Grenzverlauf Franken / Thüringen durch Karl den Großen

Welcher königlichen Schutzmacht ist bei der Einrichtung zu erkennen.
Die Gebiete des Eigenbesitzes kamen über den Erbfall der Gisonen und den Erbfall der Grafen Werner/Gisonen erst in thüringische Hände. Zu diesem Zeitpunkt waren die Thüringer noch keine Landgrafen. In Fall des Waldgebietes des heutigen Burgwaldes/Wollenberg hatten dies die Thüringer als Lehen von Mainz. Am Anfang ist sind hier keine Schenkungen von Königsgut zu erkennen.
Der Wechsel der Gisonen und Grafen Werner (1114-1118), von der königlichen zum Bistum Mainz, brachte Mainz, in Form von Lehen, erst in den Genuss dieser Gebiete.

Erstens waren nicht nur die Ludowinger Landgrafen und zweitens ist es ja gerade das Phänomen, dass die Funktion der Landgrafschaft nicht an den eigenen Besitz gebunden war. Die Landgrafen übten ihre Funktion, die Durchsetzung der königlichen Macht, durch geschicktes Verhandeln und Schlichten, aber auch durch Schaffung von Bündnissen für kriegerische Konflikte aus. Da dies nicht mit der Landesherrschaft hinterlegt war, war es um ein vieles schwieriger.
Dass die Ludowinger durch Heirat an den mainzischen Lehnsbesitz im heutigen Hessen gelangt sind, ist richtig.
 
Der einztige Grenzverlauf zwischen Franken und Thüringen war der Rennsteig. Das kann man heutzutage sogar noch an der Mundart hören.
 
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