parlamentarische Demokratie westlicher Prägung

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Gast

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Hi,
ich arbeite gerade an einer Gruppenarbeit in Geschichte mit dem Thema BRD in den 60er Jahren. Bei meinen Recherchen zur Politik bin ich über folgende Wortgruppe gestolpert:
parlamentarischen Demokratie westlicher Prägung
Kann mir jemand das mit der westlich Prägung erklären? Was unterscheidet man, wenn man von einer westlichen Prägung spricht?
Ich kann mit den Einfluss dieser "westlichen Prägung" nicht erlären...
 
Vielleicht hülfe es, wenn Du uns verraten würdest, wo Du das gelesen hast?

Zunächst einmal gibt es mehrere Formen von Demokratie:
Es gibt die parlamentarische Demokratie, hier wird in aller Regel mittels Verhältnis- oder Mehrheitswahlrecht (in der BRD eine Mischform aus beidem) das Parlament gewählt. Im Verhältniswahlrecht - welches in Dtld. durch die 5%-Klausel handlungsfähig gehalten wird - werden die Sitze im Parlament anhand der erreichten Prozente verteilt. Im Mehrheitswahlrecht (in GB z.B.) wird pro Wahlkreis ein Abgeordneter gewählt. Wenn Kandidat A von Labour 49 % der Stimmen erhält und Kandidat B von den Torys 51 %, dann sind 49 % der Stimmen verloren. In Deutschland kann, durch die Mischung aus Verhältniswahl und Mehrheitswahl eine Partei, die in einem Wahlbezirk ausreichend Stimmen (Erststimmen) erhält, aber insgesamt unter 5 % bleibt, so doch in den Bundestag kommen, so geschehen bei der Bundestagswahl 1994, bei der die PDS bundesdeutsch keine 5 % erhielt, aber dennoch, weil sie mehrere Wahlkreise erringen konnte, in den Bundestag kam. (1990 hatten PDS und GRÜNE von einem einmalig geänderten Wahlverfahren profitiert.)

Daneben gibt es die Rätedemokratie, die in marxistischen Demokratiemodellen vorherrschend ist. Hier ist nicht der Wahlkreis, sondern der Betrieb oder die militärische Einheit die Grundeinheit, in welcher der Vertreter gewählt wird. Im bundesdeutschen Arbeitsrecht hat sich dies mit der Wahl des Betriebsrats niedergeschlagen, der zwar als Arbeitnehmervertreter im Vorstand vertreten ist, aber anders als in den marxistischen Modellen verhältnismäßig wenig Mitsprachrecht hat.

In der Schweiz kennt man bis heute Formen der Volksversammlung, die direkte Demokratie. D.h., die Bürger wählen keine Repräsentanten (das macht man in der Schweiz natürlich auch) sondern stimmen über politische Sachverhalte direkt ab (Referenden). Die Schweizer Verfassung regelt das relativ genau, was per direkter Demokratie beschlossen werden darf und was per direkter Demokratie beschlossen werden muss.

Referenden werden aber auch gerne von Diktatoren abgehalten, die den Anschein des Volkswillens aufrecht erhalten wollen. Franco ließ die Spanier häufiger mal Referenden abhalten, die Wahlmöglichkeiten waren aber verhältnismäßig beschränkt, im Extremfall gab es nur das Ja oder die Enthaltung. Manchmal werden aber auch nur unstrittige Dinge oder unwichtige Dinge per Referendum abgestimmt.
 
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