Strupanice
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Du schreibst: das Bürgerrecht konnte nur erwerben, wer Hauseigentum und Besitz in der Stadt nachwies, Steuern und Abgaben leistete und dem Wehrdienst bei der Verteidigung der Stadt nachkommen konnte.
Klingt für mich auch irgendwie nicht nach der gesuchten "Freiheit". Aber wahrscheinlich sah man dieses Thema im Mittelalter ganz anders, frei sein in unserem heutigen Verständis gab es ja damals noch nicht.
Der Vollbürgerschaft ging ein gewisser Prozess voraus. Entweder war man Kind eines Bürgers, man heiratete in eine Bürgerfamilie ein, oder man wurde als Handwerker in eine Innung der Stadt aufgenommen, erst als Lehrling, dann als Geselle und schließlich nach abgelegter Meisterprüfung als Meister. In der Regel konnte der Anwärter nun erst das nötige Bürgergeld aufbringen, wenn das nicht die ebenfalls notwendigen Bürgen, die man zur Bürgeraufnahme benötigte, bezahlten.
Gewisse Vorstufen der Bürgerschaft war die sogenannte Schutzbürgerschaft, dh. man hatte nicht alle Rechte, durfte sich aber in der Stadt aufhalten und sein Handwerk ausüben.
Die Atraktivität der meisten Städte war allerdings sehr bescheiden, da 70% aller Städte nicht mehr als 300-500 Einwohner hatten und der Haupterwerb dieser Städte in der Landwirtschaft lag, also die meisten Bürger vor allem oder sogar ausschließlich Bauern waren. Nur dass hier nicht der Grundherr die Einnahmen hatte, sondern der Stadtrat, wenn er denn die nötigen Rechte dazu hatte, was auch nicht bei jeder Stadt gleich stark ausgeprägt war. Manche Städte unterstanden mit den meisten Rechten dem jeweiligen Landesherren. Nur die größeren Städte konnten sich nach und nach von diesem eigenständig machen.