...und das widerspricht schon der Minimaldefinition von Rechtsstaat. (Was allerdings nicht heißt, dass in einem Rechtsstaat Willkür nicht möglich sei. Aber zumindest in der BRD kann ein Verurteilter ja, nach einer erfolgreichen Rehabilitation auf Wiedergutmachung klagen, wobei man natürlich darüber zweifeln kann, ob Geldleistungen seitens des Staates tatsächlich ein geeignetes Instrument der Wiedergutmachung sind. Mir fällt jedoch auch kein geeigneteres ein...)
Der deutsche Rechtsstaat hat leider ein großes Problem damit, einzuräumen, dass er nicht unfehlbar ist.
Eine Wiederaufnahmeverfahren durchzuboxen ist gar nicht so einfach. Verurteilte werden enorm unter Druck gesetzt, sich zu fügen, zu gestehen.
Ein Verurteilter, der tatsächlich unschuldig ist, der das betont, der bekommt zuerst mal die schlechtesten Prognosen. Gustl Mollath, Ilona Haslbauer die waren erst mal "völlig uneinsichtig", "renitent" und was nicht alles.
Bis ein Gericht mal einräumt, sorry, wir haben ein Fehlurteil gefällt, wir haben den Falschen verurteilt, da braucht es schon ein paar Wunder, und als Entschädigung gibt es in der Bundesrepublik 25 Euro pro Hafttag.
Harry Wörz saß mehr als 4 1/2 Jahre unschuldig im Gefängnis, er sollte seine Partnerin getötet haben. Er beantragte ein Wiederaufnahmeverfahren, was mehrfach abgelehnt wurde, obwohl das Oberlandesgericht Karlsruhe seinen Fall prüfte und Entlassung aus der Haft anordnete.
Um das Wiederaufnahmeverfahren musste Würz lange kämpfen. Zweimal lehnte das LG Mannheim ein Wiederaufnahmeverfahren ab. Das OLG Karlsruhe genehmigte ein Wiederaufnahmeverfahren, in dem Wörz wegen Mangel an Beweisen freigesprochen wurde. Der BGH hob das Urteil auf, bis Wörz ein Wiederaufnahmeverfahren und eine Entschädigung bekam, musste er jahrelang prozessieren.
Das Land BW machte bei der Entschädigung geltend, dass Wörz ja schließlich Kost und Logis genossen habe.
Dass Verurteilte nicht begangen haben, weshalb sie verurteilt werden, dass kommt häufiger vor, aber wirklich unschuldig sind wenige.
Es ist aber noch eine andere Hausnummer, ob man wegen Dope verurteilt wird, das in Belastungsaussagen herbei phantasiert wurde oder wegen einem Kapitaldelikt wie Mord, Totschlag oder Vergewaltigung unschuldig sitzt. Der Verurteilte ist der Einzige, der weiß, dass er die Tat nicht begangen hat. Wer unschuldig sitzt und das auch noch dauernd betont, der ist in einer JVA nur ein lästiger Querulant. Unschuldig wegen Mord oder Vergewaltigung sitzen-Das ist das einsamste Schicksal das man sich vorstellen kann. Was ein Verurteilter da durch macht, was seine eigene Phantasie mit ihm macht, was der Stahl und Beton da mit einem macht, das kann man sich nicht vorstellen. Es gibt viele, die dabei durchdrehen.
Bis zum Wiederaufnahmeverfahren und bis zur Haftentschädigung, da muss ein Verurteilter wirklich nicht nur viel Glück und einen langen Atem haben.