bibliophile
Aktives Mitglied
Genau.Der Vorsatz, nicht das Ergebnis bestimmt, ob eine Tat als Genozid einzustufen ist.
Aus diesem Grund kann die Toetung einer einzigen Person auch als Genozid eingestuft werden.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Genau.Der Vorsatz, nicht das Ergebnis bestimmt, ob eine Tat als Genozid einzustufen ist.
Genau.
Aus diesem Grund kann die Toetung einer einzigen Person auch als Genozid eingestuft werden.
Das ist eine plausible Überlegung. Könntest Du sie untermauern durch den Verweis auf einschlägige Literatur oder – am besten – auf einschlägige Entscheidungen von internationalen oder nationalen Gerichten?Die Tötung eines einzelnen Menschen kann dann einen (versuchten) Genozid darstellen, wenn dieses Opfer das einzige ist, bei dem sich der Taterfolg einstellte, aber die Tötung weiterer Personen beabsichtigt war und durchaus in einer potentiell erfolgversprechenden Weise versucht wurde.
ich bin da geistig zu primitiv, um mich davon überzeugen zu lassen - denn allein der doppelte implizite Plural (ein "Volk" pflegt seltenst aus nur 2-3 Personen zu bestehen, den Plural "Völker" muss man jetzt sicher nicht linguistisch beharken...) lässt eben nicht auf kuriose "Vereinzelung" schließen:für die Tatsache zu sensibilisieren, dass kein Berg von Leichen nötig ist, um Tatbestandsmerkmale des Völkermords zu verwirklichen.
eben. Und damit sollte die im Extremfall absurd wirkende Relation "Völkermord an einer Einzelperson vs. Millionen Opfer von lediglich Kolonialgräueln" als kuriose Spitzfindigkeit abgetan werden können.In der Praxis dürfte ein solcher Fall kaum jemals auftauchen.
"Völker" lässt sich auch im Sinne von 'viele Menschen' verstehen, etwa so, wie die Bezeichnung "Völkerschlacht" (bei Leipzig) im zeitgenössischen Sprachgebrauch nicht einen Kampf zwischen Nationen meinte, sondern eine Schlacht mit sehr vielen Teilnehmern.ich bin da geistig zu primitiv, um mich davon überzeugen zu lassen - denn allein der doppelte implizite Plural (ein "Volk" pflegt seltenst aus nur 2-3 Personen zu bestehen, den Plural "Völker" muss man jetzt sicher nicht linguistisch beharken...) lässt eben nicht auf kuriose "Vereinzelung" schließen:
Ich verstehe, warum es so wirken mag, aber ganz so einfach ist es dann doch nicht. Der Vorsatz macht das Unrecht, nicht das Ergebnis.eben. Und damit sollte die im Extremfall absurd wirkende Relation "Völkermord an einer Einzelperson vs. Millionen Opfer von lediglich Kolonialgräueln" als kuriose Spitzfindigkeit abgetan werden können.
...sind das nicht sprachliche Unbeholfenheiten, die zu absurden Formulierungen führen? (ich meine damit nicht deine Ausführungen) Mir kleinem Licht ist es nicht gegeben, einen Mord da zu erkennen, wo gegebenenfalls nicht ein einziger getöteter Mensch zu verzeichnen ist, aber dennoch ein Völkermord stattgefunden haben soll... Und für mich kleines Licht ist die UmkehrformulierungTatsächlich muss nicht ein einziger Mensch getötet worden sein, um von Völkermord zu sprechen. Denkbare Tathandlungen sind z.B. auch gewaltsame Vertreibungen oder Massenvergewaltigungen.
Entscheidend ist allein, ob der Täter in der Absicht handelt, eine demographisch definierbare Personengruppe ganz oder teilweise zu vernichten. Somit kommt es nicht auf die Zahl der Opfer an.
ebenso verwunderlich... X macht alle Y tot, mit der Folge also, dass X das komplette "Volk" Y ausgelöscht hat - aaaaber das Volk Y auszulöschen war gar nicht die Absicht von X, denn X wollte nur gründlich in einem kriegerischen Konflikt (oder beim durchsetzen kolonialistischer Gewaltherrschaft) über Y siegen (die Ys waren renitent, unkoopertaiv, also musste X da schon durchgreifen) und jetzt sind halt alle Y in den ewigen Jagdgründen, aber von Völkermord ist X natürlich weit entfernt - - absurd.Umgekehrt können selbst verheerende Massenmorde nicht unter den Straftatbestand des Völkermords fallen, wenn die Täter nicht die Absicht hatten, eine solche Gruppe zu vernichten.
Kein Grund zu kokettieren, was Du anführst, wird durchaus auch in der Rechtslehre selbst kritisch diskutiert. @Reinecke hat es vorstehend korrekt erklärt, nur so viel: Historisch ebenso wie teleologisch ist die Bezeichnung des "Völkermords" ein Notbehelf, der das absolut Böse irgendwie sprachlich greifbar machen soll. Er wurde von Anfang an als unzureichend kritisiert, die Unzureichendheit ist teilweise auch gewollt. Beispiel:...sind das nicht sprachliche Unbeholfenheiten, die zu absurden Formulierungen führen? (ich meine damit nicht deine Ausführungen) Mir kleinem Licht ist es nicht gegeben, einen Mord da zu erkennen, wo gegebenenfalls nicht ein einziger getöteter Mensch zu verzeichnen ist, aber dennoch ein Völkermord stattgefunden haben soll... Und für mich kleines Licht ist die Umkehrformulierung
Fällt auf, welches Tatobjekt (Aufzählung im ersten Satz des ersten Absatzes) fehlt? Nach geltender Rechtslage kann eine politisch definierte Gruppe nicht Opfer von Völkermord sein. Würde bspw. eine faschistische Regierung alle Mitglieder einer kommunistischen Partei ermorden lassen, wäre dies selbst dann (zumindest) kein Völkermord, wenn dabei hunderttausende Menschen zu Tode kämen.(Anmerkung: Das VStGB kodifiziert hier internationales Recht, das ist also keine "deutsche" Definition.)
§ 6 Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
1. ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,
5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Ich weiß wenig über die Kongogräuel und lasse mich gerne korrigieren, aber nach meinem Verständnis der Sachlage ging es den Machthabern des "Freistaats" eben nicht darum, die Bevölkerung des Landes oder einzelne Ethnien oder religiöse Gruppen zu vernichten.ebenso verwunderlich... X macht alle Y tot, mit der Folge also, dass X das komplette "Volk" Y ausgelöscht hat - aaaaber das Volk Y auszulöschen war gar nicht die Absicht von X, denn X wollte nur gründlich in einem kriegerischen Konflikt (oder beim durchsetzen kolonialistischer Gewaltherrschaft) über Y siegen (die Ys waren renitent, unkoopertaiv, also musste X da schon durchgreifen) und jetzt sind halt alle Y in den ewigen Jagdgründen, aber von Völkermord ist X natürlich weit entfernt - - absurd.
Korrekt!Der Völkermord-Begriff stellt auf die Auslöschung einer ethnischen Gruppe ab, egal wie das geschieht. Theoretisch muss dafür niemand zu Tode kommen. Nimm einer ethnischen Gruppe alle Kinder und erzieh sie anders, und sterilisiere die Erwachsenen. Niemand stirbt, das Volk aber mit eigener Identität, Bräuchen, evtl Sprache etc gibt es nicht mehr. Das ist natürlich eine theoretisches Beispiel; solche verbrecherischen Maßnahmen werden sicher nicht ohne Gewalt, und vermutlich auch nicht ohne Tote ausgehen, dafür gibt es geschichtliche Beispiele.
Interessantes Beispiel, und die Genozidforschung mag hier zu einem anderen Urteil kommen, aber zumindest aus der Sicht des Völkerrechts wird schwerlich von einem Völkermord zu sprechen sein. Dass man die Bewohner umgesiedelt hat, spricht gegen eine physische Vernichtungsabsicht, und auch der Umgang mit den Umgesiedelten im Nachhinein (v.a. was deren Bestreben anlangte, zu ihrer ursprünglichen Lebensweise zurückzukehren) scheint mir eher von Ignoranz geprägt zu sein als von dem Bestreben, die Bikinianer als identifizierbare Gruppe zu vernichten.Ein historisches Beispiel, dass umstritten ist, ist das Schicksal des Bikini-Atolls und seiner Bevölkerung. Dieses Atoll ist durch Atombombentests unbewohnbar, seine Bevölkerung wurde zwangsweise umgesiedelt. Ich weiß zu wenig über diesen speziellen Fall, um das zu bewerten. Aber ein Argumentationspunkt ist, das die Menschen ihre Heimat, ihre Kultur und ihren gesellschaftlichen Zusammenhalt verloren, und dies einen Genozid oder "Ethnozid" darstelle. Auch hier gab es durch Hunger und Strahlung Tote, aber es ist nicht der Punkt, weswegen manche von Genozid sprechen.
die müssen wir auch nicht diskutieren, mein konstruiertes Beispiel hat sich mit der sprachlichen Absurdität befasst.Ich weiß wenig über die Kongogräuel
Es geht eben nicht unbedingt um die physische Vernichtung. Ich glaub auch (Achtung, wie gesagt Halbwissen), dass es sehr schwierig wird, da eine Intention nachzuweisen, aber das müsste nicht die Intention der physischen Vernichtung sein. Der Nachweis der Absicht, die Bikini-Bewohner als ethnische oder kulturelle Gruppe zu zerstören, indem man sie ihrer Heimat beraubt und in alle Himmelsrichtung zerstreut, wäre ein riesengroßer Schritt in Richtung eines entsprechenden Urteils. Wie gesagt, nicht dass ich glaube, dass das in dem Fall möglich ist, soll nur als Beispiel dienen.Interessantes Beispiel, und die Genozidforschung mag hier zu einem anderen Urteil kommen, aber zumindest aus der Sicht des Völkerrechts wird schwerlich von einem Völkermord zu sprechen sein. Dass man die Bewohner umgesiedelt hat, spricht gegen eine physische Vernichtungsabsicht, und auch der Umgang mit den Umgesiedelten im Nachhinein (v.a. was deren Bestreben anlangte, zu ihrer ursprünglichen Lebensweise zurückzukehren) scheint mir eher von Ignoranz geprägt zu sein als von dem Bestreben, die Bikinianer als identifizierbare Gruppe zu vernichten.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen