Ständische Eximinierung bei Kantonspflicht?

Scarlett

Mitglied
mich verwirrt :red::rotwerd: obiger ausdruck im bezug auf das preuß. kantonsystem "etwas".. bedeutet dies, dass die oberen stände von d. kantonspflicht ausgenommen waren??

und desweiteren schreibt der autor, das kantonsystem stünde im widerspruch zu den "strukturprinzipien der feudal-ständ gesellschaft". kann bitte jemand erklären, warum??

quelle: h. harnisch: preuß kantonsystem und ländliche gesellschaft

p.s. ja, die fnz ist nicht so mein spezialgebiet. *räusper*
 
und desweiteren schreibt der autor, das kantonsystem stünde im widerspruch zu den "strukturprinzipien der feudal-ständ gesellschaft". kann bitte jemand erklären, warum??

So ganz klar ist mir der Satz vom "Widerspruch" auch nicht, denn immerhin blieb der ständische Charakter ja durch die Exemtion von Adel und Klerus erhalten.

Näheres zur Rolle des Adels im Militär des 18. Jh. auch hier: Militär und preußischer Adel.
 
ich denke, der Widerspruch besteht in der Überlagerung zweier Aufteilungen des Territoriums.

- Einer alten (lokal-feudalistisch strukturierte) Herrschaft - jedenfalls über Unfreie.
- Eine neue, rein resourcen-orientierte des Staates.

Da die Kantone (5000 Haushalte) den "Bedarf" eines Regiments decken sollten, werden sie möglicherweise auch die Gebietsgrenzen kleinerer Herrschaften misachtet haben...
 
das kantonsystem hat in die - alten - rechte des adels eingegriffen, indem der staat für sich die menschlichen ressourcen beanspruchte und die herrschaftsrechte des adels im damit im grunde umging. wenn ich das recht verstanden habe.
 
das kantonsystem hat in die - alten - rechte des adels eingegriffen, indem der staat für sich die menschlichen ressourcen beanspruchte und die herrschaftsrechte des adels im damit im grunde umging. wenn ich das recht verstanden habe.

So wird es wohl sein!
Christopher Clark (Preußen, 2007, S. 123 ff. [127]) hält dieses auch für die eigentliche "Zäsur" im Verhältnis von König und Adel, wobei letzterem allerdings die Zustimmung quasi "abgekauft" wurde durch die Monopolisierung des Offiziersstandes für den Adel, sprich: durch "die Aufsicht auf ein Gehalt, das einen höheren Lebensstandard ermöglichte, als viele adelige Haushalte ihn sich leisten konnten, eine enge Verbindung mit dem Ansehen der Krone, und den Statusgewinn, der mit einer ehrenhaften Berufung verbunden war, die aristokratische historische Konnotationen hervorrief".
Für Hans-Ulrich Wehler (Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 1, S. 244 ff. [249]) entstand damit eine neue Art des Feudalismus: Im "persönlichen Treueverhältnis" des Offizierskorps (der O.-Kaste) zum Monarchen und im Eid auf ihn "lebte, geschickt ausgenutzt, die Beziehung zwischen Lehnsherr und Vasall fort" - übrigens im Verein "mit materiellen Vorteilen, welche die Legende von der altpreußischen Sparsamkeit völlig heruntergespielt hat."
 
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