Ein wenig Grundwissen kann ich beisteuern.
In die Verbannung konnte man freiwillig gehen, z. B. konnte der eines Kapitalverbrechens (Hochverrat, Mord) Angeklagte in die Verbannung gehen, bevor das Urteil gefällt wurde. Im letzten Jahrhundert der Republik wurde die Verbannung zu einem Ersatz für die Todesstrafe, da die Beamten verpflichtet waren, einem Verurteilten vor der Hinrichtung Zeit zu geben, Rom zu verlassen. War diese Frist verstrichen, so verlor er jeden Rechtsschutz, und bei seiner Rückkehr drohte ihm der Tod (man verweigerte ihm „Feuer und Wasser“).
Zu den Formen der Verbannung: Es gab verschiedene Formen freiwilliger und angeordneter Verbannung, von der milden relegatio bis zur strengen, von Kaiser Tiberius eingeführten deportatio, einer Verbannung an einen bestimmten Ort auf Lebenszeit, verbunden mit der Konfiszierung des Vermögens und dem Verlust des Bürgerrechts. Bei der relegatio behielt der Verurteilte dagegen sein Bürgerrecht, ihm wurde lediglich ein bestimmter Aufenthaltsort zugewiesen oder andersherum: Ihm wurde verboten, bestimmte Bereiche des Imperiums zu betreten. Bei dieser Art der Verbannung war nur wichtig, dass der Verurteilte seinen politischen Einfluss verlor. Er war zwar nicht physisch tot, aber politisch.