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Hallo,
Ich hätte eine Frage zum römischen Bürgerrecht. Konnte man das römische Bürgerrecht von Vater zum Sohn vererben? Wenn zum Beispiel ein Legionär der römischer Staatsbürger war ein Sohn bekam, wurde dieser automatisch zu einem römischen Staatsbürger?
Ich hätte eine Frage zum römischen Bürgerrecht. Konnte man das römische Bürgerrecht von Vater zum Sohn vererben? Wenn zum Beispiel ein Legionär der römischer Staatsbürger war ein Sohn bekam, wurde dieser automatisch zu einem römischen Staatsbürger?