Ein wenig bekannter Vorgang: Das deutsch-russische Finanzabkommen vom 27.8.1918
Die Regelungen des Friedensvertrages von Brest-Litowsk und des Zusatzvertrages (Ergänzungsabkommen) hatten keine Reparationen für Kriegsschäden vorgesehen, gleichwohl den Ausgleich von Zivilschäden offen gelassen (Art. IX und XII).
Der deutsch-russische Finanzvertrag vom 27. August 1918 basierte nun auf diesen Regelungen und bestimmte einen Pauschalausgleich, um nicht in innerrussische Verhältnisse in Form komplizierter Einzelausgleiche einzugreifen. Damit sollten die Schäden zur Sozialisierungen und die während des Krieges eingetretenen Schäden am deutschen Auslandsvermögen bis zum 30.6.1918 ausgeglichen werden. Nach dem 1.7.1918 eingetretene Enteignungen sollten in einem eigenständigen Verfahren ausgeglichen werden.
Fällig wurden 6 Milliarden Mark, nach dem Finanzabkommen wurde dieser Betrag unter Berücksichtigung der russischen Gegenforderungen und der nach Friedenschluss von Deutschen in Russland beschlagnahmten Vorräte festgesetzt. Die ersten beiden Teilbeträge (von den ersten 5 Tranchen, welche zusammen 1,5 Milliarden Mark ergeben sollten) hatte Russland noch vertraggemäß am 10.9. und 30.9.1918 geleistet. Es handelte sich um:
42.860 kg Feingold und 90.900.000 Rubel in Banknoten am 10.9.1918
50.676 kg Feingold und 113.635.000 Rubel am 30.9.1918 (die erste von 4 betragsgleichen Raten, die drei anderen sollten am 31.10.,30.11. und 31.12.1918 folgen, dazu kam es nicht mehr). Die Stückelung der Rubelnoten wurden genau vorgegeben.
Das Gold musste dann aufgrund der Waffenstillstandsbedingungen vom November an die Entente-Mächte herausgegeben werden, die ihrerseits erklärten, seinen Wert später mit der Sowjetregierung zu verrechnen. Die Banknoten hat das Reich dagegen endgültig behalten, sie brachten einen Erlös von 224.988.500 Mark. Das Geld war zweckgebunden für Entschädigungen aus dem Verlust angemeldeter russischer Staatsanleihen sowie zum Ausgleich vertriebener Reichsangehöriger. Tatsächlich sind rd. 150.000.000 Mark zum Ausgleich der Wertpapiere herausgegeben worden, der Verbleib des restlichen Geldes von rd. 75 Millionen ist unbekannt. Die vereinbarten Warenlieferungen über rd. 1 Milliarde Mark waren von ende 1918 bis 1921 terminiert, fanden aber nicht mehr statt. Interessant ist noch, dass die Moskauer Schließfächer (rd. 7% waren von Deutschen belegt) mit rd. 10 Millionen Rubel herausgegeben wurden (die Zahlungen erfolgten in Duma-rubel). Herausgegeben wurden auch 8 Handelschiffe, die Dampfer Falk, Harz, Oliva, Kurland, Cöln, Prinz Eitel Friedrich, Marienberg und Lissabon zur "Bewirtschaftung" nach dem Ersten Handelsschiffabkommen 1921).
Im Rapallo-Vertrag (Art. Ia, Ib und II) 1922 verzichtete das Deutsche Reich dann auf den Restausgleich unter der Bedingung, dass künftig auch Drittstaaten von Russland nicht weitergehend entschädigt würden (sog. Entschädigungsvorbehalt).