Ich denke sie würden auch der damaligen Prozessordnung widersprechen. Und das ist doch eher das erschreckende: Dass es eine gesetzlich legitimierte Folterordnung gab.
Die Abscheulichkeiten in deutschen Konzentrationslagern unterscheiden sich ja auch dadurch von den Bestialitäten in anderen Foltereinrichtungen anderer Länder, dass sie offiziell von staatlicher Seite angeordnet waren. siehe "Prügelerlass für KZ-Angehörige" des RSHA aus den 40er Jahren. Das ist dann schon ein "Qualitätssprung".
Puhhh, hier machst du aber einen Vergleich auf...
Letztendlich gibt es hier doch einen bedeutenden Unterschied: Nämlich den, dass die Folter in dem einen Fall streng limitiert war und in einer Zeit, in der bessere Instrumente zur Wahrheitsfindung fehlten - ich nehme an, dass du mit "gesetzlich legitimierte Folterordnung" auf die Prozessordnung nach der Einführung des Inquisitionsprozesses rekurrierst - der Wahrheitsfindung diente, in dem anderen Fall dem Terror und der Durchsetzung einer politischen Ordnung.
Entgegen dem Geschichtsbild vieler Leute, bedeutete der Inquisitionsprozess nämlich - trotz der Folter, die nicht immer angewandt wurde und eben auch nur einmal angewandt werden durfte - die Einführung einer Rechtssicherheit für die Beklagten. Bei der Folter im Inquisitionsprozess handelte es sich um die äußerste Eskalationsstufe des Verhörs.
Ich unterstelle mal eine Einigkeit aller Diskussionsteilnehmer und -leser darin, dass die Hexenprozesse irrational waren und zum Teil auch von Zeitgenossen der Hexenprozesse als irrational erkannt wurden (weshalb ja z.B. die Römische Inquisition ein ärztliches Gutachten einforderte - seit dem gab es in Rom keine Hexenprozesse mehr). Und natürlich dienten Hexenprozesse u.a. auch dazu persönliche Angelegenheiten zu regeln, keine Frage. Wenn du aber auf diese Weise auf die "gesetzlich legitimierte Folterordnung" rekurrierst, wie du das hier tust - wobei fraglich ist, ob in den aus der Hysterie geborenen Hexenprozessen wirklich auf die Rechtsordnung geschaut wurde -, fällst du
in der Sache ein falsches (und gewissermaßen populistisches), weil anachronistisch angelegtes Urteil. Beim Werturteil dürften wir ganz beieinander sein.