Seit wann ist Vergewaltigung ein Verbrechen?

Nakharar

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Anscheinend wurde die Vergewaltitung ja nicht immer schon als Verbrechen bestraft, teilweise gilt das auch für die Moderne. So wird in vielen Ländern dem Opfer eine Mitschuld gegeben oder das Verbrechen gar ganz der Frau (angeblich hat sie den Täter animiert, aufreizende Kleidung etc.) zugeschrieben. Vergewaltigung in der Ehe ist in der BRD erst seit 1997 (!) ein Verbrechen.
Nun zielt meine Frage auf die Geschichte des Straftatbestands der Vergewaltigung. Das älteste mir geläufige Gesetz stammt aus dem Buch Deuteromium:
22,23 Wenn ein Mädchen, eine Jungfrau, einem Mann verlobt ist, und es trifft sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr, 22,24 dann sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sie steinigen, daß sie sterben: das Mädchen deshalb, weil es in der Stadt nicht geschrein hat, und den Mann deshalb, weil er die Frau seines Nächsten geschwächt hat. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. - 22,25 Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Feld trifft, und der Mann ergreift sie und liegt bei ihr, dann soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, allein sterben. 22,26 Aber dem Mädchen sollst du nichts tun, das Mädchen hat keine Sünde [begangen] [zum] Tode. Diese Sache ist vielmehr so, wie wenn ein Mann sich erhebt gegen seinen Nächsten und ihn totschlägt. 22,27 Denn er hat sie auf dem Feld getroffen. Das verlobte Mädchen schrie, aber niemand war da, der es rettete.
Gibt es noch ältere Gesetze?
 
Das älteste mir geläufige Gesetz stammt aus dem Buch Deuteromium:
Gibt es noch ältere Gesetze?

Man muss bei solchen Zitaten immer zweimal hingucken: Strafbar ist die Vergewaltigung einer Verlobten; das Gleiche gilt für eine verheiratete Frau und für eine Jungfrau, aber nicht analog für jede andere Frau!

Und was heißt Strafe? Das Zitat geht in Vers 28/29 so weiter: "Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also, <sup></sup><sup></sup> so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum daß er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang."

Das Verbot gilt natürlich erst recht nicht für Fremde (4. Mose 31, 14 ff.): "Und Mose ward zornig über die Hauptleute des Heeres, die Hauptleute über tausend und über hundert waren, die aus dem Heer und Streit kamen, und sprach zu ihnen: Warum habt ihr alle Weiber leben lassen? [...] So erwürget nun alles, was männlich ist unter den Kindern, und alle Weiber, die Männer erkannt und beigelegen haben; aber alle Kinder, die weiblich sind und nicht Männer erkannt haben, die laßt für euch leben."

Oder noch die Greueltat der Benjamiter, die einen Mann verfolgen und wie folgt "abgelenkt" werden (Richter 19, 24 ff.): "Siehe, ich habe eine Tochter, noch eine Jungfrau, und dieser ein Kebsweib; die will ich herausbringen. Die mögt ihr zu Schanden machen, und tut mit ihr, was euch gefällt; aber an diesen Mann tut nicht solche Torheit. Aber die Leute wollten ihm nicht gehorchen. Da faßte der Mann sein Kebsweib und brachte sie zu ihnen hinaus. Die erkannten sie und trieben ihren Mutwillen an ihr die ganze Nacht bis an den Morgen; und da die Morgenröte anbrach, ließen sie sie gehen."

(Textfassungen nach Bibel-Online.NET)
 
In der griechisch bzw römischen Antike hing die juristische Beurteilung einer Vergewaltigung vom sozialen Status einer Frau ab. Die Vergewaltigung der eigenen Sklavin war straffrei, da sie das „Ding“ des Besitzers war und keine Rechte besaß. Eine Anklage wurde jedoch erhoben, wenn eine andere Sklavin mißbraucht worden war. Schließlich war dies „Sachbeschädigung“.
Wurde eine „freie“ Frau vergewaltigt, geriet diese oft in eine gesellschaftliche Isolation. Es wurde mit Ehebruch gleichgesetzt, da dem Gatten nicht die Legitimität der Erben gegeben war.

Es bibt das Buch http://www.amazon.de/Vergewaltigung...=sr_1_5?ie=UTF8&s=books&qid=1218538532&sr=1-5Vergewaltigug in der Antike von Georg Doblhofer.

Außerdem ein Artikel über sexuelle Kindesmißhandlung in der Geschichte http://www.aktiv-gegen-sexuelle-gewalt.de/missbrauch/geschichte.htm
 
Wurde eine „freie“ Frau vergewaltigt, geriet diese oft in eine gesellschaftliche Isolation. Es wurde mit Ehebruch gleichgesetzt, da dem Gatten nicht die Legitimität der Erben gegeben war.

Nicht zu vergessen die Erzählung von der Vergewaltigung der Lucretia. Die Tat an ihr wird einerseits der Sühne wert erachtet, ihre Selbsttötung aber sehr positiv hervorgehoben.
 
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