Rechtswissenschaften im 19. Jahrhundert

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Linda1014

Gast
Hallo!

Ich habe ein Problem: Ich muss eine Arbeit über Rechtswissenschaften im 19. Jahrhundert schreiben. In dieser Arbeit muss unter anderem auch die Frage "Weshalb erstarkte das Interesse an den Rechtswissenschaften gerade im 19. Jahrhundert so stark?" beantwortet sein.
Kann mir jemand möglichst schnell eine Antwort auf diese Frage geben?

Herzlichen Dank! :)
 
Hallo,

naja, im 19.Jhdt war einiges los, das mehr oder weniger mit den Rechtswissenschaften zu tun hatte. Ich denke am ehesten kommt man zu einem Schulenstreit zwischen (älteren) Vernunftrechtsschule und der damals aktuellen historischen Rechtsschule. Die historische Rechtsschule versteht das geltende Recht als Ergebnis eines Entwicklungsprozesses, das daher von den Umständen abhängig und nach Zeit und Ort verschieden ist. Da die nationale Ideologie anfang des 19.Jhdts. im vordringen war meinte die historische Rechtsschule im Anschluss an die Volksgeistlehre von Johann G. Herders, auch, dass jedem Volk ein "spezifisches Recht eigen ist, das als Teil der Kultur seines Volkes aus dessen gemeinsamen Bewußtsein, eben aus dem Volksgeist erwächst." (zitiert nach Hoke, Österreichische und Deutsche Rechtsgeschichte). Zur historischen Schule gehörten u.A. Savigny.

Der eigentliche Streit zwischen den Schulen entbrannte um die Kodifikationsfrage.

Vielleicht hilfts ja etwas weiter :)
 
Nun ja, das Interesse erstarkte nicht in allen Ländern, sondern hauptsächlich dort,wo entweder ein Umbruch stattfand oder sich neue Nationalstaaten konstituierten und damit auch eine Vereinheitlichung oder Neufassung des Rechtssystems notwendig war.
Dies waren in erster Linie Italien und das Deutsche Reich.
In Deutschland wurde damals das gesamte Zivil- und Strafrecht neu codifiziert und es entstanden so grundlegende Gesetze wie das BGB , HGB ,ZPO, StG, StPO.

In Frankreich ,wo der Code Napoleon bzw. Code Civil bereits eingeführt war und auch in England mit seinem tradierten Rechtssystem war das Interesse längst nicht so groß.

Da Neuschaffung diverser großer Nationalstaaten auch die Schaffung entsprechender Verfassungen notwendig machte ,waren ferner auch die Theorien der Verfassungs- und Staatsrechtslehre ein prägendes Thema der Zeit.
Wenn Du tiefer einsteigen willst und lne Unibibliothek in der Nähe hast,guck dort mal in den Regalen zum Thema Rechtsgeschichte.Da gibt es das eine oder andere Einführungstaschenbuch bzw.als Standardwerk Herrmann Conrad "Deutsche Rechtsgeschichte" Band 2
Für wen oder was mußt Du die Arbeit denn schreiben ?
 
Wie zaphodB. natürlich ganz richtig sagt, gilt das von mir gesagte nur für das deutsche Reich und Österreich, ich bin wohl einfach aus Gewohnheit von dieser regionalen Eingrenzung ausgegangen.
(An dieser Stelle danke für den Hinweis an zaphod, ab und an bemerkt man den eigenen Tunnelblick nicht mehr...)
 
Einen Teil der Antworten liefert die Tendenz zum "zentralisierten Einheitsstaat" - eine Hinterlassenschaft der Franz. Rev.
Recht und insbesondere Strafrecht waren aus damaliger Sicht auch ein wichtiges Band innerhalb des Staates. Wenn man hier eine genauere Arbeit schreiben will, lohnt es sich einmal die Sitzungen des Norddeutschen Bundes bzw. die Verhandlungen im Reichstag zur Entstehung des Strafgesetzbuches von 1871 bzw. des BGB von 1896(?) nachzulesen.
Insbesondere beim StGB bekommt man einen völlig anderen Blick. Juristen übersehen diese Komponenten gewöhnlich. Bei ihnen entsteht ein GEsetzbuch gleichsam aus einer intrinsischen Motivation der Rechtswissenschaft.
In der Politik und Geschichte dreht sich doch vieles aber immer um Macht, Machterhalt und Machtsicherung. Das Recht fügt sich in dieses System ein - mal besser, mal schlechter!
Grüße
 
Guter Hinweis, allerdings sind und waren sich die Juristen eigentlich immer der gesellschaftspolitischen Dimension der Gestzgebung bewußt.Im Gegensatz dazu bedenkt nur die Legislative oftmals nicht die Auswirkung ihres Tuns (besonders in den letzten Jahren )

Was die Intentionen der Legislative zur damaligen Zeit betrifft,so lohnt es sich auch in den Sammlungen "Motive zum BGB " bzw, "Motive zum StGB" nachzulesen . Dort hat man die Motive und unterschiedlichen Vorstellungen zu den einzelnen Vorschriften und Vorschriftengruppen niedergelegt. aber das geht dann schon sehr in die Tiefe.

Leider hat unsere Fragestellerin uns bisher nicht verraten, für was sie die Arbeit schreiben muss.
 
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