Mir ist nicht ganz klar, was du damit sagen willst. Es gibt in Europa bestimmte Standards, die hinsichtlich des Schutzes ethnischer Minderheiten einzuhalten sind. Meines Wissens hat hier insbesondere der Europarat für allseits anerkannte Prinzipien gesorgt. So kam es z.B. in Schleswig kurz nach dem Krieg zu einem entsprechenden Abkommen zwischen Deutschland und Dänemark, das die dänische Minderheit in Nordschleswig schützte. Sie genießt daher kulturelle Autonomie und hat mindestens einen Sitz im Landtag.
Problematisch ist gewiss die Frage, ab wann eine ethnische Minderheit die Loslösung von einem Staat verlangen kann. In Jugoslawien ist dies geschehen, da dort die Mehrheit der Bevölkerung - Kroaten, Slowenen, Makedonen, Bosnier - einen eigenen Staat wünschten. In Spanien ist das mit den Basken nicht geschehen, da die spanische Regierung den Standpunkt vertritt, die staatliche Integrität Spaniens müsse erhalten bleiben. Man kann darüber streiten, ob dieses Argument vor dem Hintergrund der Selbstbestimmung eines Volkes akzeptabel ist. Es gibt immerhin etwa 3 Millionen Basken. Und was ist mit einem kurdischen Staat, denn 30 Millionen Kurden leben ohne einen solchen Rückhalt.
Andererseits würde ein Chaos entstehen, wenn man jeder Minderheit einen souveränen Staat zugestehen wollte, abgesehen davon, dass viele wirtschaftlich gar nicht lebensfähig wären. Wo soll das beginnen, wo aufhören? Sollen die 80 000 Sorben in der Lausitz einen eigenen Staat bekommen? Die wenigen zehntausend Rätoromanen in der Schweiz? Soll das Kosovo zu Albanien kommen, da es eine zu 90% albanische Bevölkerung hat, die das auch wünscht?