Röm.Reich-warum Wahl nur für 1 Jahr?

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Gast

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Hallo liebe Geschichtskenner,

unsere Tochter ist in der 5.Klasse und hat inder Schule gerade das Thema "Die Römische Republik".

Folgende Frage soll in den Hausaufgaben beantwortet werden, die wir leider aus unserer vorhandenen Literatur nicht herauslesen können:

Warum werden Volkstribune und Magistrate nur für ein Jahr gewählt? Nenne
Vor- und Nachteile.

Es wäre super, wenn uns jemand weiterhelfen könnte. Bei uns ist von "damals" leider auch nicht mehr viel "hängengeblieben"....

Danke im voraus.
Gruß,
Martina
 
Als die republikanische Verfassung eingeführt wurde war Rom ein Stadtstaat.
Man hat sich an griechischen Vorbildern, wie der Athener Verfassung, orientiert, dort wurde auch nur für ein Jahr gewählt.

Das Territorium war anfangs, bis ins 3. Jhd v. Chr. auch sehr überschaubar, es entfielen lange Kommunikationswege.
Die Nachteile machten sich bei der ständigen Expansion bemerkbar, von Rom aus musste schliesslich das gesamte Mittelmeer aus regiert werden.
Nachteilig war auch daß es mitunter schwierig war eine Kontinuität in der Politik zu schaffen, die Amtsnachfolger hatten nicht unbedingt dieselben Ziele wie ihre Vorgänger.
 
Die Annuität ist neben der Kollegialität (der Ernennung von zwei Magistraten mit gleichen staatlichen Funktionen), dem Interzessionsrecht (dem Recht, gegen Entscheidungen eines ranggleichen Magistraten einzuschreiten) und dem Verbot, mehrere Ämter gleichzeitig zu führen ein wichtiges Prinzip der res publica. Allen zugleich war die Intention, eine Machtkumulation in einer Person wie zur Zeit der Königsherrschaft zu verhindern.

Nachteile wurden nicht nur, wie Secundus schon angesprochen hat, später in der Provinzverwaltung deutlich, sondern auch in der militärischen Kriegsführung, weshalb man schon sehr früh dazu überging, das imperium des jeweiligen Feldherrn durch den Akt der prorogatio zu verlängern oder ihn als Berater des neuen Befehlshabers bei den Truppen zu belassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die römische Ämterlaufbahn (cursus honorum) kennt zwei Prinzipien, die eine Machtanhäufung verhindern sollen: Die Annuität und die Kollegialität.

Die Annuität ist die Begrenzung des Amtes auf ein Jahr. Jedes Jahr werden die Posten der Konsuln, Prätoren etc. neu besetzt. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Mann ein Amt zu lange inne hat (eine sofortige Wiederwahl war übrigens nicht möglich) und so zuviel Macht anhäuft. Dies ist auch der Vorteil dieses Prinzips.
Der Nachteil liegt darin, dass eben keine wirklich Kontinuität in der Politik möglich ist. Das Beispiel des Tiberius Gracchus (133 v. Chr.) macht diese deutlich. Um einen Landreform durchzudrücken, musste er mit der Tradition brechen und stellte sich direkt im Anschluss an sein Volkstribunat zur Wiederwahl. Für seine politischen Gegner war dies ein schwerer Rechtsbruch. Sie verbreiteten das Gerücht, Tiberius Gracchus wolle sich zum König von Rom machen und hetzten den Mob gegen ihn auf. T. Gracchus wurde mit 300 seiner Anhänger erschlagen.

Die Kollegialität sollte ebenfalls die Macht eines einzelnen Magistrats (Beamten) beschränken. Jedem Magistrat wurde mindestens ein Kollege zur Seite gestellt, der dessen Entscheidungen mit einem Veto (lat. "Ich verbiete") belegen konnte. Dieses Verfahren hat jedoch in Extremsituationen wie im Krieg den Nachteil, dass es die militärische Führung schwächt. So unterlagen die Römer z.b. Hannibal am Trasimenischen See, weil das Kommando über das römische Heer von Tag zu Tag zwischen den beiden Konsuln wechselte. Beide Konsuln konnten sich jedoch nicht auf eine gemeinsame Taktik einigen und so hatte Hanibal relativ leichtes Spiel.
 
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