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Gast
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Hallo,
ich weiß zwar nicht, ob mir jemand antworten wird, versuche es aber einfach mal. Ich habe zwei unterschiedliche Quellen zur Prüfungsvorbereitung. Die eine argumentiert, dass Henry VIII. mit seinem 14. Geburtstag volljährig und voll geschäftsfähig gewesen sein soll, während man, wenn man der anderen folgt, von einer Geschäftsfähigkeit, i. S. d. englischen Rechts, im Alter von 21. Jahren ausgehen kann. Wie war die Situation im 16. Jahrhundert? Inwiefern hat das Kirchenrecht auf die Geschäftsfähikeit Einfluss, sofern überhaupt. Wann war man volljährig, wann geschäftsfähig?
Bitte inständig um Hilfe und wenn es nur ein fundiereter Literaturhinweis ist.
Vorab vielen Dank!
ich weiß zwar nicht, ob mir jemand antworten wird, versuche es aber einfach mal. Ich habe zwei unterschiedliche Quellen zur Prüfungsvorbereitung. Die eine argumentiert, dass Henry VIII. mit seinem 14. Geburtstag volljährig und voll geschäftsfähig gewesen sein soll, während man, wenn man der anderen folgt, von einer Geschäftsfähigkeit, i. S. d. englischen Rechts, im Alter von 21. Jahren ausgehen kann. Wie war die Situation im 16. Jahrhundert? Inwiefern hat das Kirchenrecht auf die Geschäftsfähikeit Einfluss, sofern überhaupt. Wann war man volljährig, wann geschäftsfähig?
Bitte inständig um Hilfe und wenn es nur ein fundiereter Literaturhinweis ist.
Vorab vielen Dank!