Politisches Attentat - Vertretbar?

Ein Attentat mit den vom Attentäter gewünschten Folgen reicht!
Mir fällt keins ein!

Es liegt vermutl. daran, dass es wenige (keine?) geglueckte Attentate auf historisch prægende, im Sinne von "Geschichte bestimmende" Persønlichkeiten gab.

Sicher ist, dass die Geschichte bei geglueckten Attentaten auf Hitler oder Napoleon (so ungern ich die beiden Personen gleichzeitig in einem Satz nenne) grundlegend anders verlaufen wære.
Auf Hitler z.B. gab es ja nicht nur 1944 ein Attentat, sondern auch schon viel frueher. Dann hætte es høchstwahrscheinlich nicht einmal einen Angriff auf Russland gegeben.
Hinterher ist man allerdings immer schlauer - eine Rechtfertigung fuer ein Attentat sozusagen rechtzeitig zu finden, wird die Herausforderung sein:
Im Voraus ist es schlecht møglich, da niemand hellsehen kann.
Im Nachhinein ist es zu spæt, und "mittendrin" ist es schwierig, begonnene Handlungsablæufe zu stoppen.

Gruss, muheijo
 
Wer die Sinnfrage bei einem Attentat stellt, hat die Frage nach der Legitimität implizit schon beantwortet, und zwar mit ja.

Betrachtet man allerdings den Terrorismus der 70er Jahre, so bin ich geneigt, @Wilfried beizupflichten, denn einen Gefallen hat die Baader/ Meinhof Gruppe der Demokratisierung in der BRD nicht getan, sondern im Gegenteil dazu beigetragen, dass sich das noch recht bescheidene BKA zu einer wie ein Krebsgeschwür wuchernden Behörde entwickeln konnte.

Es war mWn eines der Ziele der RAF, durch politischen Terror inkl Attentaten & die folgenden Reaktionen des Staates, dessen "faschistisches Gesicht" offenzulegen, und so eine Radikalisierung bis hin zur erträumten Revolution zu bewirken. Gut, man sollte wohl konstatieren, dass das Konzept a) gescheitert und b) von vorne herein... äh... diskussionswürdig war... ;)

Damit ist das politische Attentat verfassungsrechtlich festgeschrieben, jedoch nur in sehr engen Grenzen, "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".

Würde ich auch so sehen, es aber bis hin zum Bürgerkrieg erweitern; der Art. 14 GG erlaubt eigentlich jede Form des Widerstandes, immer vorausgesetzt, dass weniger drastische Widerstandsformen nicht erfolgreich waren.
 
Nicht vergessen darf man, dass Artikel 20 des Grundgesetzes das sog. "Widerstandsrecht" proklamiert. Es heißt in Absatz 4:

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Nach Auffassung vieler Staatsrechtler impliziert dies auch Widerstandsmaßnahmen bis hin zum Tyrannenmord.

Damit ist das politische Attentat verfassungsrechtlich festgeschrieben, jedoch nur in sehr engen Grenzen, "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".

Aus dem Widerstandsrecht - in meinen Augen besteht sogar eine Pflicht - ein Recht auf ein politisches Attentat konstruieren zu wollen, geht mir eindeutig zu weit. Welche Situation sollte sich denn für einen deutschen Staatsbürger ergeben, die ihm erlaubte, neben Information, Beobachtung etc. zu Mitteln des politischen Attentates zu greifen, welches zudem ein gewisses Maß an Konspiration voraussetzt?

Grüße
excideuil
 
Aus dem Widerstandsrecht - in meinen Augen besteht sogar eine Pflicht - ein Recht auf ein politisches Attentat konstruieren zu wollen, geht mir eindeutig zu weit. Welche Situation sollte sich denn für einen deutschen Staatsbürger ergeben, die ihm erlaubte, neben Information, Beobachtung etc. zu Mitteln des politischen Attentates zu greifen, welches zudem ein gewisses Maß an Konspiration voraussetzt?

Grüße
excideuil

@excideuil

Ich denke, da hast Du recht. Widerstandsrecht ist ungleich das Recht auf ein Attentat. Ein Attentat wäre die äußerste Form des Widerstandsrechtes.

M.
 
Hi,

ein politischer Mord ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Souverän, an dem der Mord ausgeübt werden soll die Verfassung gefährdet und eine menschenunwürdige Regierung vertreibt. Beispiel: Die Ermordung Cäsars.

LG Skarin
 
Eine Verfassung ist kein Kriterium, da bereits sie "unmenschlich" und "amoralisch" sei kann.

Bereits in #6 hatte ich auf das Kriterium der Grundrechtecharta hingewiesen. Es werden dort eine Reihe von Kriterien formuliert, die auf die eine oder andere Art als zentrale Werte der Aufklärung gelten können und heute unser Verständnis einer gerechten Gesellschaft und Herrschaftsform prägen.

Und im wesentlichen in der positiven Tradition der Betonung von unveräußerlichen Menschenrechten im Rahmen der französischen Revolution stehen.
 
Es liegt vermutl. daran, dass es wenige (keine?) geglueckte Attentate auf historisch prægende, im Sinne von "Geschichte bestimmende" Persønlichkeiten gab.

Sicher ist, dass die Geschichte bei geglueckten Attentaten auf Hitler oder Napoleon (so ungern ich die beiden Personen gleichzeitig in einem Satz nenne) grundlegend anders verlaufen wære.
Auf Hitler z.B. gab es ja nicht nur 1944 ein Attentat, sondern auch schon viel frueher. Dann hætte es høchstwahrscheinlich nicht einmal einen Angriff auf Russland gegeben.
Hinterher ist man allerdings immer schlauer - eine Rechtfertigung fuer ein Attentat sozusagen rechtzeitig zu finden, wird die Herausforderung sein:
Im Voraus ist es schlecht møglich, da niemand hellsehen kann.
Im Nachhinein ist es zu spæt, und "mittendrin" ist es schwierig, begonnene Handlungsablæufe zu stoppen.

Gruss, muheijo

Ich finde, ein guter Ansatz zu Attentaten auf Diktatoren, wobei ich einen möglichen anderen Verlauf der Geschichte nicht als das Wesentliche ansehe. Attentate auf Bnaparte oder Hitler fanden statt, weil man zu Zeiten von Diktaturen dieses Mittel als wohl einzige Möglichkeit sehen konnte, die Verhältnisse zu ändern. Die Frage allerdings ist, ob die Motive der Attentäter auch im Kontext eines allgemeinen Willens zu sehen sind und ob das Ergebnis des Attentates auch die Ziele der Attentäter realisiert.

Nehmen wir das Attentat mit der Höllenmaschine Weihnachten 1800 auf Bonaparte durch die Royalisten. Eindeutig motiviert als Versuch, das Königtum in Frankreich wiederherzustellen. Aber, schöpft sich dieses Attentat aus einem Volkswillen oder aus dem Willen einer Minderheit? Selbst, wenn das Attentat geglückt wäre, hätte das bedeutet, dass Frankreich Ludwig XVIII. begrüßt hätte? Darüber darf man berechtigt trefflich streiten.
Selbst unter Diktaturen dürften politische Attentate damit recht umstritten sein.

In demokratischen Strukturen wie den USA oder der Bundesrepublik hingegen gibt es keine Legitimation für ein Attentat. Fällt der Präsident, rückt ganz demokratisch ein anderer nach ...

Daher sehe ich auch in den bundesdeutschen Gesetzen keine Legitimation für ein Attentat, weil ein Attentat auch ein unkalkulierbares Restrisiko in sich birgt, und das kann nicht gewollt sein. Gefahr in Verzug und entsprechende Maßnahmen ja, aber ein Attentat, was einer Exekution gleichkommt, hat in den Gesetzen einer Demokratie keine Grundlage.

Grüße
excideuil
 
Zuletzt bearbeitet:
Daher sehe ich auch in den bundesdeutschen Gesetzen keine Legitimation für ein Attentat, weil ein Attentat auch ein unkalkulierbares Restrisiko in sich birgt, und das kann nicht gewollt sein. Gefahr in Verzug und entsprechende Maßnahmen ja, aber ein Attentat, was einer Exekution gleichkommt, hat in den Gesetzen einer Demokratie keine Grundlage.

Was sagt die Bundeszentrale für politische Bildung zu GG20 (4) ?

Das Widerstandsrecht wurde erst im Zusammenhang mit der Notstandsgesetzgebung von 1968 in das Grundgesetz aufgenommen.

Widerstand ist nur zulässig gegen den Versuch, "diese Ordnung" zu beseitigen, das bedeutet die Verfassungsordnung, wie sie in den vorausgehenden Abs. 1–3 des Art. 20 festgelegt ist: Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat, Sozialstaat. Widerstand kann sich gegen "jeden" richten, sowohl gegen die Staatsgewalt, einen "Staatsstreich von oben", als auch gegen revolutionäre Kräfte, einen "Staatsstreich von unten". Widerstand ist nur erlaubt, wenn "andere Abhilfe nicht möglich ist". Es ist das letzte Mittel, wenn die Institutionen des Rechtsstaates, insbesondere die unabhängigen Gerichte, nicht mehr handlungsfähig sind. Auf das Widerstandsrecht kann sich nicht berufen, wer einzelne staatliche Handlungen, zum Beispiel die friedliche Nutzung der Kernenergie, aus Gewissensgründen ablehnt.
 
Was sagt die Bundeszentrale für politische Bildung zu GG20 (4) ?

Widerstand ist nur zulässig gegen den Versuch, "diese Ordnung" zu beseitigen, das bedeutet die Verfassungsordnung, wie sie in den vorausgehenden Abs. 1–3 des Art. 20 festgelegt ist: Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat, Sozialstaat. Widerstand kann sich gegen "jeden" richten, sowohl gegen die Staatsgewalt, einen "Staatsstreich von oben", als auch gegen revolutionäre Kräfte, einen "Staatsstreich von unten". Widerstand ist nur erlaubt, wenn "andere Abhilfe nicht möglich ist". Es ist das letzte Mittel, wenn die Institutionen des Rechtsstaates, insbesondere die unabhängigen Gerichte, nicht mehr handlungsfähig sind. Auf das Widerstandsrecht kann sich nicht berufen, wer einzelne staatliche Handlungen, zum Beispiel die friedliche Nutzung der Kernenergie, aus Gewissensgründen ablehnt.

Ich habe einmal ein paar sehr wichtige Passagen hervorgehoben. Richtig, Widerstand ist erlaubt - besser verpflichtend -, aber bitte wo ist der geringste Hinweis, dass unter Widerstand auch ein Attentat verstanden werden könnte?

Grüße
excideuil
 
Richtig, Widerstand ist erlaubt - besser verpflichtend -, aber bitte wo ist der geringste Hinweis, dass unter Widerstand auch ein Attentat verstanden werden könnte?
Attentate sind aber auch nicht explizit ausgeschlossen. Menschenketten mit Kerzen, Gandhi - das hätte doch die braune Diktatur nicht beeindruckt.

Oder vielleicht doch???
http://www.berlin-judentum.de/denkmal/rosenstrasse.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
"Widerstand" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.

Da hast du völlig recht.

Konstruiere ich ein Beispiel:

Es hat sich ein neonazistisches Nest gebildet, das einen Umsturz plant.

Wenn ich Kenntnis habe, ist Widerstand gefordert, ich melde, beobachte ...

Wie wird reagiert?

Normal wäre, Beweise sammeln, verhaften, verurteilen ...

Ist Gefahr in Verzug, verhaften, beweisen ... verurteilen.

oder ein Attentat.
Der Führer wird erschossen, erstochen, was auch immer.

Ist damit das Problem gelöst? Oder fangen sie möglicherweise erst an?

Grüße
excideuil
 
Die eigentlich Frage bei dem Punkt: Was machen, wenn der Bundestag morgen ein neues Ermächtigungsgesetz verabschiedet, die Länder "gleichschaltet", die Verfassungsgerichtsbarkeit entweder schweigt oder erfolglos Protest erhebt und die Exekutivbehörden diesen Staatsstreich mittragen? Ist man als gesetzestreuer Demokrat dann in der gleichen Situation wie anno '33, wo die Diktatur mit quasi-legalen Mitteln ins Amt kam und jeder Widerstand genaugenommen "illegal" war?

Nein, ist man nicht; so "andere Abhilfe nicht möglich ist", kann man sich dann auf das Grundgesetz berufen, um der Diktatur auch gewaltsam Widerstand zu leisten, sei das nun druch Attentate, Sabotage, oder auch den "worst case"-Fall, den Bürgerkrieg. So es gelingt, wieder eine GG-konforme Staatsverfassung zu etablieren, waren die Taten, die dafür nötig waren, legal. So das nicht gelingt isses eh egal...
 
Es ist schwierig, deine Frage zu beantworten.

Im Falle eines Attentates, wobei die Führungsperson das Ziel ist, steht man der Gefahr gegenüber, dass diese Führungsperson zum Märtyrer umfunktioniert wird und so ggf. sogar noch mehr, bisher vielleicht sogar unbeteiligte Leute, auf die Seite der extremen Gruppierung springen.

In dem Moment, wo man selbst ein Unrecht begeht (in diesem Fall Mord), macht man sich unglaubwürdig, auch wenn man etwas positives erreichen will.

Die einzige opportune Möglichkeit, so eine Gruppierung zu zerschlagen, liegt meiner Ansicht nach in der Aufklärung über die Ziele der Gruppierung und entsprechende Beobachtung. Oder sich eben alternativ Hilfe holen, ob diese nun durch die Exekutive des Staates besteht, in dem diese Gruppierung agiert (z.B. Polizei), oder ob man sich nach außen wendet und ggf auch außerhalb des Staates nach Hilfe sucht - wenn z.B. der eigene Staat handlungsunfähig ist.

Das Problem mit Attentaten ist einfach, dass man den Unentschlossenen mitunter signalisieren könnte "der da ist wichtig genug, dass man ihn aus dem Weg räumen muss", wodurch natürlich der Zulauf explodieren könnte, vor allem, wenn die verbliebenen Rädelsführer der Gruppierung nicht ganz blöde sind und wissen, wie man soetwas ausnützt. Man denke da z.B. an mehrere fehlgeschlagene Attentate auf Hitler, die zu einem zusätzlichen Personenkult geführt haben.

Es ist in solchen Momenten besser, das Umfeld der Gruppierung dafür zu sensibilisieren, was dort geschieht und was die Ziele der Gruppierung sein könnten. Zudem sollte man betreffende Gruppierung durchaus auch gerne in die breite Öffentlichkeit zerren - frei nach dem Motto, deinem Freund sei nahe, deinem Feind viel näher. So wird nämlich eine Mystifizierung ausgeschlossen. Zwingt man diese Gruppierung, offen aufzutreten und sich öffentlich darzustellen, kann oft die innere Widersprüchlichkeit der Gruppe sie der Lächerlichkeit preisgeben.

Verbote solcher Gruppierungen hingegen erzielen genau denselben negativen Effekt wie Attentate - sie sorgen dafür, dass die bestimmte Gruppierung in den Untergrund geht und durch das Verbot wird zusätzlich fast ein Interesse von noch Unbeteiligten erzwungen...
 
Die eigentlich Frage bei dem Punkt: Was machen, wenn der Bundestag morgen ein neues Ermächtigungsgesetz verabschiedet, die Länder "gleichschaltet", die Verfassungsgerichtsbarkeit entweder schweigt oder erfolglos Protest erhebt und die Exekutivbehörden diesen Staatsstreich mittragen? Ist man als gesetzestreuer Demokrat dann in der gleichen Situation wie anno '33, wo die Diktatur mit quasi-legalen Mitteln ins Amt kam und jeder Widerstand genaugenommen "illegal" war?

Nein, ist man nicht; so "andere Abhilfe nicht möglich ist", kann man sich dann auf das Grundgesetz berufen, um der Diktatur auch gewaltsam Widerstand zu leisten, sei das nun druch Attentate, Sabotage, oder auch den "worst case"-Fall, den Bürgerkrieg. So es gelingt, wieder eine GG-konforme Staatsverfassung zu etablieren, waren die Taten, die dafür nötig waren, legal. So das nicht gelingt isses eh egal...

Ich denke, es ist spekulativ, ob man sich im geschilderten Fall auf ein sicher gewesenes GG berufen könnte, ebenso spekulativ ist, ob "die Taten, die dafür nötig waren", als legal gelten können/werden.
Einzig sicher darf wohl sein, dass Attentate keine Lösung sind und deshalb aus gutem Grund in bundesdeutscher Gesetzgebung keine Grundlage haben.

Grüße
excideuil
 
@exci: Einzig sicher darf wohl sein, dass Attentate keine Lösung sind und deshalb aus gutem Grund in bundesdeutscher Gesetzgebung keine Grundlage haben.
Dann verstehe ich die zahlreichen Reden, Gedenkfeiern etc. - unter Beteiligung unserer höchsten Legislative - an jedem 20. Juli nicht. Damit würde man , wenn man deinen Gedanken konsequent folgt, mit Stauffenberg jemanden ehren, der bei einer von Freisler verhängten Haftstrafe in der späteren Bundesrepublik vielleicht noch über das Kriegsende hinaus eingesessen hätte. Und da sind wir uns wohl alle einig, der Gedanke daran ist irgendwie absurd. Die Alliierten (womöglich nur die?) hätten das sicher verhindert.

Wie standen Adenauer und die Väter des GG eigentlich konkret zum 20. Juli? Es saßen in den 1950ern ja noch genug Altnazis in hohen Positionen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Glaube mich zu erinnern, dass Adenauer da eher seinen Wählern aus dem Berreich der Kriegsveteranen entgegenkam die die Verschwörer als Verräter an ihrem Eid betrachteten, genaue Aussagen, oder Stellungnahmen habe ich da aber nicht im Kopf, müsste da nachlesen.
 
"Widerstand" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.

Ein Ansatz wäre, die Entstehungsgeschichte und formulierte Zielsetzung dieses Begriffs zu untersuchen.

Ohne jetzt nachgelesen zu haben: dabei wird man - schon aus dem zeitlichen Zusammenhang einfach ablesbar - sehr konkret den Widerstand gegen die NS-Diktatur vor Augen gehabt haben, inkl. Attentate.

Melchiors Hinweis auf die äußerste Form des Widerstandsrechts würde ich daher als zutreffend ansehen.
 
Dann verstehe ich die zahlreichen Reden, Gedenkfeiern etc. - unter Beteiligung unserer höchsten Legislative - an jedem 20. Juli nicht. Damit würde man , wenn man deinen Gedanken konsequent folgt, mit Stauffenberg jemanden ehren, der bei einer von Freisler verhängten Haftstrafe in der späteren Bundesrepublik vielleicht noch über das Kriegsende hinaus eingesessen hätte. Und da sind wir uns wohl alle einig, der Gedanke daran ist irgendwie absurd. Die Alliierten (womöglich nur die?) hätten das sicher verhindert.

Wie standen Adenauer und die Väter des GG eigentlich konkret zum 20. Juli? Es saßen in den 1950ern ja noch genug Altnazis in hohen Positionen.
-----------------------------------------------------------------------

So weit ich das weiss, hat sich Adenauer immer wieder für die in Landsberg einsitzenden Kriegsverbrecher eingesetzt! Auch hat er öfters gesagt, das Männer der Waffen-SS, die sich nicht an Verbrechen beteiligt hätten, tadellose Soldaten waren. Ich erinnere mich, gelesen zu haben, als "Panzermeyer" gestorben war, hat Adenauer ein persönliches Beileidstelegramm an desen Familie geschickt.
Diese Beispiele, und der Umstand, das viele ehemalige NSDAP- Parteimitglieder, Wehrmachtssoldaten und Waffen-SS Männer sich am Aufbau des Staates und der Bundeswehr beteiligt haben, denke ich das mann die Männer des 20.Juli noch als Verräter sah.

Ich würde gerne wissen ob sich Adenauer mal öffentlich zum 20.Juli geäußert hat!
 
Zurück
Oben