Römisches Bürgerrecht zur Zeit Neros

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Hallo,
Ich hätte eine Frage zum römischen Bürgerrecht. Konnte man das römische Bürgerrecht von Vater zum Sohn vererben? Wenn zum Beispiel ein Legionär der römischer Staatsbürger war ein Sohn bekam, wurde dieser automatisch zu einem römischen Staatsbürger?
 
Hallo,
Ich hätte eine Frage zum römischen Bürgerrecht. Konnte man das römische Bürgerrecht von Vater zum Sohn vererben? Wenn zum Beispiel ein Legionär der römischer Staatsbürger war ein Sohn bekam, wurde dieser automatisch zu einem römischen Staatsbürger?
Wenn es ein ehelicher Sohn war, dann ja.
Ein außereheliches Kind, das von einer Sklavin geboren wurde, war unfrei, auch wenn sein Vater römischer Bürger war.

Wenn ein Kind in einer ehelichen Verbindung geboren wurde, war die Sache geritzt, und das Kind besaß automatisch das römische Bürgerrecht......wenn , ja wenn der Vater das Kind als sein eigenes akzeptierte.

Wenn der Verdacht bestand, dass eventuell noch weitere Väter in Betracht kamen, konnte der Vater die Vaterschaft zurückweisen. Auch wenn das Kind schwächlich war, krank war oder geistig behindert konnte der Vater auch die Vaterschaft zurückweisen.
 
Es ist tatsächlich gar nicht so einfach, weil da mehrere Aspekte eine Rolle spielen. Wenn ich das richtig überblicke:

- Ein Kind aus einer Ehe nach römischem Recht erhält das Bürgerrecht.
- Zur ordentlichen Ehe gehört, dass Mann und Frau ein römisches Bürgerrecht besitzen.
- Soldaten in der römischen Armee durften nicht heiraten.

Das heißt, wenn der Legionär aus dem Militärdienst entlassen wird, anshcließend eine "Römerin" heiratet und dann ein Kind bekommt, ist die Lage einfach. Was aber auch oft genug vorgekommen sein dürfte, dass der Legionär im schönen Gallien stationiert ist, ein Wort zum anderen führt und er sich in einer 5-jährigen Beziehung und als Vater von drei Kindern wiederfindet. Dann ist die Frage, inwiefern man das alles noch nachträglich über Verwaltungswege regeln kann. Laut wikipedia wären da sogar die Auxiliarsoldaten im Vorteil gewesen.

Ehe im Römischen Reich – Wikipedia
 
Die Frau musste keine Römerin sein, nur das Recht haben, einen Römer zu heiraten. Und ob das in Neros Zeit noch beachtet wurde, wäre zu prüfen.

Legitime Kinder aus der Zeit vor dem Militärdienst blieben natürlich legitim, während Ehen beim Eintritt ins Militär automatisch geschieden wurden.

Mitunter wurden Kinder schon bei der Entlassung aus dem Militär legalisiert. Bei Nichtrömern aus den Auxiliartruppen wurde das Bürgerrecht auch schon mal auf ein oder zwei Kinder beschränkt. Mir fallen zwar nur Belege aus späterer Zeit ein, aber oft wird ja irgendwann legalisiert, was sowieso passiert.
 
Das müsste bei Kunkel (Rechtsgeschichte) stehen. Ich erinnere mich dunkel, dass es der Versorgung der Frauen diente, die so zu den Eltern zurück kamen. Vielleicht kam es auch auf die Art der Eheschließung an. Ich habe gerade keine Zeit, aber ich hatte mir schon länger aufgeschrieben, mich damit zu beschäftigen.
 
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