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Gast
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erstmal will ich euch danken, dass ihr dieses forum betreibt und immer so schnell und gekonnt hilfe leistet
so nun zu meinen Fragen.
Wegen dem bevorstehenden Abi im März fass ich mir grad Infos zum Versailler Vertrag zusammen und bin dabei auf 2 Sachen gestoßen die ich nicht so ganz verstehe:
1) und zwar ist einmal die Rede davon, dass sich die Deutschen sehr ungerecht behandelt fühlten (vor allem als es an die Gebietsverluste ging) und dann steht in meinem Buch folgendes [das was in Klammern steht stammt von mir]: "Der Vorwurf der einseitigen Entscheidung (also Vorteil für Siegermächte bzw Frankreich und Polen) lässt sich heute nicht mehr halten, da Polen und Frankreich Maximalforderungen nicht verwirklichen konnten. Wohl aber führte diese Fehleinschätzung dazu, dass weder Politiker noch Militärs an Verhandlungen mit Polen dachten."
Verhandlungen mit Polen über was? Über die Gebiete? hätte Deutschland überhaupt ein Recht dazu gehabt?
2) dann noch eine Frage zum Kriegsverbrecherparagraf der im selben Buch so beschrieben ist: "Entscheidend für seine emotionalisierende Wirkung war die Nennung des Kaisers als Kriegsverbrecher und der Auslieferungsantrag an die Niederlande. Da dieser Antrag jedoch an den niederländischen Königshof gerichtet und die Niederlande zudem neutral waren, konnte dieser Artikel als weitgehend wirkungslos angesehen werden"
jetzt beim schreiben kam mir die beschreibun dann doch verständlicher vor... heißt das, dass der König sich in die Niederlande abgesetzt hatte? weil ich habs erst so verstanden als sollte er an die Niederlande ausgeliefert werden... macht ja nicht so viel sinn...
wieder mal danke für eure Mühe.
so nun zu meinen Fragen.
Wegen dem bevorstehenden Abi im März fass ich mir grad Infos zum Versailler Vertrag zusammen und bin dabei auf 2 Sachen gestoßen die ich nicht so ganz verstehe:
1) und zwar ist einmal die Rede davon, dass sich die Deutschen sehr ungerecht behandelt fühlten (vor allem als es an die Gebietsverluste ging) und dann steht in meinem Buch folgendes [das was in Klammern steht stammt von mir]: "Der Vorwurf der einseitigen Entscheidung (also Vorteil für Siegermächte bzw Frankreich und Polen) lässt sich heute nicht mehr halten, da Polen und Frankreich Maximalforderungen nicht verwirklichen konnten. Wohl aber führte diese Fehleinschätzung dazu, dass weder Politiker noch Militärs an Verhandlungen mit Polen dachten."
Verhandlungen mit Polen über was? Über die Gebiete? hätte Deutschland überhaupt ein Recht dazu gehabt?
2) dann noch eine Frage zum Kriegsverbrecherparagraf der im selben Buch so beschrieben ist: "Entscheidend für seine emotionalisierende Wirkung war die Nennung des Kaisers als Kriegsverbrecher und der Auslieferungsantrag an die Niederlande. Da dieser Antrag jedoch an den niederländischen Königshof gerichtet und die Niederlande zudem neutral waren, konnte dieser Artikel als weitgehend wirkungslos angesehen werden"
jetzt beim schreiben kam mir die beschreibun dann doch verständlicher vor... heißt das, dass der König sich in die Niederlande abgesetzt hatte? weil ich habs erst so verstanden als sollte er an die Niederlande ausgeliefert werden... macht ja nicht so viel sinn...
wieder mal danke für eure Mühe.