Das habe ich anders gelesen.
Byzanz beanspruchte zwar eine Oberlehnsherrschaft über die Kreuzfahrerstaaten, was diese jedoch nicht anerkannten und nachdrücklich ablehnten.
Also ich kann nur wiedergeben, was in meiner Ausgabe von Mitteis' "Lehnrecht und Staatsgewalt", Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, 1958, unveränderter Nachdruck der Auflage v. 1933, S. 248f., ziemlich eindeutig formuliert ist.
Was jetzt aber kein Grund für Beckmesserei sein sollte....
Ich halte zwar die dortige Formulierung - "und die Kreuzfahrer gingen auf diese Forderung (gemeint ist u.a. Treueid ggü. Alexius I.) ein, nichtsahnend, daß sie vor den Wagen der byzantinischen Politik gespannt werden sollten" nebst der sehr umfangreichen Fn. 148 m.w.N. - auch für sehr pointiert (waren die Söhne der Hocharistokratie Europas geistig umnachtet bzw. von "verbotenen Substanzen" berauscht, gar von der Syphilis befallen oder der Grieche nur sehr sehr trickreich ?), aber wahrscheinlich gibt es hierfür verschiedene Deutungsmuster, was Mitteis in der betr. Fn. 148 auch andeutet.
Aber die Aussage "byzantinische Vasallenstaaten" folgt auf S. 249 meiner Ausgabe - ich denke mir ja sowas nicht aus; insbesondere da ich für das Gesamtwerk von Mitteis seit Studientagen eine gewisse Wertschätzung hege (wobei es sich dabei auch mehr um seine Dt. Rechtsgeschichte bzw. Privatrechtsgeschichte handelt).
Was ich mir nur vorstellen kann, ist, dass es in der allgemeinen Literatur zum Lehnswesen relativ wenige Ausführungen zu dem speziellen Komplex der Kreuzfahrerstaaten gibt; der allgemeine Schwerpunkt liegt naturgemäß bei den Nachfolgestaaten des Großfränkischen Reiches und den regionalen Besonderheiten.
Daher kann es eventuell sein, dass manche Autoren eher unbesehen Allgemeinplätze übernehmen, ohne diese immer nachzuprüfen.
Letztlich glaube ich, dass es für die Ausgangsfrage auch weniger um solche Details geht.
Die Quellenlage ist halt etwas kompliziert.
Götz zum Gruß