Hallo,
Ich habe folgende Frage zum Grundgesetz:
Der Artikel 79,3 garantiert ja die Erhaltung der Artikel 1 und 20.
Was aber ist mit den anderen Grundrechten? (2-19,...)
In denen ist ja unter anderem ,dass Recht auf Meinungsäußerung,etc. enthalten. Das kann doch nicht einfach durch 2/3 Mehrheit geändert werden?
Ich habe folgende Frage zum Grundgesetz:
Der Artikel 79,3 garantiert ja die Erhaltung der Artikel 1 und 20.
Was aber ist mit den anderen Grundrechten? (2-19,...)
In denen ist ja unter anderem ,dass Recht auf Meinungsäußerung,etc. enthalten. Das kann doch nicht einfach durch 2/3 Mehrheit geändert werden?