Germanisches Recht...

Tib. Gabinius schrieb:
Kann ja gut sein, dass im Zuge einer Lautverschiebung das g verschluckt wurde und demgemäß wiedergegeben wurde.
Mal hyokkose Fragen :)
Lautgesetzlich kann das nicht sein.

Was lautgesetzlich allerdings sehr gut passen würde, wäre das niederdeutsche "tien" = hochdeutsch "zeihen" = "beschuldigen, bezichtigen".

Ob das tatsächlich die korrekte Erklärung für den "Thiestein" ist, kann ich nicht garantieren, aber der Bezug zur Rechtsprechung wäre jedenfalls absolut plausibel.
 
Mercy schrieb:
Also Thieversammlungen gab es überhaupt nicht. Die Bezeichnung ist schlicht ein Rechtschreibfehler. Thing und die damit verbundenen Versammlungen gab es sicher bis ins 18. Jh, allerdings mit anderen rechtlichen Befugnissen als 1000 Jahre früher.
Im fränkischen Reich und späteren Deutschen Reich galt das die Gerichtsbarkeit des Grundherren. Sämtliche Gerichte zur Austragung der niederen Gerichtsbarkeit und der oberen Gerichtsbarkeit wurden je nach Befugniss vom Lehnsherren bestellt. Diese hatte für die Ausübung einen Schulzen und mehrere Gerichtsschöffen. Die Dorfgemeinde selbst hatte keine Befugnisse gerichtliche Entscheidungen zu treffen, immer nur das vom Lehnsherren bestellte Gericht. Dabei kann es in einem einzigen Ort durchaus vorkommen daß völlig verschiedene Gerichtsherren auftreten, je nachdem, wer alles Besitz hatte.
 
Deswegen, war wahrscheinlich, wie oben schon erwähnt, immer ein Graf oder Baron, dabei anwesend.
 
Nur um Askans Aussage nochmal mit einer hieb und stichfesten Internetquelle ;) zu bestätigen.Hier kann man von einem Thiestein in der Gemeinde Adenstedt lesen.
 
Marbod schrieb:
Nur um Askans Aussage nochmal mit einer hieb und stichfesten Internetquelle ;) zu bestätigen.
was heisst hier hieb- und stichfest? Dieser Beleg kommt genau aus der Ecke, in der es "Thie-"strassen, plätze usw. gibt. Und warum gibt es die nur auf einem so kleinen Raum?
 
hmm... Mercy, das gibt mir jetzt zu denken :confused: Ich dachte eigentlich du würdest den ironischen Gegensatz von Internet und "Hieb- und Stichfest" verstehen! :p :rofl:

Aber vielleicht sollten wir uns wirklich damit abfinden, dass es soetwas wie Thiesteine gibt ;)
Im Ernst, der Hinweis auf "tien" von Hyokkose klingt plausibel. Wie kannst du eigentlich dieses Phänomen geographisch so stark eingrenzen und uns nichts davon sagen? Oder übernimmst du einfach Askans Aussage "bei uns zuhause heißen die so"?
 
Ich frage mich dann natürlich, welches Recht für die verbliebenen Freien galt bzw. wer darüber wo urteilte, die keinem Grundherren abhängig waren, sondern nur einen deutschen König hatten, als gewählten Fürsten/Interessenvertreter des Volkes. In den meisten Dörfern gab es bis zur Abschaffung der Leibeigenschaft noch Freie.
Es gab ja den Sachsenspiegel u.a. regionale Rechtssammlungen. Es ist schon interessant wer wann welches Recht durchsetzen konnte, z.B. Reichsrecht u. regionales Recht. Einzelne Grundherren, z.B. im Verhältnis zueinander, Zu Städten u. Gemeinden u. zu Freien.
 
Paul schrieb:
Ich frage mich dann natürlich, welches Recht für die verbliebenen Freien galt bzw. wer darüber wo urteilte, die keinem Grundherren abhängig waren, sondern nur einen deutschen König hatten, als gewählten Fürsten/Interessenvertreter des Volkes. In den meisten Dörfern gab es bis zur Abschaffung der Leibeigenschaft noch Freie.
Freie in den Dörfern? Wo gab es denn das?
 
In Dithmarschen, dort kam es zur einer Revolte, weil man dort das Adelsrecht einführen wollte. "Soldat pass auf, der Bauer kommt!"

Zitat:" Und warum gibt es die nur auf einem so kleinen Raum?"

Vielleicht gibt es ja woanders auch noch Thieorte? Keine Ahnung, ich hielt diesen Ausdruck nur für eine mundartliche Verschleifung für Thing, da dort fast dieselben Aufgaben erledigt wurden.

Schaut doch mal in einem Routenplaner, wieviele Thie- strasse bzw plätze als Strassennamen eingetragen sind!
 
Zuletzt bearbeitet:
askan schrieb:
In Dithmarschen, dort kam es zur einer Revolte, weil man dort das Adelsrecht einführen wollte. "Soldat pass auf, der Bauer kommt!"

Zitat:" Und warum gibt es die nur auf einem so kleinen Raum?"

Vielleicht gibt es ja woanders auch noch Thieorte? Keine Ahnung, ich hielt diesen Ausdruck nur für eine mundartliche Verschleifung für Thing, da dort fast dieselben Aufgaben erledigt wurden.

Schaut doch mal in einem Routenplaner, wieviele Thie- strasse bzw plätze als Strassennamen eingetragen sind!
Für die "Freien waren die Landgerichte zuständig. Diese Gerichte traf man in fast jeder größeren Stadt an. Dort saß der sogenannte Landrichter, der vom Landesherren (König, später Fürsten) eingesetzt wurde. Welche Bezeichnung die Landgerichte nun regional hatten? Das kann durchaus unterschiedlich sein.
 
Hallo Mercy,
hier in Hessen hatten in den letzten Jahren viele gemeinden ihre 1200 u. mehr Ersterwähnungsfeiern. In diesem Zusammenhang wurde auch über die Dorfstrukturen u. Eigentumsverhältnisse berichtet. Es war genau meist ganz genau bekannt, wieviel "Adelshöfe", Freihöfe u. Abhängigenhöfe existierten u. von wem diese abhängig waren.
Kleine "Adlige" waren im Prinzip mit den Freien zu vergleichen. Beide Gruppen von Freien hatten schon noch Bedeutung z.B. in Mittelhessischen Gemeinden, so gab es in Rechtenbach bei Wetzlar 1 Edelinghof, 1. Freinenhof u. mehrere Abhängigenhöfe.
 
Paul schrieb:
hier in Hessen hatten in den letzten Jahren viele gemeinden ihre 1200 u. mehr Ersterwähnungsfeiern.
Hallo Paul,
diese Feiern gab es nicht nur in Hessen sondern in (fast) allen Gemeinden, die in irgendeinem Kodex (zB im Lorscher oder Fuldaer Kodex) erwähnt wurden.

Paul schrieb:
In diesem Zusammenhang wurde auch über die Dorfstrukturen u. Eigentumsverhältnisse berichtet. Es war genau meist ganz genau bekannt, wieviel "Adelshöfe", Freihöfe u. Abhängigenhöfe existierten u. von wem diese abhängig waren.
Kleine "Adlige" waren im Prinzip mit den Freien zu vergleichen. Beide Gruppen von Freien hatten schon noch Bedeutung z.B. in Mittelhessischen Gemeinden, so gab es in Rechtenbach bei Wetzlar 1 Edelinghof, 1. Freinenhof u. mehrere Abhängigenhöfe.
Es gab zu diesen Anlässen Festschriften zu hauf, von guter und minderer Qualität. Da produziert sich mitunter ein Orts-Chronist, der da einfach was schreiben musste. Ich spreche da aus Erfahrung (und habe meine erste Publikation (1979) Materialien zu einer Ortsgeschichte genannt.
Höfe sind in diesem Zusammenhang immer interessant, die müssen aber im Detail untersucht werden, da sie meist verpachtet waren. Die Pächter aber waren keine "Freien".
 
Kleine Zwischenfrage:

Kann man die Volksabstimmungen, die jährlich in den Schweizer Kantonen stattfinden eigentlich mit einem germanischen Thing vergleichen? Waren diese Volksabstimmungen vielleicht sogar einmal Thingversammlungen? :confused:

Gruß

Aragorn
 
Zumindest leiten sie sich davon her:
Die freien Bewohner eines Dorfes waren miteinander verwandt und bildeten eine Sippe, grössere Gebiete einen Gau (das alte Wort kommt noch in den Kantonsnamen Aargau und Thurgau vor). Oberstes politisches Organ war die Landsgemeinde (altgermanisch: Thing, Ding)
http://www.geschichte-schweiz.ch/alamannen.html
 
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