Grundgesetz

blutwurst

Neues Mitglied
Hallo,
Ich habe folgende Frage zum Grundgesetz:
Der Artikel 79,3 garantiert ja die Erhaltung der Artikel 1 und 20.
Was aber ist mit den anderen Grundrechten? (2-19,...)
In denen ist ja unter anderem ,dass Recht auf Meinungsäußerung,etc. enthalten. Das kann doch nicht einfach durch 2/3 Mehrheit geändert werden?
 
Ok, danke.
Also könnte man solche Rechte nur mit einer neuen Verfassung umgehen. Würde für eine neue Verfassung eine 2/3 Mehrheit im Bundestag-sowie Rat reichen?
 
Ok, danke.
Also könnte man solche Rechte nur mit einer neuen Verfassung umgehen. Würde für eine neue Verfassung eine 2/3 Mehrheit im Bundestag-sowie Rat reichen?

Bundestag und Bundesrat können nicht die Verfassung abschaffen. Die Verfassung bleibt gültig, bis .... siehe Artikel 146.
 
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