Reichstagsbrandverordnung

Die auf Grundlage von Artikel 48 der Weimarer Verfassung erlassene "Reichstagsbrandverordnung" ging über ihren angegebenen Zweck der "Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte" weit hinaus. Sie suspendierte die verfassungsmäßigen Grundrechte und begründete einen permanenten zivilen Ausnahmezustand, der es dem NS-Regime ermöglichte, Unterdrückungsmaßnahmen gegen Oppositionelle mit dem Schein von Legalität zu umgeben.

"Reichstagsbrandverordnung"
 
Zurück
Oben