Finanzverfassungsreform 1969

benn

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Hallo zusammen,

ich schreibe gerade eine HA über verfasste Studentenschaften und und hänge gerade etwas an der Finanzverfassungsreform von 1969. Dadurch hat der Bund Kompetenzen im Hochschulsektor hinzugewonnen...aber warum? Das finde ich nirgends genau erklärt. Kann mir da jemand weiterhelfen? Worum ging es da genau?

Gruß Benn :fs:
 
Bis zur Gründung des Wissenschaftsrats 1957 gab es keine institutionalisierte Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Hochschul- und Wissenschaftspolitik, die Abstimmung der Länder untereinander erfolgte in der Kultusministerkonferenz (KMK). Die steigenden Bildungskosten der 1960er Jahre und damit verbundene Finanzprobleme der Länder führten zu einer Änderung des Grundgesetzes: Art. 91a und 91b GG legten Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken sowie die Bildungsplanung und Forschungsförderung nunmehr als sogenannte Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern fest. Mit der Ergänzung von Art. 75 Nr. 1a GG erhielt der Bund im Jahr 1969 überdies eine Rahmengesetzgebungskompetenz für das Hochschulwesen.

Hochschulrahmengesetz – Wikipedia
 
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