A
Also
Gast
Seit wann gibt es das Postgeheimnis und aus welchen Motiven wurde es eingeführt?
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Kommt drauf an in welchem Zeitraum. Entweder man muss dazu bzgl. des Post- bzw. Briefgeheimnisses einen Blick in die Botenordnung der jeweiligen Region werfen, oder aber - bei der Betrachtung späterer Zeitabschnitte - in die entsprechenden Verfassungen und Gesetzestexte.Welche Kräfte haben sich für die Wahrung des Briefgeheimnisses eingesetzt?
Ungefähr so: Schwarzes Kabinett ? WikipediaWie war ihre historische Argumentation und wie war es um das Briefgeheimnis z. B. in Preußen, Frankreich und England im 18. Jahrhundert bestellt?
Briefgeheimnis: leider, leider muss ich aus dem Nähkastchen jetzt plaudern:Zunächst mal: Postgeheimnis und Briefgeheimnis sind nicht das gleiche. Das Postgeheimnis bezihet sich auf die Post als Transporteinrichtung. Der jeweilige Transporteur vo Sendungen, darf diese Sendungen nicht öffnen, nicht verkaufen, nicht an Dritte zustellen etc.pp. Das Briefgeheimnis bezieht sich auf alle verschlossen versandten Sendungen. Diese stellen eine private Korrespondenz zwischen Sender und Empfänger dar, dürfen von anderen also nicht geöffnet werden, zudem dürfen weder Sender noch Empfänger Inhalte veröffentlichen ohne nicht vorher den anderen um Erlaubnis gebeten zu haben.
Zunächst mal: Postgeheimnis und Briefgeheimnis sind nicht das gleiche. Das Postgeheimnis bezihet sich auf die Post als Transporteinrichtung. Der jeweilige Transporteur vo Sendungen, darf diese Sendungen nicht öffnen, nicht verkaufen, nicht an Dritte zustellen etc.pp. Das Briefgeheimnis bezieht sich auf alle verschlossen versandten Sendungen. Diese stellen eine private Korrespondenz zwischen Sender und Empfänger dar, dürfen von anderen also nicht geöffnet werden, zudem dürfen weder Sender noch Empfänger Inhalte veröffentlichen ohne nicht vorher den anderen um Erlaubnis gebeten zu haben.
Kommt drauf an in welchem Zeitraum. Entweder man muss dazu bzgl. des Post- bzw. Briefgeheimnisses einen Blick in die Botenordnung der jeweiligen Region werfen, oder aber - bei der Betrachtung späterer Zeitabschnitte - in die entsprechenden Verfassungen und Gesetzestexte.
Nein, das Postgeheimnis bezieht sich auf den Zusteller. Das Briefgehemnis auch auf alle anderen Personen. Veröffentlichst du einen Brief ohne die Einwilligung des Absenders verletzt du im Minimum seine Persönlichkeitsrechte, je nach Inhalt kann noch eine Verletzung der Urheberrechte hinzu kommen. Das wird in jedem Fall teuer. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte erlischt erst mit dem Tod der betreffenden Person. Das deutsche Urheberrecht schützt für 70 Jahre bevor eine Quelle Allgemeingut wird.Also letzteres ist mir neu, meines Wissen kann man mit einem erhaltenen Brief auch zu veröffentlichen, zumindest nicht vom Briefgeheimnis her, dieser bezieht sich nur auf den Zusteller.
In welcher? England oder USA? Falls England: die Bill of Rights regelt lediglich die Beziehungen zwischen Krone und Parlament und nicht die Persönlichkeitsrechte. Falls USA: weil das große Postgesetz aus Koloniezeiten übernommen wurde.Mir geht es eher darum, warum zum Beispiel das Briefgeheimnis es nicht in die Bill of Rights geschafft hat oder ähnliches.
... Veröffentlichst du einen Brief ohne die Einwilligung des Absenders verletzt du im Minimum seine Persönlichkeitsrechte, je nach Inhalt kann noch eine Verletzung der Urheberrechte hinzu kommen. Das wird in jedem Fall teuer. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte erlischt erst mit dem Tod der betreffenden Person. Das deutsche Urheberrecht schützt für 70 Jahre bevor eine Quelle Allgemeingut wird....
so steht es wörtlich auf der Website Briefgeheimnis
der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Ich unterstelle mal, dass sich der Verfasser dabei etwas gedacht hat.
Nix für Ungut liebe Lili, aber Deiner Aussage: ...muss ich leider widersprechen.
Mit der Übergabe des Briefes an einen Zustelldienst oder den Empfänger gibt der Absender - zumindest in Deutschland - gem. §929 BGB seine Eigentumsrechte an dem Brief auf. Das gilt auch für den Inhalt, ausgenommen sind urheberrechtlich geschützte Inhalte, dabei geht es aber um die wirtschaftliche Verwertung oder Aneignung fremden Wissens.
Wenn man keine Weitergabe wünscht, muss man dies schon explizit vereinbaren. Entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarungen sind deshalb im Wirtschaftsleben gang und gäbe; alternativ bleibt nur zu überlegen, wem man was schreibt.
Mit der Veröffentlichung eines mir zugesandten Briefes begehe ich vielleicht eine Indiskretion und trete den Absender auf den Schlips - Persönlichkeitsrechte werden damit aber nicht verletzt - das wäre nur der Fall, wenn ich mir auf unerlaubte Art und Weise Zugang verschafft hätte.
Anders liegt der Sachverhalt, wenn mir meine Tante einen an sie gerichteten Brief oder eine Postkarte zu lesen gibt. Ich darf den Brief dann lesen ohne gegen das Briefgeheimnis zu verstossen, da sie gesetzlicher Eigentümer des Briefes oder der Karte ist. Sie darf mir auch eine Kopie zur Verfügung stellen, soweit keine Urheberrechte verletzt werden, bspw. um eine Behördenangelegenheit in ihrem Auftrag zu erledigen.
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