Vergleich Frauen/Jugend - DDR/BRD

Den hat die DDR auch noch eine ganze Weile beibehalten. Ich abe einen Homosexuellen in der Familie, der für mehrere Jahre zur Zwangsarbeit in "Schwarze Pumpe" verurteilt wurde.

Am Rande:

Es hatte sogar den ersten Justizminister der DDR erwischt, der wegen "qualifizierter Homosexualität" verurteilt wurde - das wiederum war allerdings wohl an den Haaren herbei gezogen, weil man ihn wegen zu lascher Handhabung der "Sonder-Strafsenate" zur massenweisen Aburteilung nach dem 17. Juni 1953 nicht so richtig was anhängen konnte:

"Erste Maßgaben für die Strafverfolgung der Beteiligten formulierte das Politbüro der SED am 20. 6. 1953. Justizminister Fechner und Generalstaatsanwalt Melsheimer wurden beauftragt, „die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die im Zusammenhang mit den Ausschreitungen der letzten Tage Verhafteten ab Sonntag, dem 21. 6. 1953, zur Aburteilung gelangen”. Am Folgetag beschloss das 14. Plenum des ZK, bei der Strafverfolgung sei „mit größter Sorgfalt zu unterscheiden zwischen den ehrlichen, um ihre Interessen besorgten Werktätigen, die zeitweilig den Provokateuren Gehör schenkten, und den Provokateuren selbst”. Die SED wollte angesichts der nach wie vor explosiven Stimmung kein Öl ins Feuer gießen. Beim Obersten Gericht der DDR, das damals an der Scharnhorststraße in Berlin-Mitte residierte, wurde schon am 20. 6. 1953 ein „Operativstab” gebildet. Ihm stand die damalige Vizepräsidentin des Gerichts Hilde Benjamin vor. Darüber hinaus gehörten ihm der Abteilungsleiter Böhme aus dem Ministerium der Justiz, die Richterin Kleine vom OG und der Staatsanwalt Wunsch von der Generalstaatsanwaltschaft der DDR an. Noch am 20. 6. 1953 erging folgende Weisung des Operativstabes:
„(1) Es sind sofort bei allen Bezirksgerichten Strafsenate einzurichten zur Aburteilung der Provokateure und Brandstifter der letzten Tage ...

Sogar der erste DDR-Justizminister Max Fechner war betroffen. Er wurde am 15. 7. 1953 unter dem Vorwand verhaftet, das verfassungsmäßige Streikrecht propagiert zu haben. Tatsächlich war es ein Racheakt Walter Ulbrichts. Fechners Nachfolgerin im Ministeramt Hilde Benjamin, Generalstaatsanwalt Melsheimer und der noch stellvertretende Stasi-Chef Mielke16 wurden angewiesen, „Beweise” gegen Fechner „zu schaffen”. Das gegen ihn gesammelte Material war so aberwitzig wie der Prozess im Jahre 1955. Das OG schreckte nicht einmal davor zurück, Fechner trotz unklarer Beweislage auch aus § 175a StGB wegen qualifizierter Homosexualität zu verurteilen. Dabei war der § 175a StGB ein Resultat des NS-Täterstrafrechts und erst 1935 ins StGB eingefügt worden."

Bästlein, Zur Strafverfolgung nach dem 17. Juni 1953 in Berlin (Ost)
 
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