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Nico33
Gast
Hallo zusammen
Ich befasse mich aktuell mit dem Königsbanngeld. Nun frage ich mich, was unter diesem Begriff gemeint ist. Meine Recherchen ergab nur, dass dies die königliche Gerichtsgewalt sei. Jedoch macht doch diesen Satz aus dem Buch von Brunner (1906/1961) dann keinen Sinn mehr:
Der Königsbann wurde seit Childebert II. (596) einheitlich mit 60 Schilling gebüßt und Karl d. Gr. brachte ihn bei den verschiedenen nichtfränkischen Stämmen zur Geltung.
Was wurde den genau gebüsst?
Vielen Dank für eure Hilfe
Ich befasse mich aktuell mit dem Königsbanngeld. Nun frage ich mich, was unter diesem Begriff gemeint ist. Meine Recherchen ergab nur, dass dies die königliche Gerichtsgewalt sei. Jedoch macht doch diesen Satz aus dem Buch von Brunner (1906/1961) dann keinen Sinn mehr:
Der Königsbann wurde seit Childebert II. (596) einheitlich mit 60 Schilling gebüßt und Karl d. Gr. brachte ihn bei den verschiedenen nichtfränkischen Stämmen zur Geltung.
Was wurde den genau gebüsst?
Vielen Dank für eure Hilfe