1.1.
Pufendorf verglich das Reich mit den Staatsformen der Staatsformenlehre und dem Souveränitätsbegriff von Bodin. Dabei wies er nach, dass sich das Reich keiner Staatsform zuordnen liess und auch mit der Souveränitätslehre von Bodin (es kann nur einen Souverän geben) nicht vereinbar war. Mit der Bezeichnung "irreguläres Monstrum" ist im Grunde nur die andere Seite von Einzigartigkeit/Staat sui generis/ etc. umschrieben. Aber der polemische Begriff liess sich eben auch als einen Angriff auf die Legitimtät des Reiches verstehen und so zog sich Pufendorf den Zorn der Wiener Hofkanzlei zu.
2.
Im Reich wurde die Souveränität gemeinsam vom Kaiser und den Ständen ausgeübt. Wahrscheinlich ist das mit "Mitglied" gemeint.
3.
Montesquieu sah hierin ein Prinzip der vertikalen Gewaltenteilung verwirklicht. Im Esprit des Lois bezeichnet er das Reich ausdrücklich als République fédérative d’Allemagne.
Das mit der Hofkanzlei finde ich ja interessant. Generell finde ich es faszinierend wie unterschiedlich die Haltung gegenüber dem Reich sein kann. Heute wird ja gern der "Absolutismus" verteufelt.
Freilich findet man eine Kritik daran schon bei Mirabeau, wobei bei ihm zwischen Absolutismus und Despotismus schwer zu unterscheiden ist.
Könnte man sagen, dass Pufendorf aber eben der Absolutismus sozusagen als Ideal vorschwebte? Das macht ja gerade einleuchtend, dass just das aufstrebende Kurbrandenburg, wo der Große Kurfürst nach damaligen Maßstäben den Absolutismus durchgesetzt hatte, den Staatsrechtler an sich zog.
Kennt man genaue Aussagen der Hofkanzlei als Illustration dazu, was man sich unter "Zorn" vorstellen darf?
2.
Das meint man wohl mit dem Passus "Kaiser und Reich".
Bei allen Partizipationsmöglichkeiten der reichsständischen Untertanen, lag doch in erster Linie der Zugriff auf die Souveränität des Reiches - kann man das so nennen ? - bei den Kurfürsten, gefolgt von den geistlichen und weltlichen Reichsfürsten. Bei allen Zugeständnissen an dieselben, spielten die Reichsstädte von der politischen Einflussmöglichkeit doch nur eine ganz kleine Nebenrolle zur Betrachtungszeit (und zuvor eine noch geringere).
3.
War das Werk dann im HRR darum eher geduldet oder wurde es dennoch als Teufelszeug angesehen.
Mit der Bezeichnung "République fédérative d’Allemagne" liegt ja Montesqieu auch nicht soweit weg von der heutigen Einordnung als Adelsrepublik.