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Dazu muss man der Leute erstmal a) habhaft werden und ihnen b) die individuelle Schuld auch nachweisen. Es stand den Leuten ja nicht auf die Stirn geschrieben, dass sie an Kriegsverbrechen beteiligt waren.Bei den Nürnberger Prozessen hätte man sich auch um die SS und andere Naziverbrecher und nicht nur um die Naziprominenz kümmern sollen, die hätten alle schon damals vor Gericht gehört.
Ich weiß, dass die Stasi Beteiligte am Massaker von Oradour wissentlich schützte. Aber ob es nahtlose Übergänge von der GeStaPo in das MfS gab, das weiß nicht. Jedenfalls war die GeStaPo als Apparat viel kleiner als der des MfS und bedurfte immer der operativen Unterstützung der regulären Polizeien.Viele Naziverbrecher aus der Gestapo gingen dann in der DDR in die Stasi
Ob viele SSler in die neugegründeten Parteien gingen, weiß ich nicht. Ich weiß, dass mein Großonkel, der (wann eingetreten, weiß ich nicht) in der NSDAP war, nach dem Krieg zur CDU wechselte (laut Aussage, die meine Großtante mir gegenüber Ende der 1990er Jahre tätigte, war er 1945 Kommandant der Festung Babelsberg (genau, da, wo die UfA saß), keine Ahnung, ob das stimmt, einen hohen militärischen Rang hatte er meines Wissens nicht). Aber auch in SPD und FDP fanden sich ehem.(?) Nazis wieder. Die Frage ist halt, ob das (noch immer) Gesinnungsnazis waren.und viele Naziverbrecher aus der SS im Westen in die neugegründete CDU.
Im Nachkriegsdeutschland standen Moral und lebenswirkliche Notwendigkeiten einfach in einem schwer auflösbaren Widerspruch zueinander.
Aber ob es nahtlose Übergänge von der GeStaPo in das MfS gab, das weiß nicht.
Also eher als Inoffizieller denn als hauptamtlicher Mitarbeiter?Es ist zwar kein nahtloser Übergang, aber mit der Richtlinie Nr. 21 aus 1952 ordnete Mielke an, ehemalige Gestapo-Angehörige als "geeignete Personen zur geheimen Mitarbeit" anzuwerben. Dabei dürfte allerdings auch eine Rolle gespielt haben, dass die Gestapo-Angehörigkeit auch als Druckmittel bei der Anwerbung eingesetzt werden konnte.
Also eher als Inoffizieller denn als hauptamtlicher Mitarbeiter?
Solche Verbrechen verjähren doch nicht, also selbst wenn der Mann 90 oder älter sein sollte, sollte er noch vor Gericht kommen und verurteilt werden.
Es ist sowieso ungerecht, dass er sein ganzes Leben in Freiheit genießen durfte, ein Leben das seine Opfer nicht mehr hatten.
Den größten Fehler den die Allierten damals gemacht haben, ist, nicht Nazis wirklich zu bestrafen, das was die "Entnazifizierung" nannten war ein Witz.
Der onkel meiner Mutter war in der SS, der wurde nur ein paar Wochen eingesperrt und bekam ein paar Filme über den Holocaust gezeigt, also Videos mit den KZ Leichen.
Dann taten die Täter so als seien sie reuig und wurden entlassen. Unfassbar.
Bei den Nürnberger Prozessen hätte man sich auch um die SS und andere Naziverbrecher und nicht nur um die Naziprominenz kümmern sollen, die hätten alle schon damals vor Gericht gehört.
Viele Naziverbrecher aus der Gestapo gingen dann in der DDR in die Stasi und viele Naziverbrecher aus der SS im Westen in die neugegründete CDU.
Nicht deshalb. Und die bloße Anwesenheit führt auch zu keiner Mordanklage. Die juristische Kausalkette wurde in den Prozessen gegen die RAF entwickelt. Danach konnte man die Nazi-Mörder nicht mehr so einfach laufen lassen....Deshalb entschied man bei den noch stattfindenen Prozessen das schon die pure Anwesenheit ein Verbrechen an sich darstellt.....
Es waren 185, die angeklagt wurden, von denen 35 freigesprochen wurden. Als viele würde ich das nicht bezeichnen.Übrigens, die Nürnberger Prozesse urteilten nicht nur die Hauptkriegsverbrecher ab, sondern auch viele andere 0b SS oder Wehrmacht, deshalb ist deine Aussage so nicht richtig.
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Ursi hat schon vor ein paar Jahren eine überaus sehenswerte BBC- Doku zu Auschwitz eingestellt, die auf Shoah.com und Youtube noch vorhanden sein müsste. In der Folge "Verbrechen und Korruption" kam unter anderem ein SS- Mann zu Wort, der nicht zum eigentlichen Wachpersonal gehörte, dafür aber Devisen und geraubte Habseligkeiten katalogisieren musste und sich dabei schamlos bediente. Dieser übrigens durchaus nicht unsympathische Zeitgenosse wurde niemals zur Verantwortung gezogen, verbrachte als Kriegsgefangener in GB eine leichte Zeit und machte in der BRD Karriere, während etliche Opfer für Jahre traumatisiert waren. Es war gar nicht so ungewöhnlich, dass Holocaustüberlebende im Nachkriegsdeutschland in Entschädigungsfragen genau mit den gleichen Sachbearbeitern zu tun hatten, die ihnen alles abgenommen hatten. In den späten 80er Jahren sickerte durch, dass die Witwe Roland Freislers Beamtenpension bezog, denn der Ehemann, als Staatssekretär des Justizministeriums bei der Wannseekonferenz und Vorsitzender des Volksgerichtshofes hätte in der BRD ja vermutlich die Karriere fortgesetzt. All die Globkes und Filbingers wurden nie zur Rechenschaft gezogen. Etliche Mediziner wie Mengeles Doktorvater Verschuer machten nach 1945 den selben Kram weiter. Der renommierte Jurist Fritz Bauer hatte starke Zweifel an der deutschen Justiz, weshalb er Informationen über den Verbleib Eichmanns an den Mossad weitergab, ohne deutsche Behörden einzuschalten.
Im Osten müssen Soldaten, Eisenbahner und Beamte so manches mitbekommen haben, aber es war ja nicht so, dass jeder kleine Mitläufer unter Generalverdacht gestellt oder kriminalisiert worden wäre. Die aber, die tatsächlich vor Gericht gestellt wurden, wollten keine Verantwortung übernehmen. Hätten sie nicht getan, was befohlen wurde, wären sie selber dran gewesen, behaupteten sie, und es gab manche in der BRD, die sagten, "mal müsse doch endlich Schluss sein".
Quelle?Deshalb entschied man bei den noch stattfindenen Prozessen das schon die pure Anwesenheit ein Verbrechen an sich darstellt.
Quelle?
Wer außer Dir behauptet das noch?
Erst einmal muss ein Verbrechen nachgewiesen werden und eine persönliche Schuld festgestellt werden.
Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt kaum mehr möglich. Deshalb entschied man bei den noch stattfindenen Prozessen das schon die pure Anwesenheit ein Verbrechen an sich darstellt...
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(Quelle : Prozess Demjanjuk, br.de aus 2011)
Dieses juristische Neuland wurde das erste Mal im Demjanjuk Prozess angewandt. Sie gingen davon aus das ein Wachmann automatisch Mordhelfer war (Quelle : Prozess Demjanjuk, br.de aus 2011)
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