1 - Unterrichtsstätten
Während des Konzils von Basel (1431-49) wurde dort ein Studium generale angeboten, in dem kanon. (Kirchenrecht) und Römisches Recht gelehrt und die Doktorwürde verliehen wurde. Als 1460 die Univ. Basel gegründet wurde, richtete man an der jurist. Fakultät Lehrstühle für röm. und - bis zur Reformation - kanon. Recht ein. Das Recht wurde von Beginn an gemäss der Kommentatorenschule als mos italicus vorgetragen. Der Humanismus setzte - im Sinne des mos gallicus - eine stärkere Bindung an die Quellen durch; als Professoren wirkten Peter von Andlau, Johann Mathias Gengenbach, Sebastian Brant, Ulrich Zasius, Ulrich Krafft, Claudius Cantiuncula, Bonaficius Amerbach, Basilius Amerbach der Jüngere sowie Ludwig Iselin. Von 1798 bis nach der Mitte des 19. Jh. allerdings ging die Bedeutung der jurist. Fakultät zurück.
In Bern wurde ab dem 16. Jh. am Gymnasium ein eigener jurist. Lehrstuhl geschaffen, der stark auf die Stadtrepublik ausgerichtet war. Ein bedeutender Lehrstuhlinhaber war im 18. Jh. Sigmund Ludwig Lerber. In dem 1787 errichteten Polit. Institut war eine R. untergebracht, die bis 1798 bestand. Auch in der 1805 eröffneten Akademie, dem früheren Gymnasium, war die Jurisprudenz vertreten, die ab 1834 an der jurist. Fakultät der neu gegr. Univ. Bern gelehrt wurde.
In Zürich wurde nach der Reformation an der Höheren Schule am Grossmünster, dem Carolinum (Universität Zürich ), für die Vorbereitung auf den Staatsdienst in bescheidenem Umfang Rechtsunterricht erteilt, v.a. Völker-, Verfassungs- und Naturrecht, während das Privatrecht abseits blieb. Josias Simler lehrte Verfassungsgeschichte. Ab 1715 bestand eine Professur für vaterländ. Geschichte und Politik. 1807 wurde das Polit. Institut eröffnet, das v.a. der Ausbildung angehender Juristen und Staatsmänner dienen sollte und mit Friedrich Ludwig Keller und Johann Caspar Bluntschli bedeutende Lehrer aufwies. Mit der Gründung der Universität 1833 trat die jurist. Fakultät an die Stelle der drei jurist. Dozenturen. Am 1855 gegr. Polytechnikum Zürich wurde das Recht in der Abt. für Geistes- und Sozialwissenschaften (heute an der ETH am Dep. für Geistes-, Sozial- und Staatswissenschaften).
An der 1559 von Johannes Calvin eröffneten Akademie in Genf wurde ab 1565 - in calvinist. Geist und unter franz. Einfluss - auch jurist. Unterricht erteilt. Die Schule erlangte internat. Ausstrahlung und hatte bedeutende Rechtslehrer wie Denys und Jacques Godefroy, Jacques Lect und Jean-Jacques Burlamaqui. Die Rechtsschule des 18. Jh. stand im Zeichen des jüngeren Naturrechts in der Ausprägung von Hugo Grotius und Samuel Pufendorf. Mit der franz. Revolution und der napoleon. Ära erlitt die Schule einen Niedergang, doch die Restaurationszeit führte zu einer neuen Blüte. Pellegrino Rossi und Pierre-François Bellot reorganisierten die Schule, die bis zur Universitätsgründung 1872 bestand.
An der 1537 vom Berner Rat in Lausanne errichteten Akademie wurde zu Beginn des 16. Jh. wohl röm. Recht gelehrt. 1708 wurde ein Lehrstuhl für die Ausbildung der Waadtländer Advokaten errichtet, an dem v.a. Natur- und Völkerrecht - u.a. von Jean Barbeyrac - gelesen wurde. 1806 bedachte man die Jurisprudenz mit zwei, 1823 mit einem dritten Lehrstuhl, bereits 1837 mit einem vierten. 1890 ging die Rechtsschule als Fakultät in die Universität über.
Im Wallis, wo im 16. Jh. in Brig, Grengiols und Ernen und im 18. Jh. in Naters bescheidene Notariatsschulen geführt und ab 1766 in der Abtei Saint-Maurice Zivilrecht gelehrt wurde, bestand ab 1780 eine Rechtsschule in Sitten, an der zuerst röm. Recht und Walliser Statutarrecht gelehrt wurden. Ebenfalls in Sitten wurde 1808 eine kant. Rechtsschule eröffnet, die bis 1908 bestand. An ihr dozierte Bernard-Etienne Cropt, der Redaktor des Walliser Zivilgesetzbuches.
Ein - nicht realisiertes - Projekt des Natur- und Völkerrechtlers Emer de Vattel sah in Neuenburg Mitte des 18. Jh. eine Akademie mit Lehrstühlen für röm., Zivil-, Natur- und öffentl. Recht vor. An der 1840 eröffneten Akademie erhielt die Jurisprudenz einen Lehrstuhl, den der Jurist und Historiker Georges-Auguste Matile besetzte. An ihre Stelle trat 1909 die Universität mit einer eigenen jurist. Fakultät.
In Freiburg gab es ab 1763 eine Rechtsschule, die 1882 zur selbstständigen Fakultät erhoben wurde. 1889 gliederte man sie der neu gegründeten Universität als jurist. Fakultät ein. In Aarau wurde an der 1819 errichteten Schule des Lehrvereins bis 1830 auch Rechtsunterricht erteilt. Die 1811 entstandene Rechtsprofessur der Kantonsschule Chur wurde 1846 mangels Studierender eingestellt. Auch an der Kantonsschule Luzern gab es bis 1824 einen Lehrstuhl für Rechtswissenschaften und vaterländ. Geschichte, den Kasimir Pfyffer inne hatte. 1829-34 las Pfyffer Rechts- und Staatslehre an der dem Lyzeum angegliederten Polytechn. Lehranstalt, die ein liberales Kader heranbilden sollte. In St. Gallen wurde der Rechtsunterricht an der jurist. Abteilung der 1898 gegr. Schule für Handel, Verkehr und Verwaltung (seit 1989 Hochschule für Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften) angeboten. Seit 1990 bildet die Abteilung eine eigentliche rechtswissenschaftl. Fakultät der Universität.
Kirchenrecht wurde und wird an den theol. Fakultäten der Universitäten, an den theol. Hochschulen Chur (1968), Lugano (1992) und Luzern (1928), an den Priesterseminarien von Chur, Freiburg, Luzern und Sitten sowie an der Luzerner Jesuitenschule und an theol. Ordensschulen unterrichtet.
Autorin/Autor: Louis Carlen