Tag,
ich hab da so eine Zeitschrift gerade vor mir liegen. Und da ist eine Tabelle der Regierungen und Regierungskoalitionen von 1919-1933.
Ich verstehe 2 sachen in dieser Tabelle nicht.
1. In einer anderen Zeitschrift habe ich gelesen, dass die Reichsregierung 60 Tage bis zu den Neuwalen mit der Notstandsverordnung regieren kann. Nun steht da bei dem Reichskanzler Brünning am 30.3.1930: 21 Monate 2 Tage Regierungsdauer. und druntert wieder Brünning am 9.10.1931: 18 Monate und 7 Tage. Das sind doch keine 60 Tage Außerdem sind es zwischen 3.1930 und 10.1931 keine 21 sondern 17 Monate. Verwechsle ich da etwas oder warum steht in der Zeitschrift etwas falsches?
2. Bei den oben genannten Beispielen steht in der Spalte "Parteienkoalition" Präsidialregierung. Durch die Notstandsverordnung darf doch die Regierung also Reichskanzler und Reichsminister regieren. Warum werden die nicht genannt? Oder gibt es gar keine Minister bei dieser Verordnung? Oder meinen die mit Parteienkoalition den Reichstag? Das würde sich aber mit der überschrift wiedersprechen (... Regierungskoalition ..)
Danke für eure Hilfe
ich hab da so eine Zeitschrift gerade vor mir liegen. Und da ist eine Tabelle der Regierungen und Regierungskoalitionen von 1919-1933.
Ich verstehe 2 sachen in dieser Tabelle nicht.
1. In einer anderen Zeitschrift habe ich gelesen, dass die Reichsregierung 60 Tage bis zu den Neuwalen mit der Notstandsverordnung regieren kann. Nun steht da bei dem Reichskanzler Brünning am 30.3.1930: 21 Monate 2 Tage Regierungsdauer. und druntert wieder Brünning am 9.10.1931: 18 Monate und 7 Tage. Das sind doch keine 60 Tage Außerdem sind es zwischen 3.1930 und 10.1931 keine 21 sondern 17 Monate. Verwechsle ich da etwas oder warum steht in der Zeitschrift etwas falsches?
2. Bei den oben genannten Beispielen steht in der Spalte "Parteienkoalition" Präsidialregierung. Durch die Notstandsverordnung darf doch die Regierung also Reichskanzler und Reichsminister regieren. Warum werden die nicht genannt? Oder gibt es gar keine Minister bei dieser Verordnung? Oder meinen die mit Parteienkoalition den Reichstag? Das würde sich aber mit der überschrift wiedersprechen (... Regierungskoalition ..)
Danke für eure Hilfe