Königsbanngeld

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Nico33

Gast
Hallo zusammen

Ich befasse mich aktuell mit dem Königsbanngeld. Nun frage ich mich, was unter diesem Begriff gemeint ist. Meine Recherchen ergab nur, dass dies die königliche Gerichtsgewalt sei. Jedoch macht doch diesen Satz aus dem Buch von Brunner (1906/1961) dann keinen Sinn mehr:
Der Königsbann wurde seit Childebert II. (596) einheitlich mit 60 Schilling gebüßt und Karl d. Gr. brachte ihn bei den verschiedenen nichtfränkischen Stämmen zur Geltung.
Was wurde den genau gebüsst?

Vielen Dank für eure Hilfe
 
Der Bann war in seiner ursprünglichen Sinn eine Anordnung. Der Königsbann (hohe Gerichtsbarkeit) im fränkischen Reich diente wohl der Überbrückung der im fränkischen Reich gültigen Stammesrechte. Der König kassierte ein Bußgeld von 60 Schillingen, Grafen von 15 Schillingen.
Scheyhing: Bannum. In LexMA.
Scheyhings Literaturliste:
DtRechtswb. I, 1192ff.
Hoops2 II, 34-40
HRG I, 308
Ch. Besold, Thesaurus practicus, 1641, s.v. Blutbann
W. Sickel, Zur Gesch. des B.s, 1886
Mayer, It. Verfassungsgesch.
E. Jung, Heerbann und Gerichtsbann (Fschr. L. Traeger, 1926), 49ff.
Brunner, DRG II, s.v. B. [Lit.]
Schröder-Künssberg, s.v. B. [Lit.]
H. Fehr, Zur Gesch. des B.es, ZRGGermAbt 55, 1935, 237ff.
E. Wohlhaupter, Altspan. got. Rechte (Germanenrechte 12, 1936) [Einl.]
E. Besta, Storia del diritto italiano, diritto pubblico I, 1941, 277
J. Ellul, Hist. des Institutions, 1962
G. Salvioli, Storia del diritto italiano, 19709


Brunner 1906/1961 dürfte sich wohl auf Heinrich Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte beziehen. Was schreibt der denn (und bedenke, dass das der Forschungsstand von vor 115 Jahren ist!)? (Sehe gerade, der ist auch bei Scheyhing zitiert.
 
Die Verwirrung entsteht wahrscheinlich wegen der dreifachen Bedeutung des Wortes "Bann". Wikipedia klärt auf:

Der Begriff Bann bezeichnet
  • das Gebot und das Verbot selbst
  • die für die Übertretung des Bannes festgelegten Strafen
  • den Bezirk, in dem der Bann galt
Königsbann – Wikipedia

Ein konkretes Beispiel für eine Übertretung des Königsbanns wäre schon schön. Besonders was den Heeresbann betrifft, kann ich mir kaum vorstellen, dass man sich einfach so mit 60 Shilling auslösen konnte. Bei der Blutgerichtsbarkeit wäre eine Strafe, wenn man eigenhändig richtet, schon denkbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für eure Antworten. Das Wort Bann meint die für die Übertretung des Bannes festgelegten Strafen? Ich bin verwirrt von dieser Aussage, da das Wort Bann mit dem Wort Bann definiert wird oder übersehe ich etwas?
 
Hier ist ein Auszug von Brunners "Deutsche Rechtsgeschichte" (1892):

"Ganz allgemein bestimmt dann ein jüngerer Teil der Lex Ribuaria,
welcher wahrscheinlich der Zeit Dagoberts angehört, daſs der Vollfreie
60, der Halbfreie 30 Schillinge für Übertretung des königlichen Be-
fehles zu zahlen habe. Karolingische Kapitularien gaben der Sechzig-
schillingbuſse ausgedehnte Anwendung und führten sie in den ver-
schiedenen Gebieten des Reiches als die normale königliche Bannbuſse
(bannus dominicus) ein. Bei Unfreien wurde die Bannbuſse durch
körperliche Züchtigung ersetzt , sofern nicht der Herr für jene
haftete."
Der Königsbann ist also einerseits der königliche Befehl/Gesetz, gleichzeitig aber auch als "Königsbann(geld)" eine Strafzahlung für eine Übertretung des Befehls - und, wie Traklson schon erwähnte, kann Königsbann auch die Region sein, in der königliches Recht gilt.
 
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