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Was ist ein "Kirchenbann"?
Ich mein, was für erlebte Konsequenzen zog ein solcher nach sich?
Und somit für die Menschen des Mittelalters Verdammnis.Ausschluss von den Sakramenten: Beichte, Kommunion, Firmung, Eheschließung, Letzte Ölung.
In welchen Fäden wird das behauptet?Gleichwohl wird in anderen Fäden immer wieder betont, die Kirche hätte keine weltliche Macht inne,
Und woran, wenn man fragen darf?aber jetzt, in diesem Fall, wird es besonders deutlich, dass sie doch bestimmte, was Recht und was Unrecht zu sein hat.
Sofern du von Kirche im Singular sprichst absolut falsch,Denn natürlich hat sie damals und bis weit in das 20. Jahrhundert die moralische Schnur vorgegeben – dass man nicht immer auf sie hörte, steht auf einem anderen Blatt.
Was genau hatte ihr DIE KRICHE als ganzes, nicht etwa die zur englischen Partei gehörenden Kleriker denn vorgegeben?Jedenfalls war sie hier stark genug, eine junge Frau zum Tode zu verurteilen, nur weil diese es gewagt hatte, sich nicht so zu verhalten, wie von der Kirche vorgegeben.
Die Kirche hatte in dem Maße Macht Gesetze zu erlassen, in dem sie es schaffte sich die Rolle weltlicher Herrschaften anzueignen.Das weiß ich, nur gibt es in diesem Forum Beiträge, die die Rolle der Kirche als höchste moralische Instanz negierten oder kleizureden versuchten, so nach dem Motto: Kirche hätte keine Macht, Gesetze zu erlassen, das war nur den jeweiligen Herrschern vorbehalten.
Verzeihung, was ist das für eine schräge Logik?Formal ist das natürlich richtig, praktisch aber nicht, denn der Vogt in Rouen hatte nach dem Urteil in von der Kirche geführten Inquisitionsprozess keine Wahl: Er musste Jeanne auf dem Scheiterhaufen verbrennen lassen.
Ein kleiner Tipp:Dem ist jetzt vielleicht so, aber wie war die Situation damals? Hier habe ich in “Corpus iuris canonici (Gratians Decretum) cum Glossis Joh. Teutonici”, erschienen in Venedig im Jahr 1525, auf Folio 45 etwas über “virili veste” gefunden. Ich kann kein Latein, aber was dasteht, ähnelt schon dem Spruch in 5 Mose 22,5 aus dem Alten Testament aus – siehe den roten Pfeil im Bild.
SI qua mulier suo proposito vtile iudicans, vt virili veste vtatur, propter hoc virilem habitum imitetur: anathema sit.
"Wenn eine Frau es für ihre Zwecke als nützlich erachtet, Männerkleider zu tragen und sie aus diesem Grund männliches Aussehen imitiert, sei sie ausgeschlossen."
Gibt es ja auch. Siehe Johanna von Orleans. Auch hatten wir in diesem Forum mal den Fall einer frühmittelalterlichen Pilgerin diskutiert, die in Männerkleidern reiste, um sich vor Übergriffen zu schützen. Leider finde ich den Faden gerade nicht.Wenn sie dafür bestraft werden konnten, dann müsste sich ja auch ein Beleg dafür finden.
Nochmals: Ich halte ein solches explizites Verbot für überflüssig. Wenn das Tragen von Männerkleidern allgemein geahndet werden konnte, musste eine Norm nicht eigens bestimmte Kleidungsstücke unter Strafe stellen. Den Frauen wäre allgemein vorenthalten, was zur jeweiligen Herrenmode gehörte.Es müsste sich auch wenigstens ein Beleg dafür finden, das eine Frau für das Tragen von Hosen bestraft wurde. Wenn es tatsächlich illegal- und nicht bloß ungebührlich oder unschicklich für Frauen war, Hosen zu tragen, wenn das tatsächlich ein Straftatbestand war- Ja dann müsste sich doch wenigstens eine Kleiderordnung unter den unzähligen Ordnungen finden, die das tatsächlich verbietet.
Nein, Poitier und Rouen verkörpern zwei zeitlich parallele Positionen von Klerikern, und nicht Positionen "der Kirche".Auch diese Urteile sind Positionen der Kirche - ändert sich die politische Situation, ändert auch die Kirche mitunter ihre Meinung.
Gibt es ja auch. Siehe Johanna von Orleans. Auch hatten wir in diesem Forum mal den Fall einer frühmittelalterlichen Pilgerin diskutiert, die in Männerkleidern reiste, um sich vor Übergriffen zu schützen. Leider finde ich den Faden gerade nicht.
Um sich von Übergriffen zu schützen, hatte das auch Jeanne angegeben – es hat ihr nichts genutzt.Auch hatten wir in diesem Forum mal den Fall einer frühmittelalterlichen Pilgerin diskutiert, die in Männerkleidern reiste, um sich vor Übergriffen zu schützen.
Eben. Diese Norm war offenbar so bekannt, dass es, außer im kanonischen Recht, auf das im ersten und zweiten Prozess gepocht wurde, gar nicht kodifiziert werden musste. Dass ist ein wenig wie heute die Nacktheit in der Öffentlichkeit: Sie ist nicht explizit verboten, dennoch wird man abgeführt und ggf. bestraft, wenn man nackt in einer Fußgängerzone spaziert. Begründung heute: Erregung öffentlichen Ärgernisses. Bei Wiederholung kann man auch ins Gefängnis wandern. Das gilt vor allem für Männer, bei (jungen) Frauen ist man nachsichtiger.Wenn das Tragen von Männerkleidern allgemein geahndet werden konnte, musste eine Norm nicht eigens bestimmte Kleidungsstücke unter Strafe stellen.
Nach meinem Verständnis sind Bischöfe schon die Kirche – auch der Papst ist offiziell nur der Bischof von Rom. Sie alle sind bestimmend, ohne sie läuft nichts in der Kirche.Nein, Poitier und Rouen verkörpern zwei zeitlich parallele Positionen von Klerikern, und nicht Positionen "der Kirche".
Auch beim dritten Mal waren die Bischöfe gegen Jeanne eingestellt, aber beugten sich dem politischen Druck und sprachen sie frei.* Im allen Prozessen haben Bischöfe im Namen der Kirche Recht gesprochen – so wie heutige (weltliche) Richter in Namen des Volkes urteilen.In Poitier war der Klerus beauftragt, Johannas Rechtgläubigkeit und Charakter zu begutachten, und (vereinfacht gesagt) ein Urteil darüber zu fällen, ob es in Ordnung ging, was sie sich vorgenommen hatte.
Vor allem Jolanthe von Aragón machte durchaus Druck auf die Kommission, sie hatte das politische Potential der Jungfrau erkannt; aber der Klerus ließ sich auch durchaus Zeit mit der Begutachtung. Die Bischöfe in Karls Umfeld waren nicht begeistert von der Idee, dass ein dahergelaufenes Bauernmädchen, das nach damaliger Lesart leicht eine Häretikerin hätte sein können, am Hof des Dauphins eine solch eminente Stellung einnehmen sollte. Sie waren tendenziell ebenfalls voreingenommen gegen Johanna – urteilten aber zu ihren Gunsten.
Ja, dennoch argumentierten sie mit dem kanonischen Recht – die Form wurde gewährt und auf die kam es an.Das Inquisitionsgericht, dem Pierre Cauchon vorsaß, war eine immens tendenziöse Veranstaltung, die sich mit dem kanonischen Recht den Hintern abwischte.
Ja, deswegen wurde der Prozess - außer am Anfang - bald nicht mehr öffentlich geführt.Die erhaltenen Prozessakten lassen auf geradezu tragikomische Weise erahnen, dass der gute Bischof mit seinem Latein am Ende und ihm jedes Mittel Recht war, die von Bedford bestellte Verurteilung zu erreichen.
Nichts mit "Kirche-ändert-Meinung" zu tun? Ich habe oben gezeigt – auch auf deinen Beitrag hin, in dem du davon schriebst, die Bischöfe im dritten Prozess hätten eigentlich keine Lust gehabt, Jeanne freizusprechen -, dass in allen Prozessen der politische Druck Urheber für die Urteile war.Johannas Rehabilitation hat nichts mit "Kirche-ändert-Meinung" zu tun, sondern beseitigte ein offenkundiges Unrecht.
Diese 3 % muss man relativieren. Rouen liegt in der Normandie, die zu diesem Zeitpunkt wieder in englischer Hand war oder besser gesagt: In Hand der Anglonormannen - Wilhelm der Eroberer stammte aus der Normandie. Heinrichs V. Wappen enthielt je zu Hälfte französische Lilien und normannische/englische Löwen. Der Wappen seines Sohnes Heinrich VI., der eine französische Mutter hatte und seit 1429 auch König von Frankreich war, hatte zu ¾ französische Lilien und nur zu ¼ die englischen Löwen.Außerhalb des englischen Machtbereichs – ungefähr 3% des europäischen Kontinents – wäre sie höchstwahrscheinlich nicht einmal vor Gericht gestellt, geschweige verurteilt worden.
Mit Ausnahme der Hildegund von Schönau und Euphrosyne sind alle anderen Fälle in der Antike gewesen, zum Teil noch bevor das Christentum das Sagen hatte."Geschichten von Frauen, die als Männer verkleidet in ein Kloster eintraten, waren im Mittelalter ein beliebtes Motiv in Heiligengeschichten, so wird Ähnliches von einer Euphrosyne in Alexandria erzählt oder auch von Eugenia von Rom, Pelagia von Jerusalem, Hildegund von Schönau und anderen .Männerkleidung gab Frauen damals die Freiheit zu reisen oder alleine zu leben, ohne Angst vor Gewalt oder sexueller Belästigung. Die Klosterbewegung für Männer entwickelte sich zudem lange vor der für Frauen."
Und wo wäre der Einwand?Mit Ausnahme der Hildegund von Schönau und Euphrosyne sind alle anderen Fälle in der Antike gewesen, zum Teil noch bevor das Christentum das Sagen hatte.
Gibt es ja auch. Siehe Johanna von Orleans. Auch hatten wir in diesem Forum mal den Fall einer frühmittelalterlichen Pilgerin diskutiert, die in Männerkleidern reiste, um sich vor Übergriffen zu schützen. Leider finde ich den Faden gerade nicht.Nochmals: Ich halte ein solches explizites Verbot für überflüssig. Wenn das Tragen von Männerkleidern allgemein geahndet werden konnte, musste eine Norm nicht eigens bestimmte Kleidungsstücke unter Strafe stellen. Den Frauen wäre allgemein vorenthalten, was zur jeweiligen Herrenmode gehörte.
Aber ich möchte nun folgende Gegenfrage stellen: Wenn das Tragen von Hosen im Mittelalter und der frühen Neuzeit den Frauen nicht verboten war, sondern bloß tabuisiert, müsste es dann nicht eine Fülle von bildlichen oder schriftlichen Zeugnissen dafür geben, dass Frauen Hosen trugen?
Immerhin ist die fragliche Zeit voll von Beispielen für Moden, die sich aus Tabus entwickelten. Im 15. Jahrhundert war es in Frankreich sogar eine Zeitlang in Mode, dass Frauen von Stand barbusig unterwegs waren. Warum hat Agnès Sorel mit dieser drastischen Entscheidung Schule gemacht, aber Johanna von Orleans nicht mit ihrem Tragen von Hosen? Immerhin war La Pucelle auch in allen anderen Fragen eine Ikone für Französinnen, deren manche sich noch Jahrzehnte später als wiedergekehrte Johanna ausgaben.Nein, Poitier und Rouen verkörpern zwei zeitlich parallele Positionen von Klerikern, und nicht Positionen "der Kirche".
Etwas, das als selbstverständlich betrachtet wird, muss nirgendwo schriftlich erwähnt werden – siehe meinen Hinweis auf die einfache Nacktheit im öffentlichen Raum heute, die verfolgt wird, obwohl es keinen Paragrafen im Strafgesetzbuch gibt, der sie verbietet.Wenn es tatsächlich verboten war, Hosen zu tragen, dann sollte sich doch wenigstens eine einzige Kleiderordnung finden lassen, die das tatsächlich belegt.
woher wissen wir dann, dass es dieses selbstverständliche vor hunderten von Jahren gab?Etwas, das als selbstverständlich betrachtet wird, muss nirgendwo schriftlich erwähnt werden
und das soll eine Begründung für ein nirgends schriftlich überliefertes Hosenverbot für Frauen sein?siehe meinen Hinweis auf die einfache Nacktheit im öffentlichen Raum heute, die verfolgt wird, obwohl es keinen Paragrafen im Strafgesetzbuch gibt, der sie verbietet.
Nichts auf der Welt ist so selbstverständlich, dass es nicht sicherheitshalber auch als Gesetz festgehalten und in Paragraphen gegossen wird, weil es immer und überall auf der Welt mindestens einen Deppen gibt, für den das Selbstverständliche eben nicht selbstverständlich ist.Etwas, das als selbstverständlich betrachtet wird, muss nirgendwo schriftlich erwähnt werden – siehe meinen Hinweis auf die einfache Nacktheit im öffentlichen Raum heute, die verfolgt wird, obwohl es keinen Paragrafen im Strafgesetzbuch gibt, der sie verbietet.
Ihr beide, @dekumatland und @Scorpio, ignoriert das Beispiel mit der einfachen Nacktheit in der Öffentlichkeit, die nicht verboten ist und somit belegt, dass es keinen Paragrafen bedarf, um etwas, was sich laut Überlieferung nicht gehört, doch zu sanktionieren.
Es ist nicht die Frage ob es für @Scorpio “Erregung öffentlichen Ärgernisses oder grober Unfug” ist.Nackt durch eine belebte Fußgängerzone zu spazieren ist für dich “Erregung öffentlichen Ärgernisses oder grober Unfug”?
Ich persönlich habe 2x einen Mann in Frankfurt/Main gesehen* , der "mit wehender Banane" durch die Straßen ging, auch zum Einkaufen.Ihr beide, @dekumatland und @Scorpio, ignoriert das Beispiel mit der einfachen Nacktheit in der Öffentlichkeit, die nicht verboten ist und somit belegt, dass es keinen Paragrafen bedarf, um etwas, was sich laut Überlieferung nicht gehört, doch zu sanktionieren.
Warum schreibst du solchen Blödsinn? Was mich betrifft: ich habe dein "Argument" nicht ignoriert, sondern stattdessen zitiert.Ihr beide, @dekumatland und @Scorpio, ignoriert das Beispiel mit der einfachen Nacktheit in der Öffentlichkeit
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