udaipur99 schrieb:
Ich habe bei diesem Thread auch schon wieder was gelernt, denn das der Hitlerwahn so weit propagiert und vermarktet wurde, dass sogar Geschirr mit Hakenkreuzen bedruckt wurde wusste ich nicht. Demnach muss es nach dem Dritten Reich ja zu unglaublich riesigen Muellbergen und Feuern gekommen sein, um all die gezeichneten Gegenstaende zu vernichten.
Soweit ich weiß, gab es viele Gründe etwas mit Hakenkreuzen zu "verzieren". Einmal das amtliche Geschirr (Parteizentralen, Militär- , RAD-Kantinen etc.) und natürlich den überall zu findenen Andenkenkitsch. Wenn auf der Sossiere nur das Hakenkreuz drauf ist, kann das vermutlich nicht speziell zugeordnet werden. Auf Wehrmachtsgeschirr war soweit ich weiß immer auch die Einheit vermerkt.
Nach dem Krieg verschwand in der Tat eine große Menge an Gegenständen, wurde verbrand zerschlagen, vergraben und versenkt. Aber nicht (nur) weil es "gefährlich" war, so etwas im Haus zu haben, sondern weil man davon einfach die Nase voll hatte und kein Hakenkreuz mehr sehen konnte.
udaipur99 schrieb:
Wann wurde eigentlich das "oefffentliche zur schau stellen" von Nazisymbolen verboten ?
Ich meine direkt nach dem Krieg unter der Gesetzgebung der Alliierten.
udaipur99 schrieb:
Und bedeutet das, dass es illegal ist solche Gegenstaende zu besitzen ? Oder geht es in dem Gesetz nur um Neudrucke ?
Der Besitz ist nicht strafbar. Das Grundgesetz erlaubt dir fast alles in deiner Wohnung zu besitzen. Es gibt nur wenige Straftatbestände, die auf den reinen Besitz ausgerichtet sind. Zum Beispiel Kinderpornos, Kriegswaffen und jetzt wohl auch illegale Filmkopien.
Deine Oma kann also die Terrine ganz legal verkaufen oder sich alternativ zum Beispiel das komplette Service zusammenkaufen und das Esszimmer der Reichskanzelei zuhause nachbauen, wenn ihr das Essen dann besser schmecken sollte
Problematisch wäre es, wenn sie so ein Geschirr neu fertigen und verkaufen würde, damit dürfte sie sich nach dem Strafgesetzbuch strafbar machen.