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Facharbeiterin
Gast
Hallo an alle -
ich arbeite im Rahmen meiner Facharbeit an der Sexuellen Revolution der 68er und bin dabei auf den "Kuppelparagrafen" 201 StGB gestoßen, der Vermietern mit Haft drohte, sollten sie unverheirateten Untermietern ihre Wohnung bereitstellen - man könnte ja andere Dinge tun als Tee trinken -.- Allerdings ist der Paragraf inzwischen verständlicherweise ?;-) gelöscht und ersetzt worden, und ich habe keine Ahnung ob man "das Original" noch irgendwo findet, also die Urformulierung. Ich würde mich sehr über Hinweise freuen!
Allerliebste Grüße.
ich arbeite im Rahmen meiner Facharbeit an der Sexuellen Revolution der 68er und bin dabei auf den "Kuppelparagrafen" 201 StGB gestoßen, der Vermietern mit Haft drohte, sollten sie unverheirateten Untermietern ihre Wohnung bereitstellen - man könnte ja andere Dinge tun als Tee trinken -.- Allerdings ist der Paragraf inzwischen verständlicherweise ?;-) gelöscht und ersetzt worden, und ich habe keine Ahnung ob man "das Original" noch irgendwo findet, also die Urformulierung. Ich würde mich sehr über Hinweise freuen!
Allerliebste Grüße.