Das Reichskirchensystem wurde von Kaiser Otto I. eingeführt. Dazu hatte ihn die Tatsache gebracht, dass es zur starken Dezentralisierung der Königsmacht unter der Herrschaft von Konrad dem Franken und Ottos Vater, Heinrich I., gekommen war. Otto I. wollte seine Macht gegenüber den Lehensträgern festigen. Mitglieder der Hofkapelle wurden mit seiner Hilfe von den Domkapiteln zu Bischöfen ernannt. Nun hatte Otto königstreue Verbündete. Dazu erhielten die Bistümer Schenkungen, die aber im Obereigentum des Reiches blieben. Da ein geistliches Amt nicht vererbt werden konnte, kam es zu keiner Entfremdung der Güter von Reich und König.
Positiv für die Königs- und Zentralmacht des Reiches und die Mitglieder der Hofkapelle, aber negativ für Kirche und Religion.
Während die Zentralgewalt gefestigt wurde und die Partikulargewalten des Reiches ihre Macht nicht ausbauen konnten, kam es zu Entwicklungen von Missständen und zur Reformbedürftigkeit der Kirche. Hauptschwerpunkt ist die Simonie (Verkauf von geistlichen Ämtern an weltliche Adlige) und die damit verbundene Laieninvestitur.
Auch durch das Dictatus papae; welches den Inhalt hatte, dass der Papst eine Vorrangstellung inne hatte sowie seine Festlegungen, dass der Kaiser durch den Papst abgesetzt werden kann und der Papst selbst unrichtbar ist, kam es zum offenen Streit zwischen Kaiser und Papst. Direkt strit man sich wer nun geistliche Würdenträger einsetzten durfte. Der Kaiser (Laieninvestitur) oder der Papst (Investitur).
Indirekt kann man aber auch den Investiturstreit als Auseinandersetzung zwischen dem Machteinfluss des Kaisers und des Einflusses des Papstes ansehen. Wer war der oberste Herr? Der Kaiser mit seinem Reich und dem Gottesgnadentum oder der Papst, als erster Stellvertreter Gottes auf Erden.
Zurück zur Investitur:
Der Kaiser, Heinrich IV., wollte auf sein Recht (welches ihm durch das Reichskirchensystem gegeben war) nicht verzichten. Da dies seine geistliche Machtstütze war.
Der Papst schrieb dem Kaiser einen Mahnbrief:“...nur er (der Papst) kann Bischöfe einsetzten und einen Priester oder Mönch mit kirchlichen Ämtern bekleiden. Es ist ihm erlaubt Kaiser abzusetzen. Sein Anspruch darf von
Keinem angetastet werden....“ Heinrich IV. reagiert und verweist auf das Gottesgnadentum seiner Herrschaft:“....Du hast die Drohung gewagt, uns die königliche Gewalt zu nehmen, als ob wir von dir das Reich empfangen hätten, als ob in deiner und nicht in Gottes Hand Königtum und Kaisertum lägen....“Es kommt zur Absetzung des Papstes durch den Kaiser (ermöglicht Ottomanium) und zum Bannspruch des Papstes auf den Kaiser. Außerdem befreit der Papst die Untertanen des Kaisers vom Treueeid.
Aus diesem Konflikt geht der Kaiser, mit dem Gang nach Canossa, als Verlierer hervor. Außerdem musste der Kaiser sich danach den Thron zurückerkämpfen (Gegenkönig Rudolf von Schwaben).
Erst die Nachfolger der Beiden, Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II., brachten mit dem Wormser Konkordat die Lösung des Investiturstreites.
Die Laieninvestitur wurde verboten und der Kaiser hatte bei der nun freien Wahl eines Bischofs nur ein begrenztes Mitspracherecht. Aber der Kaiser hatte die Herrschaftsgewalt im Bistum und durfte den Bischof mit weltlichen Herrschafts- und Besitzrechten belehnen.
Das Kaisertum verlor die Auseinandersetzung, weil das Ottomanium aufgehoben wurde und das Reichskirchensystem zerbrach. Damit war die geistliche Machtstütze, für den Kaiser, verloren.