Rechtsgeschichte

Ginsi

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Guten Tag liebe Leute ;)

Ich habe eine Bitte an euch auszusprechen, weil ich weiß, dass hier viele Leute mit noch mehr Ahnung sind :) .. Ich würde gerne alles über die Rechtsgeschichte wissen, was nach den Römern kam ;) (und vielleicht auch ein wenig Zeitgleich, wie z.B. die Etrusker) ... Ich bin nicht zögerlich gegenüber großen Texten also bitte nur her mit den Infos :)

mfG Ginsi
 
hi ginsi - meinst Du im Territorium des römischen Reichs in seiner Gesamtheit, oder z.B. in Germanien - Hispanien - Gallien usw, ?
Fast zeitgleich mit dem endenden Römerreich geht ja die Völkerwanderung einher und ich denke mal, daß jedes der betr. Völker seine eigene Rechtsgeschichte mit einbringt. Wenn man dann die "Stammesherzogtümer" mit Königreichen vergleicht dann versteht man auch, warum selbst bei der Entstehung z.B. des "Frankenreichs" und weit darüberhinaus ( RDR ) altes Stammesrecht großenteils übernommen wurde - z.B. Lex Alemanorum - Lex Saxonia usw. Die "Romanisierung" hat freilich zudem wesentlichen Einfluß hinterlassen, so daß z.B. römisches Dotalrecht bis in den Code Napoleon und sogar in unser Bürgerliches Recht übernommen wurde. Summa summarum ein reichlich komplexes Gebiet, das Du da mit Deiner Frage ansprichst - da wird es wohl ohne zeitliche und territoriale Schubfächer kaum abgehen können - meine ich. Gruß R.
 
Von den Etruskern wissen wir in dieser Hinsicht nichts.
Im übrigen muss man da regional unterscheiden. Ich kann so auf die Schnelle nur aus dem Frankenreich etwas sagen. Die frühesten bekannten römischen Rechtstexte stammen aus dem späten 3. Jh. Allerdings praktizierten im 2. Jh. römische Juristen in Nîmes, wohl Schüler des Cervidius Scävola. Eigens im römischen Recht geschulte Fachjuristen sind nur bis ins 7. Jh. nachweisbar. Am häufigsten ist der Codx Theodosianus nachweisbar, Dann gab es Bearbeitungen. Auf den Codex nehmen Bezug die "Interpretationen" zum Theodosianus, die Interpretationen zu den Novellen Theodosius II. und Majorans, die burgundischen Römergesetze und Isidors "Versus" und stillschweigend der Codex Euricianus und die Lex Burgundionum.
An zweiter Stelle hinter dem Theodosianus kommen die pseudopaulinischen Sentenzen.
Als dritthäufigsten Text kommt der Codex Gregorianus, dann der Codex Hermogenianus. Schlecht bezeugt ist der Codex Justinianus.
Usw. Das römische Recht lebte weiter, aber es wurde durch Novellen angepasst, insbesondere das Familienrecht (Heirat, Erbschaft, Verwandtschaftsgrade).

Soweit mal vorläufig
 
Ich hätte gerne die Rechtsgeschichte für den europäischen Bereich. Speziell um Deutschland herum, aber auch vielleicht Verweise auf die wichtigsten Rechtsniederschriften der Epochen.

Danke schon einmal für die Infos

mfG Ginsi
 
Aha, da kommen wir der Sache schon näher.
Und dann soll es nichtrömisch sein, wenn ich die Ausgangsfrage richtig verstehe.
Also germanisches Recht. Richtig?
Caesar erwähnt das Suebische Weineinfuhrverbor (Bellum gallicum IV. 2)
Ansonsten galt in der vorschriftlichen Zeit nur regionales Stammes-Gewohnheitsrecht.
Das im 8. Jh. entstandene bayrische Volksrecht schreibt in seiner Vorrede:"Darauf fand ein jeder Stamm aus der Gewohnheit sein eigenes Gesetz. Eine lange Gewohnheit wird nämlich als Gesetz erachtet."
Das änderte sich erst unter den Karolingern. Als älteste Aufzeichnung kann wohl das westgotische Recht, der Codex Euricianus, (um 475) gelten, danach das salische Volksrecht (um 507/511) auf gezeichnet durch Chlodewig. Durch viele Zusätze und Varianten in der Brauchbarkeit eingeschränkt ließ Karl Martell um 714 die Lex salica neu aufzeichnen. Dann das Burgundische Recht, Lex Gundobada (480 - 514 zusammengestellt). Im Süden ist noch die Lex Romana Visigothorum von Alarich II. (484 - 507 zusammengestellt). Als weitres fränkisches Rechtsbuch wäre die Lex Ribuaria, ein modernisiertes salisches Recht für das Gebiet um Köln.
Die Lex Burgundionum hat wahrscheinlich Sigismud 517 zu Lyon erlassen. Dann die Lex Baiuvariorum um die Mitte des 8. Jh.
Auf das 8. Jh. wird auch die Lex Alemannorum angesetzt.

Das war's mal.
 
Und später kam die Gottesfriedensgebung (erst in Frankreich, ab 1090 im Hl. Röm. Reich) auf auf welche die Landfrieden folgten, ganz wage gesprochen die Vorläufer moderner Gesetze...
 
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