw. den Links... :grübel:
ja, ich hab es ja auch richtig verstanden :)
Will nur nichts, was ich falsch verstanden hab in meine Klausur schreiben :)
 
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