Hallo hier einige Fragen :
1.Der Augsburger Religionsfrieden ist doch nur der Frieden zwischen dem evangelischem und dem katholischen Glauben oder?
2.Diese Frage schließt sich direkt an meine erste. Somit gilt immernoch keine Religionsfreiheit oder, da Cuius regio, eius religio gilt.? Also wenn der Landesherr bestimmt das man katholisch sein muss dann muss mann es sein, jedoch werden die evangelischen Landesherren und ihre untertarnen respektiert und andersrum auch. Stimmt das so?
3.Meine letzte Frage gehört zur Bewertung des AR's.
Dort steht ja keine Bestrafung bei anderer Glaubensrichtung. Das wiederspricht sich aber mit Cuius regio, eius religio.
Also meine Frage ist jetzt gilt das allgemein also das die Untertarnen der evangelischen keine Bestrafung vor Katholiken fürchten müssen? Denn nur so würde es Sinn machen.
4.Demnach müsste ein Mensch dessen Landesherr evangelische Religion befiehlt und er selber trotzdem katholisch ist ja bestraft werden oder?
1.Der Augsburger Religionsfrieden ist doch nur der Frieden zwischen dem evangelischem und dem katholischen Glauben oder?
2.Diese Frage schließt sich direkt an meine erste. Somit gilt immernoch keine Religionsfreiheit oder, da Cuius regio, eius religio gilt.? Also wenn der Landesherr bestimmt das man katholisch sein muss dann muss mann es sein, jedoch werden die evangelischen Landesherren und ihre untertarnen respektiert und andersrum auch. Stimmt das so?
3.Meine letzte Frage gehört zur Bewertung des AR's.
Dort steht ja keine Bestrafung bei anderer Glaubensrichtung. Das wiederspricht sich aber mit Cuius regio, eius religio.
Also meine Frage ist jetzt gilt das allgemein also das die Untertarnen der evangelischen keine Bestrafung vor Katholiken fürchten müssen? Denn nur so würde es Sinn machen.
4.Demnach müsste ein Mensch dessen Landesherr evangelische Religion befiehlt und er selber trotzdem katholisch ist ja bestraft werden oder?