Entscheidende Bestandteile der heute gesetzmäßigen Begriffsdeutung sind:
- eine irgendwie geartete politische Vereinigung einer größeren Menschengruppe, die
- in einem mehr oder weniger geschlossenen Gebiet
- unter einer mehr oder weniger einheitlichen Form der – etablierten, durchgesetzten oder beschlossenen – Machtausübung lebt.
Nö.
Was du da präsentierst sind nicht gängige moderne Kriterien zur Definition von Staatlichkeit, sondern bis zur Unkenntlichkeit entstellte Karrikaturen davon.
Kriterien für Staatlichkeit wären:
- Staatsvolk
Dieses müsste klar abgrenzbar definiert sein, dem genügt der ungefähre Anspruch der "irgendwie gearteten politischen Vereinigung" nicht.
Warum sollte das eine "größere Menschengruppe" sein müssen und was ist daraunter zu verstehen?
Der Vatikan hat gemäß Wiki ganze 618 Staatsbürger und und 453 Einwohner.
Es käme wahrscheinlich selbst nach antiken Maßstäben kein Mensch auf die Idee, dass als eine besonders große Menschenmenge zu bezeichnen.
Ebenso wenig, wie irgendwer auf die Idee käme dem Vatikan die Staatlichkeit abzusprechen, weil er zu wenig Staaatsbürger oder Einwohner hat.
- Staatsgebiet
Für dieses spielt die territotiale Geschlossenheit keine Rolle. Ein Bürger Indonesiens kann de facto den Großteil seines eigenen Landes nicht bereisen ohne dabei das ausschließliche Hoheitsgebiet Indonesiens (ausschließliche See- und Luftzone) verlassen zu müssen.
Dennoch käme kein Mensch auf die Idee Indonesien die Staatlichkeit abzusprechen.
Entscheidend ist nicht die Geschlossenheit des Gebiets sondern die hinreichend präzise Definition seiner Grenzen, die Eine Abgrenzung seines ausschließlichen Hoheitsgebiets vom Rest der Welt erlaubt.
- Staatsgewalt
Und für die wäre entscheidend, dass sie in irgendeiner Form institutionalisiert ist.
Jede Subkultur kann Hierarchien und eigene Regeln innerhalb der eigenen Strukturen ausbilden und faktisch bei ihren Angehörigen durchsetzen.
Vollkommen egal ob das die Ortsgruppe einer politischen Partei, eine Gruppe von Hausbesetzern, der Fanclub eines Fußballvereins oder die Mafia ist.
Das bloße Herausbilden informeller Verhaltenskodices und Hierarchien, konstituiert noch lange nichts, was sich in irgendeiner Form als "Staatsgewalt" definieren ließe.
Und genau deswegen kommen wir mit dem Begriff "Staat", im Besonderen wenn man sich auf moderne Definitionen berufen will, nicht weiter.
Mir ist vor dem Beginn der Neuzeit kein wie auch immer geartetes politisches Gebilde bekannt, dass seine Grenzen jemals umfassend präzise definiert hätte, so dass eine zweifelsfreie Abgrenzung möglich wäre.
Außnahmen mögen vielleicht irgendwelche insularen Gemeinschaften sein, die die gesamte Insel beanspruchten, die sie bewohnten und somit natürlich definierte Grenzen nutzen konnten.
Ansonsten aber hat das niemand getan.
Keine steinzeitliche, bronzezeitliche, eisenzeitliche, sonstige antike oder mittelalterliche Zivilisation hat jemals in eigener Abgrenzung ein klar definiertes Staatsgebiet selbst geschaffen.
Auch die Römer und Chinesen definierten mit dem Limes und der großen Mauer jeweils nur einen Teil ihrer Grenzen, aber niemals in umfassender Weise ihre Gebietsansprüche.
Wenn man sich auf gängige Begriffe von Staatlichkeit einschießt ist die Diskussion beendet, weil sich kaum eine vorneuzeitliche Zivilisation finden wird, die ein Staatsgebiet im Sinne moderner Definitionen vorweisen konnte.
Wenn man von den gängigen Begrifflichkeiten weg möchte, wäre zu debattieren, durch was man diese Begrifflichkeiten ersätzen möchte.
Was oben präsentiert ist, ist wenn man von "Staat" reden möchte keine sinnvolle Definition, weil sie kaum geeignet ist irgendetwas einzugrenzen.
Das ist dann vielmehr die Entgrenzung, als die Eingrenzung des Begriffs, da müsste schon etwas anderes her.