Sachsenross
Neues Mitglied
Ich lese derzeit das Buch "Geschichte des Osmanischen Reiches" von Suraiya Faroqhi und mir sind dabei einige Fragen bezüglich der Erbgole im Osmanischen Reich gekommen.
Jeder Sohn wurde mit seiner Mutter in eine Provinz geschickt, um Erfahrung zu sammeln. Jedoch konnte nur ein Sohn später Sultan werden und sollte seine Brüder nach der Thronbesteigung umbringen.
Nun zu meiner Frage: Da jeder Sohn gleichermaßen nachfolgebrechtigt war, entstand eine Konkurenz unter den Brüdern und es wurde derjenige zum Sultan erhoben, der die meisten Bundesgenossen auf seiner Seite hatte.
Entspricht dieses Erbfolgerecht dadurch nicht in gewisser Hinsicht einer Wahlmonarchie wie beispielsweise im Heiligen Römischen Reich?
Außerdem wäre ich sehr dankbar, wenn jemand noch etwas über die Verwaltung der timare erzählen könnte, da die Leibeigenschaft im Osmanischen Reich weitgehend unbekannt war und es auch keine Lehenspflichtigen unter den Inhabern der Timare gab.
Mfg
Jeder Sohn wurde mit seiner Mutter in eine Provinz geschickt, um Erfahrung zu sammeln. Jedoch konnte nur ein Sohn später Sultan werden und sollte seine Brüder nach der Thronbesteigung umbringen.
Nun zu meiner Frage: Da jeder Sohn gleichermaßen nachfolgebrechtigt war, entstand eine Konkurenz unter den Brüdern und es wurde derjenige zum Sultan erhoben, der die meisten Bundesgenossen auf seiner Seite hatte.
Entspricht dieses Erbfolgerecht dadurch nicht in gewisser Hinsicht einer Wahlmonarchie wie beispielsweise im Heiligen Römischen Reich?
Außerdem wäre ich sehr dankbar, wenn jemand noch etwas über die Verwaltung der timare erzählen könnte, da die Leibeigenschaft im Osmanischen Reich weitgehend unbekannt war und es auch keine Lehenspflichtigen unter den Inhabern der Timare gab.
Mfg