hatl
Premiummitglied
@Traklson ,
Du zitierst hier irgendwas von dem Du meinst der Beitragsschreiber habe dies als Link vielleicht gemeint.
Und dann ist es auch noch sachlich falsch.
Es ist wohl nützlicher die Begründung des Urteils des BGH zur Ablehnung der Revision zu lesen, als irgendwas was vielleicht irgendwer, der nicht selber verlinken will, gemeint haben könnte.
Ein Mindestmaß an Niveau darf man einfordern.
Du zitierst hier irgendwas von dem Du meinst der Beitragsschreiber habe dies als Link vielleicht gemeint.
Und dann ist es auch noch sachlich falsch.
Das Gericht ging nicht davon aus, dass er "automatisch Mordhelfer" war, sondern dass er in vollem Bewusstsein der Vorgänge, diese Taten durch sein Handeln unterstützte um sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.Es ging davon aus, dass ein Wächter im einem Lager wie Sobibor automatisch Mordhelfer war.
Es ist wohl nützlicher die Begründung des Urteils des BGH zur Ablehnung der Revision zu lesen, als irgendwas was vielleicht irgendwer, der nicht selber verlinken will, gemeint haben könnte.
Ein Mindestmaß an Niveau darf man einfordern.