"Kuppelparagraf" in den 68ern

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Facharbeiterin

Gast
Hallo an alle -
ich arbeite im Rahmen meiner Facharbeit an der Sexuellen Revolution der 68er und bin dabei auf den "Kuppelparagrafen" 201 StGB gestoßen, der Vermietern mit Haft drohte, sollten sie unverheirateten Untermietern ihre Wohnung bereitstellen - man könnte ja andere Dinge tun als Tee trinken -.- Allerdings ist der Paragraf inzwischen verständlicherweise ?;-) gelöscht und ersetzt worden, und ich habe keine Ahnung ob man "das Original" noch irgendwo findet, also die Urformulierung. Ich würde mich sehr über Hinweise freuen!
Allerliebste Grüße.
 
Hallo an alle -
ich arbeite im Rahmen meiner Facharbeit an der Sexuellen Revolution der 68er und bin dabei auf den "Kuppelparagrafen" 201 StGB gestoßen,...

Lt. StGB muss es aber der § 180 gewesen sein; der befasste sich mit Kuppelei und ist bei der Strafrechtsreform 1969 weggefallen.
§201 beinhaltet die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

Das findest Du auch mit googlen.
Vielleicht gibt es in einer Bibliothek noch alte Strafgesetzbücher?
 
Lt. StGB muss es aber der § 180 gewesen sein; der befasste sich mit Kuppelei und ist bei der Strafrechtsreform 1969 weggefallen.

Es war der § 180 StGB, aber ich meine, er sei erst 1973 dahingehend geändert worden, dass Vermietung an unverheiratete Paare bestraft werden konnte. Totgelaufen hatte sich das aber wohl schon vorher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Totgelaufen hatte sich das aber wohl schon vorher.
Nicht unbedingt. Ungeachtet der strafrechtlichen Relevanz war es für junge Paare mitunter in den 70ern in manchen Gegenden schwierig, eine gemeinsame Wohnung anzumieten, wenn sie nicht wenigstens (!) höchstoffiziell verlobt waren. :)
 
Nicht unbedingt. Ungeachtet der strafrechtlichen Relevanz war es für junge Paare mitunter in den 70ern in manchen Gegenden schwierig, eine gemeinsame Wohnung anzumieten, wenn sie nicht wenigstens (!) höchstoffiziell verlobt waren. :)

Das kann ich mir gut vorstellen. Ich habe allerdings auf die strafrechtliche Relevanz abgehoben.
 
Es war der § 180 StGB, aber ich meine, er sei erst 1973 dahingehend geändert worden, dass Vermietung an unverheiratete Paare bestraft werden konnte. Totgelaufen hatte sich das aber wohl schon vorher.

Ab 1973 wurde m. W. Kuppelei nur noch bestraft bei unter 16jährigen.

Ich hatte übrigens einen toleranten Vermieter und ab 1975 in "wilder Ehe" gelebt. Darüber wurde gar nicht mal diskutiert oder nachgefragt. :yes:
 
Ich bin um 1973 umgezogen. Von einer Wohnung, über der die Hausmeisterin wohnte und tatsächlich am Fenster Wache hielt, ob männliche Gäste unverheirateter Mieterinnen das Haus vor Mitternacht auch wieder verließen. Unverheiratet waren aber nur zwei, meine Nachbarin (über 80 Jahre alt) und ich (damals noch unter 30).

Dann bin ich auf's Dorf gezogen, da krähte schon 1973 kein Hahn mehr danach, wer wann von wem Besuch bekam und wann der Besuch sich wieder verabschiedete.

:yes:
 
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