Hallo zusammen,
im Geschichtsleistungskurs haben wir einen kleinen Quellentext zum Thema Leibeigenschaft im Mittelalter behandelt. Darin tauchen die Begriffe "Hauptrecht" und "Fall" auf, aber ich weiß nicht was sie im einzelnen bedeuten.
Da heißt es z.B.:
"Von jeder männlichen Person, die zu Ostdorf wohnt und dem Fürsten von Württemberg leibeigen ist, sollen nach dem Tode (des Leibeigenen) der Herrschaft Württemberg als Hauptrecht und großen Fall jeweils von 100 Pfund Wert des hinterlassenen Gutes ein Gulden (...) zufallen."
Handelt es sich hier nur um einfache Abgaben? Was wäre dann der Unterschied zwischen Hauptrecht und Fall? Mein Lehrer wusste es auch nicht, aber vielleicht kann einer von Euch mir ja weiterhelfen.
Vielen Dank schon einmal
Jan
im Geschichtsleistungskurs haben wir einen kleinen Quellentext zum Thema Leibeigenschaft im Mittelalter behandelt. Darin tauchen die Begriffe "Hauptrecht" und "Fall" auf, aber ich weiß nicht was sie im einzelnen bedeuten.
Da heißt es z.B.:
"Von jeder männlichen Person, die zu Ostdorf wohnt und dem Fürsten von Württemberg leibeigen ist, sollen nach dem Tode (des Leibeigenen) der Herrschaft Württemberg als Hauptrecht und großen Fall jeweils von 100 Pfund Wert des hinterlassenen Gutes ein Gulden (...) zufallen."
Handelt es sich hier nur um einfache Abgaben? Was wäre dann der Unterschied zwischen Hauptrecht und Fall? Mein Lehrer wusste es auch nicht, aber vielleicht kann einer von Euch mir ja weiterhelfen.
Vielen Dank schon einmal
Jan