Luftkrieg: Wieluń, die Bombardierung am 1.9.1939

war dieser Aktenberg denn bis 2011 hermetisch unter Verschluss, also völlig unzugänglich?
vermutlich nicht, aber mit Sicherheit auch nicht gerade so leicht zugänglich wie das BAMA.
da wäre die Entfernung, Visum, Sprache ...
das poln. IPN ist selbst heute noch für viele ziemlich schwer zugänglich.
warum sich also die Mühe machen wenn man vor der eigenen Haustür nen riesigen Aktenberg hat.
Etwas mehr als die Hälfte der LW-Akten die ich auf germandocsinrussia gefunden habe sind auch im BAMA vorhanden
 
Von einem Historiker erwarte ich Praezison. Und die laesst dort zu wuenschen uebrig. Fuer mich. Vielleicht nicht fuer Dich.

Solange Du es nicht einmal schaffst, eine Anweisung zur Führung des Luftkriegs aus dem Jahre 1939 von "heutigen Moralvorstellungen" zu unterscheiden, liegt der Mangel an Präzision jedenfalls eklatant auf Deiner Seite.
 
Da du in die gleiche Kerbe schlägst bist du auch eine richtige Adresse, zumal du hier im Forum dieses Kriegsverbrechen verharmlost/negierst!
Siehe auch "El"s Kommentar!
El's Kommentar beschreibt lediglich ein Symptom, jedoch nicht die fuer DEU damals gueltige Rechtslage.:

PROHIBITING DISCHARGE OF PROJECTILES AND
EXPLOSIVES FROM BALLOONS (HAGUE, XIV) 1907​
The Contracting Powers agree to prohibit, for a period extending to the close of the Third Peace Conference,s the discharge of projectiles and explosives from balloons or by other new methods of a similar nature.
The present Declaration is only binding on the Contracting Powers in case of war between two or more of them. It shall cease to be binding from the time when, in a war between the Contracting Powers, one of the belligerents is joined by a non-Contracting Power.​

DEU hatte 'HAGUE, XIV' 1907' nie ratifiziert, fuehlte sich demzufolge auch nicht an ' by other new methods of a similar nature." gebunden.
Ausserdem ein generelles Verbot von " discharge of projectiles and explosives from balloons or by other new methods of a similar nature." bedeutet ja automatisch dass keine Gebaeude etc aus der Luft angegriffen werden duerfen..Dieses strategishe Mittel wollte sich DEU nicht nehmen lassen.

Man moege doch versuchen bei Geschichtswiedergabe praezise zu sein. Das hat mit 'Verharmlosung' nichts ,doch mit Genauigkeit alles zu tun. Auch wenn es nach heutigen Mas/staeben widerlich sind.
 
Solange Du es nicht einmal schaffst, eine Anweisung zur Führung des Luftkriegs aus dem Jahre 1939 von "heutigen Moralvorstellungen" zu unterscheiden, liegt der Mangel an Präzision jedenfalls eklatant auf Deiner Seite.
Wenn es eine solche geben sollte, warum stellt Du den Link nicht ein?
Weil es eine solche garnicht gibt.
a.h. hatte 75 per Hitlers Weisungen für die Kriegführung 1939–1945 gegeben, jedoch nada speziell fuer den Luftkrieg.
Isso.
 
Wären es in Wieluń tatsächlich um die Bombardierung militärischer Ziele gegangen, bliebe unverständlich, warum dies nicht offiziell auch so kommuniziert wurde.
Stattdessen wurden Falschmeldungen herausgegeben:
natürlich wurde das auch so kommuniziert. Steht zumindest in ein paar Akten und in einem pers. KTB zu denen ich noch komme. Aber das ist auch ein Punkt den ich zumindest den meisten unserer Medien, aber vor allem den linken vorwerfe, Achtung "Stammtischgerede", "weil nicht sein kann was nicht sein darf", ließt und hört man solche Dinge in unseren Medien leider äußerst selten, denn es paßt vor allem nicht zu dem "Bild" das linke von der Wehrmacht "zeichnen". Bei denen sind Soldaten Mörder und Mörder Helden.
Bitte versteht mich nicht falsch, ich bin selbst grasgrün, aber bei Leuten wie z.B. einem Hannes Heer und seiner sogenannten "Wehrmachtsausstellung" geht mir das sprichwörtliche Messer im Sack auf. Nicht das die Ausstellung keine Berechtigung hatte, ganz im Gegenteil, aber wie sie inszeniert wurde ging mir ordentlich gegen den Strich. Aber das ist ein anderes Thema.
 
Im Gegenteil: Die oben genannten Zitate belegen ja gerade, dass der Ort kein militärisches Ziel war.

Die Benennung der außerhalb von Wieluń gelegenen Flugplätze (oder eher Flugfelder), und auch der Stellungen, als in Wieluń anstatt z.B. "nordwestlich Wieluń" ist zudem ein Beleg für die Manipulation der Unterlagen:
Interessant, dann nenne uns bitte die entsprechenden Akten so wie ich es gemacht habe.
auch ich kann irren oder etwas übersehen, oder hab ich mich gar verschrieben?
Die deutschen Truppen in Heer und Luftwaffe wussten sehr genau was sie taten!
Dann beweise es doch bitte und rede, meistens zumindest, nicht nur davon. Ich bevorzuge Akten oder andere nachvollziehbare Quellen
Wer das Ausmass der Zerstörungen bezweifelt, möge sich die vielen von deutscher Hand angefertigten Luft- und Bodenaufnahmen von Wieluń genauer anschauen, eine Bildersuche im Internet und die Zuhilfenahme eines Stadtplans sind dabei hilfreich.
Genau, ganz meine Rede. Aber von der ganzen Stadt und in der richtigen zeitlichen Reihenfolge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier auf Seite 2 # 37 gibt es eine teilweise falsche Schadenskarte die können wir dann noch dazunehmen und ich erläutere euch dann die Fehler in der Schadenskarte anhand von Karte und Bilder. Aber später bitte wenn ich mit den Akten fertig bin
 
Die vielen Akteneinträge Infanterie, Kavallerie oder Panzer in, um oder bei Wielun ... sind also nichts ?
Das habe ich nirgends so ausgedrückt. Ich habe lediglich mitgeteilt, dass ich darin nichts zu erkennen vermag, was Volkmanns Aufsatz obsolet machen würde.
Statt zu grübeln, könntest du doch erklären/zeigen, was darin über Volkmanns Fazit hinausgeht bzw. was genau er deiner Ansicht nach nicht wissen und folglich nicht berücksichtigen konnte.
 
"(...) Eine im Juli 1939 überarbeitete Planstudie enthielt die Rechtsgrundsätze zur deutschen Luftkriegführung. Erstellt hatte sie ein Gremium aus mehreren Körperschaften, nämlich
Wehrmacht (OKW, RLM, OKM, OKH)ReichsjustizministeriumAuswärtiges AmtKaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches und öffentliches Recht und VölkerrechtDeutsche Gesellschaft für Wehrpolitik und Wehrwissenschaften.Die erarbeiteten sogenannten Thesen stellten den Entwurf für eine geplante endgültige Fassung dar, besaßen aber für die Luftwaffe Rechtsverbindlichkeit.(...)"
oben zitiert @Sepiola die entsprechende Passage bei Volkmann
Wenn es eine solche geben sollte, warum stellt Du den Link nicht ein?
Weil es eine solche garnicht gibt.
a.h. hatte 75 per Hitlers Weisungen für die Kriegführung 1939–1945 gegeben, jedoch nada speziell fuer den Luftkrieg.
Isso.
Den Link hatte ich eingestellt, Du hast ihn halt nicht gelesen.
da bleibt nichts anderes übrig, als @Sepiola recht zu geben. Auf den Seiten 308-314 befasst sich Volkmann ausführlich mit den zuständigen Rechtsquellen.

irgendwie interessant zur Diskussion hier, wiewohl schon vor rund 16 Jahren, was wörtlich in Volkmanns Aufsatz zu lesen ist:
Da Wieluń als Kleinstadt eine geringe Bevölkerungszahl aufwies und keinen einzuschüchternden militärischen Gegner innerhalb seiner Mauern barg, stand nicht zu erwarten, dass sich durch Terrorangriffe eine kriegswirksame Demoralisierung erzielen ließ. »Bombenterror gegen eine Kleinstadt, obwohl tatsächlich militärische Ziele in der Nähe waren, scheint nicht unbedingt die plausibelste Erklärung zu sein116.«

In der völkerrechtlichen Diskussion des Problems der Menschlichkeit hat sich bis heute der Standpunkt als dominant erwiesen, der in den 50er Jahren am Göttinger Institut für Völkerrecht erarbeitet wurde. Für die kriegsrechtliche Beurteilung der Bombardierung der Bevölkerung war damals die Frage maßgeblich, ob Luftangriffe auf Wohnviertel als Unterstützung des Heeres bei der Belagerung einer Stadt verstanden wurden, wie im Falle Warschaus. So betrachtet kamen keine Zweifel daran auf, dass die Einsätze der Luftwaffe auf die polnische Metropole im Einklang mit der Haager Landkriegsordnung standen, »da Warschau eine verteidigte Stadt war«. Zur Rechtfertigung der Luftangriffe bemühte man auch noch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, weil man die Verluste der Bevölkerung, gemessen an der Einwohnerzahl, als »nicht sehr hoch« erachtete. Darüber hinaus herrschte bis in die jüngste Gegenwart hinein, zumindest in der westdeutschen Gesellschaft, beeinflusst von öffentlichkeitswirksamer Memoirenliteratur und von der Historiografie nur selten in Zweifel gezogen, die von der Rechtsgeschichte begründete Überzeugung, »dass der Polenfeldzug von deutscher Seite ritterlich und menschlich geführt wurde«117. Da im alliierten Nürnberger Prozess nur die Spitze der Wehrmacht verurteilt wurde, deutsche Gerichte wegen ihrer personellen Verflechtung mit der Wehrmachtjustiz Untersuchungen von Kriegsverbrechen tendenziell unterließen bzw. verschleppten, die militärische Memoirenliteratur sich befleißigte, ein Bild der »sauberen Wehrmacht« zu verbreiten, blieb es – spät genug – den Historikern überlassen, die Wehrmachtverbrechen aufzuarbeiten. Hinsichtlich des Polenfeldzuges liegt eine erste umfassende Studie erst seit Neuestem vor 118
118 Jochen Böhler, Auftakt zum Vernichtungskrieg. Die Wehrmacht in Polen 1939, Frankfurt a.M. 2006.
 
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