Hexenverbrennungen

Bin trotzdem davon überzeugt, dass die Verbrennung von Hexen den Sinn hatte, den Körper auch in Bezug zur nächsten Welt zu zerstören.

Du weißt doch jetzt, dass das kirchlicher Lehre total widerspricht: Die Zerstörung des Körpers hat für das Jenseits nicht die geringste Bedeutung.
Die ehrenvolle Behandlung des Körpers eines Verstorbenen hat für die Hinterbliebenen eine Bedeutung und zeigt deren Pietät.

Die heutige Überzeugung, das habe irgendetwas mit dem Jenseits zu tun gehabt, halte ich für einen populären Irrtum. Der wird ungeprüft abgeschrieben, aber eine Quelle suche ich seit Jahren vergebens.

Warum wurde sie Jahrhunderte lang nicht vollzogen
Weil es halt nicht üblich war. Warum werden Verstorbene heutzutage nicht gekocht und filetiert? (Ernstgemeinte Frage!)

... und war sie noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts so ein Thema. In Österreich wehrte sich die Katholische Kirche mit Hauen und Klauen dagegen.

Sie wurde erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zum Thema, als Feuerbestattungen immer mehr in Mode kamen. Dazu hatte ich in der verlinkten Diskussion auch schon etwas geschrieben; es ging um einen Wiki-Artikel, wo natürlich wieder mal der Unsinn wiederholt wird, das habe etwas mit der Auferstehung zu tun, und natürlich wie immer kein Beleg zu dieser Behauptung zu finden ist. Belegt wird hingegen folgendes:

Die Kongregation der Inquisition untersagte unter Papst Leo XIII. am 19. Mai 1886 Katholiken die Feuerbestattung sowie die Zugehörigkeit zu Feuerbestattungsvereinen[21] und nannte die Feuerbestattung eine „barbarische Sitte“.[22]

Richtig ist ferner, dass nicht nur die katholische Kirche, sondern auch die evangelische Kirche die Feuerbestattung ablehnte. Es kann keine Rede davon sein, dass das mit der leiblichen Auferstehung der Toten begründet wurde (Beschluss der Deutschen Evangelischen Kirchenkonferenz vom 14. Juni 1898):

1. Die Feuerbestattung ist, obschon sie keinem Gebote Gottes und keinem Artikel des christlichen Glaubens an sich widerspricht und auch in den Bekenntnissen der evangelischen Kirchen nirgends verworfen wird, doch der an die heilige Schrift sich anschließenden, in der christlichen Kirche allgemein bestehenden uralten Sitte und den dieser entsprechenden Ordnungen zuwider.
2. Die evangelische Kirche hat gegenüber der auf die Einführung der Feuerbestattung gerichteten als Einzelbestrebung zu charakterisierenden Bewegung für die Bewahrung der im christlichen Volks- und Gemeindebewußtsein fest begründeten Sitte des Begräbnisses einzutreten.
3. Dementsprechend ist, nicht im Sinne christlicher Zuchtübung, sondern lediglich zum Schutz der christlichen Sitte und der geltenden Ordnung den Geistlichen die amtliche Beteiligung bei einer Feuerbestattung und allen mit dieser zusammenhängenden Feierlichkeiten nicht zu gestatten. Hierbei bleibt die Pflicht der Geistlichen bestehen, im engern Kreise der Leidtragenden den Trost des göttlichen Wortes und des Gebetes darzubieten.
4. Feierliche Beisetzungen von Urnen mit den Überresten der durch Feuer bestatteten Leichen sind auf kirchlichen Begräbnisstätten als deren Bestimmung widersprechend nicht zulässig.

Das preußische Feuerbestattungsrecht
 
Gut man muss anerkennen wenn man geschlagen ist. Aber danke für die ausführliche und informative Antwort.

Bin jetzt etwas paff, dass ich den Schwachsinn für so einleuchtend hielt.

Aber wenn das die falsche Antwort für das Verbrennen ist, was ist dann die Richtige?
 
Ich fasse einige Quellen- und Literaturausgaben aus meinen obigen Beiträgen zusammen:

Sascha Ragg, Ketzer und Recht (Hannover 2006), S. 23f:
"Zauberei im Sinne der Anrufung überirdischer Mächte mit dem Zeil, anderen zu schaden, wurde in der Spätantike schon in vorchristlicher Zeit streng verfolgt.
Schon Mitte des 3. Jahrhunderts waren die Übergänge bei der Behandlung bestimmter religiöser und magischer Vergehen fließend, und nicht selten mochte der Zufall mit darüber entscheiden, ob einem Verdächtigen am Ende das eine oder das andere Delikt zur Last gelegt wurde. So enthielten die Paulussentenzen in der ersten Hälfte des 3. Jahrhunderts bereits einen Abschnitt, der sich zwar hauptsächlich gegen diejenigen richtete, die über die Zukunft des Kaisers oder (im Falle von Sklaven) über den eigenen Herrn Seher (vaticinatores) oder Astrologen (mathematici) befragt hatten,der aber im gleichen Atemzug auch die Einführung neuer Sekten bestrafte. [...]
Die Paulussentenzen enthielten noch einen weiteren Titel, der sich speziell mit Schadenszauber auseinander setzte. [...] Wer andere durch nächtliche magische Handlungen verhexte wurde ans Kreuz geschlagen oder den wilden Tieren vorgeworfen - die Mitwisser erhielten die gleiche Strafe. Die Zauberer (magi) selbst wurden bei lebendigem Leib verbrannt (vivi exuruntur)."​

Wolfgang Behringer, Mit dem Feuer vom Leben zum Tod
"Die ganze römische Zaubereigesetzgebung wurde 529 unter Kaiser Justinian (527-565) in dessen großer Gesetzeskodifikation, dem 'Codex Justinianus' in dem Kapitel 'De maleficis et mathematicis et ceteris similbus' zusammengefaßt. Als Bestandteil des 'Corpus Juris Civilis' blieb sie dadurch in Europa stets präsent. Etwa seit dem 12. Jahrhundert begann die erneute Rezeption der spätantiken Rechtsvorstellungen. Nach 1560 begann man allenthalben darauf zurückzugreifen. Speziell in der Hexendiskussion der frühen Neuzeit und auch im bayrischen 'Hexenmandat' wurde immer wieder auf das spätantike römische Kaiserrecht zurückgegriffen, wenn die eigene Rechtstradition keine Ansatzpunkte zu harten Strafbestimmungen lieferte."​
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwioxc-6g6LmAhUyy4UKHdk6CNEQFjAAegQIARAE&url=https://publikationen.sulb.uni-saarland.de/bitstream/20.500.11880/23624/1/W.Behringer.Mit.dem.Feuer.vom.Leben.zum.Tod.1.pdf&usg=AOvVaw0SMeIS-8BLfVaEczZmRzAB

Auch Westgoten und Franken haben im 6. Jahrhundert die Bestimmungen mehr oder weniger übernommen.
Das Breviarium Alarici zitiert die oben erwähnten Paulussentenzen, wonach Magier lebendig verbrannt werden sollen:
MDZ-Reader | Band | Lex Romana Visigothorum / Haenel, Gustav Friedrich [Herausgeber] | Lex Romana Visigothorum / Haenel, Gustav Friedrich [Herausgeber]

Lex Salica:
"Si quis alteri maleficiis fecerit aut herbas dederit bibere, ut moriatur, et ei fuerit adprobatum, mallobergo towerfo sunt, denarios VIIIM qui faciunt solidos CC culpabilis iudicetur aut certe ignem tradatur."
=
"Wenn einer dem andern Zaubertränke bereitet oder Kräuter gibt, dass er stirbt, und es ihm nachgewiesen wird - gerichtlich 'Zaubergabe' (towerfo) genannt - werde er 8000 Pfennige, das machen 200 Schillinge, zu schulden verurteilt oder etwa dem Feuer überliefert."​
Rechtsgeschichte


Aus dem Hochmittelalter gibt es Beispiele für Lynchjustiz.
Joseph Hansen, Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozess:
Im Jahre 1090, zu einer Zeit, wo infolge eines Bischofsstreits die öffentliche Gewalt in Freising fehlte, wandte sich im Dorfe Vötting bei Freising die Leidenschaft des Volkes gegen drei arme Weiber, die als "veneficae" und "perditrices frugum" berücktigt waren. [...] man peitschte die Frauen wieder, ohne daß sie gestanden, und verbrannte sie trotzdem lebendig am Ufer der Isar. Dieser Vorfall trägt durchaus die Züge der Lynchjustiz an sich, die auch in Köln 1075, allerdings weniger bestimmt, hervortreten, und diese Volksjustiz erklärt sich aus der Schwerfälligkeit des ordentlichen gerichtlichen Verfahrens von selbst. Die Leichen der Frauen wurden durch einen Priester und zwei Mönche später im Atrium der Kirche von Weihenstephan beigesetzt.
[...]
Im Mai 1128 erkrankte der Graf von Flandern, Dietrich von Elsaß, "an Herz und Eingeweiden", und man schrieb die Krankheit einem Weib zu, das ihn beim Überschreiten der Deule bei Lille unter Beschwörungsformeln mit Wasser besprengt haben sollte. Die Leute des Grafen ergriffen das Weib, banden es und verbrannten es lebendig auf einem Scheiterhaufen.
Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozess im Mittelalter und die Entstehung der grossen Hexenverfolgung : Hansen, Joseph, 1862-1943 : Free Download, Borrow, and Streaming : Internet Archive
 
Erst enthauptet und dann verbrannt: ist das irgendwo belegt?
Das war, Gott sei Dank, keine Ausnahme. In der Frühen Neuzeit war dies die Regel.
das populäre Bild einer Hexenverbrennung - wie im Film der Name der Rose - ist: auf dem Scheiterhaufen an einen Pfahl gebunden und vor Publikum, öffentlich. Wenn dieses Bild, diese Vorstellung zutrifft, dann stelle ich es mir als wenig publikumswirksam vor, wenn da ein geköpfter Leichnam angebunden und verbrannt wird (?!) Allerdings habe ich gerade hier https://de.wikipedia.org/wiki/Scheiterhaufen gelesen, dass ein vorheriges öffentliches enthaupten mit anschließender Verbrennung vereinzelt wohl vorkam, ansonsten dass ein öffentliches erdrosseln vor dem verbrennen als "Gnade" vorkam - aber mein Eindruck von diesem Wikipedia Artikel ist, dass überwiegend wohl doch lebendig verbrannt wurde und dass der Feuertod nicht einzig auf Hexen/Hexerei beschränkt war:
Die „Peinliche Halsgerichtsordnung“ Kaiser Karls V., (Constitutio Criminalis Carolina) von 1532 sah Verbrennung als Strafe für Zauberei (§ 109), Falschmünzerei (§ 111), „Unkeuschheit wider die Natur“ (§ 116), Brandstiftung (§ 125) und Diebstahl einer Monstranz mit geweihter Hostie (§ 172) vor. Bei den frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen wurden auch Frauen und Männer, die der Hexerei als überführt galten, lebendig verbrannt.
 
Warum werden Verstorbene heutzutage nicht gekocht und filetiert? (Ernstgemeinte Frage!)

Die Frage beantworte ich selber, es gibt zwei richtige Antworten:

1. Weil das eine ziemlich schauderhafte Art ist, mit den Körpern Verstorbener umzugehen.
2. Weil das der Papst verboten hat.

Tatsächlich war das Kochen und Ausbeinen von Leichen im 12. und 13. Jahrhundert üblich, wenn die sterblichen Überreste (insbesondere höhergestellter Personen) zur Bestattung über eine längere Strecke transportiert werden sollten. Fleisch und Eingeweide konnten dann vor Ort bestattet und die Knochen an einen anderen Ort, z. B. das Familiengrab überführt werden.

1299 erließ Papst Bonifatius VIII. ein Verbot dieser "abscheulichen" Sitte, selbstverständlich ohne das theologisch mit dem Jenseits zu begründen. Vielmehr heißt es da: "... ut defunctorum corpora sic impie ac crudeliter non tractentur" - "... damit die Körper der Verstorbenen nicht so pietätlos und grausam behandelt werden".
 
Du weißt doch jetzt, dass das kirchlicher Lehre total widerspricht: Die Zerstörung des Körpers hat für das Jenseits nicht die geringste Bedeutung.
Die ehrenvolle Behandlung des Körpers eines Verstorbenen hat für die Hinterbliebenen eine Bedeutung und zeigt deren Pietät.

Man sollte vielleicht noch betonen, dass Augustinus meinte, die Verbrennung sei kein Hindernis für die körperliche
Auferstehung. Die mittelalterlichen Zeitgenossen waren schon mehrheitlich der Meinung, dass die Auferstehung (am Jüngsten Tag) körperlich erfolge (Thomas von Aquin, Summa Theologica, ST III Suppl. 75,1-2; 79, 80).

Ich habe mich zwischenzeitlich damit abgefunden, dass die Begründungen (u.a. Behringer), die Hexenverbrennung
als Hinrichtungsart von der spätantiken römischen Gesetzgebung über Zauberei und entsprechende
frühm. Stammesrechte herzuleiten, besser sind als meine Idee, die Ursprünge dafür in den Ketzerhinrichtungen zu verorten. Und dies obwohl man Ketzer - im Mittelalter - bereits verbrannte, als man ihnen noch keinen Teufelspakt unterstellte während man im Früh- und z.T. auch Hochmittelalter für Zauberei gelegentlich auch noch andere Hinrichtungsarten als den Flammentod kannte.

Ich war nie der Meinung (u.a. wg. Augustinus) dass die Verbrennung mit einer Absicht, die Auferstehung zu verhindern, in Verbindung stehen könnte. Allerdings kann ich schon verstehen, wie man auf eine solche These kommen kann, angesichts des Umstands, dass auch mittel. Theologen von einer körperl. Auferstehung ausgingen (nach Christi Vorbild).
Es ist gelegentlich vorgekommen (vornehmlich in Osteuropa), dass man nicht verurteilte Hexen resp. der Hexerei verdächtige Verstorbene posthum verbrannte. Dies geschah aber um deren Wiedergängertum zu verhindern.

Was sich aber in diesem Zusammenhang nach wie vor nicht befriedigend erklärt ist:
Weshalb wurden Ketzer verbrannt resp. noch gesteigert - weshalb wurden Ketzer, die erst posthum als solche festgestllt wurden, wieder ausgegraben und verbrannt ? Z.B. Pierre Clerque 1329, einer der letzten Katharer oder Amalrich (Amalrikaner) im frühen 13. Jhr. - Beide waren nicht Zauberei verdächtigt, also keine potenziellen Wiedergänger. Weshalb also wurden sie posthum verbrannt ?
 
Erst enthauptet und dann verbrannt: ist das irgendwo belegt? Und wenn ja: ist das eine makaber-kuriose Ausnahme?
In meiner kleinen Heimatstadt fanden in drei großen Wellen 78 Hexenprozesse statt. Wenn es zu einer Verurteilung kam - einige der armen Menschen wurden auch freigesprochen, andere starben an der Folter - wurden die meisten vor dem Verbrennen hingerichtet. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war das ein Gnadenerweis, wenn man geständig war und sich sonst auch kooperativ zeigte, bspw. in dem man unter der Folter andere als Hexen denunzierte. Nach der ersten Verurteilten ist heute ein kleiner Fußweg benannt. An der Stadtkirche ist eine Erinnerungstafel zu den Prozessen angebracht.

Es gibt eine grobe Tabelle mit Namen, Verwandtschaftsverhältnissen, Prozess und evtl. Urteil der unschuldig Angeklagten. Nur eine Person von den 78 wurde demnach lebendig verbrannt. Hier die Tabelle als pdf:
www.anton-praetorius.de/downloads/namenslisten/Wildunger_Hexenprozesse%20Literatur%20ergaenzt.pdf
Ich hatte Probleme mit dem download und musste erst auf www.anton-praetorius.de gehen, dort den Link zum pdf eingeben, erst dann hat das herunterladen geklappt.
 
In meiner kleinen Heimatstadt fanden in drei großen Wellen 78 Hexenprozesse statt. Wenn es zu einer Verurteilung kam - einige der armen Menschen wurden auch freigesprochen, andere starben an der Folter - wurden die meisten vor dem Verbrennen hingerichtet. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war das ein Gnadenerweis, wenn man geständig war und sich sonst auch kooperativ zeigte, bspw. in dem man unter der Folter andere als Hexen denunzierte. Nach der ersten Verurteilten ist heute ein kleiner Fußweg benannt. An der Stadtkirche ist eine Erinnerungstafel zu den Prozessen angebracht.

Es gibt eine grobe Tabelle mit Namen, Verwandtschaftsverhältnissen, Prozess und evtl. Urteil der unschuldig Angeklagten. Nur eine Person von den 78 wurde demnach lebendig verbrannt. Hier die Tabelle als pdf:
www.anton-praetorius.de/downloads/namenslisten/Wildunger_Hexenprozesse%20Literatur%20ergaenzt.pdf
Ich hatte Probleme mit dem download und musste erst auf www.anton-praetorius.de gehen, dort den Link zum pdf eingeben, erst dann hat das herunterladen geklappt.

78 Hexenprozesse das ist wirklich eine ganze Menge. Ich wusste, dass es in Bad Wildungen Hexenprozesse gab, aber das es so viele waren hatte ich gar nicht auf dem Schirm.

Eine Zeitlang dachte ich, es sei von Lemgo die Rede, als du von deiner Heimatstadt sprachst.
Viel mehr Hinrichtungen dürfte es aber in Lemgo auch nicht gegeben haben.
 
Was sich aber in diesem Zusammenhang nach wie vor nicht befriedigend erklärt ist:
Weshalb wurden Ketzer verbrannt resp. noch gesteigert - weshalb wurden Ketzer, die erst posthum als solche festgestllt wurden, wieder ausgegraben und verbrannt ? Z.B. Pierre Clerque 1329, einer der letzten Katharer oder Amalrich (Amalrikaner) im frühen 13. Jhr. - Beide waren nicht Zauberei verdächtigt, also keine potenziellen Wiedergänger. Weshalb also wurden sie posthum verbrannt ?
@Armer Konrad
Vielleicht eine Art rustikal-gründliche Damnatio memoriae? Alles abfackeln, einäschern, damit nichts an den "bösen" Ketzer erinnert, damit kein Grab zum ketzerischen Wallfahrtsort und kein Gebein zur ketzerischen Reliquie gemacht werden kann.
 
@Scorpio Ja, die Wildungener Hexenprozesse sind ein trauriger Tiefpunkt in der Stadtgeschichte. Man muss auch bedenken, dass damals nicht mehr als 1000-1500 Personen in der Stadt lebten. Da sind 78 Prozesse im Vergleich enorm viel.
Immerhin versucht man heute diese Schattenseite aufzuarbeiten (Straßennamen, Gedenktafeln). Es gibt jedoch auch Versuche, Kapital daraus zu schlagen. Kurzzeitig gab es in der Altstadt ein Fachwerkheus, dessen Besitzer versuchte unter dem Namen "Hexenhaus" gegen Eintrittsgeld Besucher anzulocken, die dann geisterbahnmäßig irgendwelche Rätsel lösen sollten. In einem andere Haus warb ein Café damit, dass eine "echte Hexe" dort gewohnt habe. Es gab aber Druck aus der Öffentlichkeit aufgrund dieser Marketingkonzepte. Das "Hexenhaus" musste nach ein paar Monaten schließen. Das Café änderte seinen Werbetext in "Echte Hexen gibt es nicht", musste aber coronabedingt inzwischen auch schließen.
 
dass der Feuertod nicht einzig auf Hexen/Hexerei beschränkt war:

Nach dem Prinzip die Strafe spiegelt die Tat war der Feuertod eine durchaus übliche Strafe für Brandstifter und "Mordbrenner".

Die vermutlich letzten Delinquenten, die auf deutschem Boden durch den Scheiterhaufen exekutiert wurden, waren keine Hexen, sondern Mitglieder der Räuberbande des "Schönen Karl". Diese Bande hatte eine ungewöhnliche Vorgehensweise. Sie legten Feuer, um im Tumult stehlen zu können. Bei den Bränden waren mehrere Menschen ums Leben gekommen, die Beute eher gering. Der Anführer Carl Unger wurde in Magdeburg hingerichtet. Zwei weniger bedeutende Bandenmitglieder Johann Peter Horst und Christiane Delitz wurden am 18. Mai 1813 in Berlin durch den Scheiterhaufen hingerichtet und verbrannt.
 
Zurück
Oben