"In NRW läuft das so: du gehst zum jeweiligen Landesamt, bekommst eine kurze Schulung über Sondengehen und Magnetangeln. Dann kannst du die Felder, die du ablaufen möchtest markieren. Dazu gehst du erst mal zu den Besitzern (empfohlen ist, ggf. auch mit den Pächtern zu sprechen), wenn die die Erlaubnis geben, kennzeichnest du die Felder auf einer Karte und reichst diese beim Landesamt ein, das Landesamt prüft dann, ob bekannte Bodendenkmale dort liegen und gibt dir für ein Jahr die Erlaubnis, zu sondeln. Wenn die sehen, dass du gewissenhaft arbeitest (Funde einreichst, die eingereichten Funde nachvollziehbar lokalisiert sind (Koordinaten), werden die Zeiträume verlängert und irgendwann bekommst du ggf. sogar Aufträge vom Landesamt, bestimmte Untersuchungsflächen abzugehen. Das dürfte aber in allen Bundesländern ähnlich geregelt sein.
Was die Funde anbelangt: Die legst du dem Landesamt zur Ansicht vor, modernen Metallschrott aus dem 20. und 21. Jhdt. musst du natürlich nicht vorlegen, obwohl mir Fälle bekannt sind, wo erfahrene Sondengänger Dinge als modernen Metallschrott eingeordnet haben, diese trotzdem dem Landesamt vorgelegt haben, und sich herausstellte, dass das ältere archäologische Artefakte waren.
In der Regel bekommst du alles, was du dem Landesamt vorlegst, auch wieder zurück. In NRW greift dann die Regel, dass du hälftig mit dem Besitzer (nicht dem Pächter) teilen musst (sofern der Besitzer daran Interesse hat - sobald es monetär interessant wird, werden wohl die meisten Besitzer Interesse haben. Das Landesamt behält wissenschaftlich wertvolle Funde ein. Es kann aber durchaus sein, dass man selber auch Funde macht, die einen Marktwert im niedrigen dreistelligen Bereich haben, wo das Landesamt sagt, dass du sie behalten kannst, weil sie aus Sicht des Landesamtes nicht wissenschaftlich relevant sind (sie sind im ja dann dennoch bekannt). Zumindest in NRW ist es so, dass du als Finder entscheiden darfst, ob du namentlich erwähnt wirst, oder nicht (Publikationen, Austellung im Museum)."