Heiratsverbot für römische Soldaten

Salvete Omnes,

es galt ja in der frühen Kaiserzeit das Heiratsverbot für römiche Soldaten, was verhindern sollte, daß der Soldat eine zu starke persönlich Bindung zu dem Ort hatte, an dem er stationiert war, damit kein Unmut entsteht, wenn die Einheit verlegt wird. Trotzdem gingen die Soldaten ja Beziehungen ein, die natürlich nicht offiziell waren. Später, als die Legionen an den Grenzen längerfristig stationiert waren, wurde dieses Verbot gelockert.

Ich möchte jetzt wissen, für welche Ränge dieses Verbot galt. Ich weiß, daß es für die Tribunen, die aus den senatorischen und ritterlichen Klassen stammten und den Aufenthalt beim Militär eh' nur als Durchgang für ihre politische Laufbahn sahen und auch nicht so lange dienten wie der gemeine Legionär, nicht galt. Aber galt dieses Verbot z. B. auch für einen Centurio?
 
erstmal: beim Heiratsverbot geht es eher um Erbrecht und andere, rechtliche Ansprüche, als um emotionale Bindung.

Auf folgende Antwort gebe ich keine Gewähr, ich schlage aber gerne die Tage mal nach, wenn man mich daran erinnert.

m.W. gab es Ausnahmen vom Eheverbot, die von oben erteilt werden konnten. Centurionen betraf es wohl nur entsprechend ihres sozialen Status, also ob sie hochgearbeitete waren, oder aus dem equitaren oder gar noblen Stand kamen, und sich den Posten "erkauft" hatten.
Wie gesagt, dass ist jetzt aus düsterer Erinnerung, stups mich die Tage nochmal drauf an, dann schlag ich nach.
 
Salve Tib.
Schau mal in dem Buch nach was Du von mir hast. Da steht soweit ich mich erinnern kann eine ganze Abhandlung darüber.
Unter anderem auch wann sich dieses Gesetz geändert hat.
Auch das Erbrecht für uneheliche Kinder der Legionäre änderte sich in der späteren Kaiserzeit.
Wann genau kann ich jetzt aber ohne Quelle auch nicht sagen.
 
Ich habe dazu bei Bohec folgendes gefunden (kein gesondertes Kapitel):
"Wir haben oben gesehen, dass sie (die Eheschließung, Anm. Tib.) von Augustus bis Claudius verboten, von Claudius bis Septimus Severus toleriert waren, und das Konkubinat danach erlaubt wurde."
Anfang des 2. Jh. beschreibt er, dass die Legio III Augusta zu wohl 58% aus verheirateten Bestand (anhand der Grabsteine, die Dunkelziffer kann diese Zahl also noch erhöhen).

Ansonsten gab es eben die Verleihung (conubium), und die behandelt Bohec (Dritter Teil, Kpitel Der juristische Schutz).

Die Kinder bekamen seit Hadrian Erbrecht für ihre Väter, trotz dem noch immer bestehenden Eheverbot.
 
Tib. Gabinius schrieb:
erstmal: beim Heiratsverbot geht es eher um Erbrecht und andere, rechtliche Ansprüche, als um emotionale Bindung.

Das Erbrecht bezog sich ja darauf, daß die Frau meistens kein römisches Bürgerrecht hatte, wenn sie eine Einheimische war und es ja dann darum ging, ob die Kinder dann das Bürgerrecht bekommen oder nicht.

Wie sah aber die Sache aus, wenn jetzt z. B. ein Centurio aus Stande der equites eine Dame mit römischen Bürgerrecht ehelichen wollte?:grübel: Darüber hab ich nämlich in meinen Büchern nix finden können und es mich immer gefragt, wenn ich etwas über das Eheverbot gelesen habe.
 
Beim Erbrecht, du kannst nicht davon ausgehen, dass nahezu alle oder die Masse der Frauen römischer Bürger peregrine waren, geht es auch um die Ausrüstung des Mannes, die dieser von seinen Stipendien abgestottert hat und die ihm de facto eigentlich gehörte.

Darum war die Veränderung des Erbrechtes, dass also die Kinder auch unverheirateter Legionäre als Erben anerkannt waren ein recht großer Schritt.

Die Frage über den Centurio ist schwer zu beantworten, ich kenne kein Beispiel aus dem Stand, der dieses dokumentiert. Ich vermute(!): wo kein Kläger da kein Richter, und wenn ein equitaner sich schon den Stand gekauft hatte, wird es davon wohl ebensowenige gegeben haben.
 
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